Da Pferde und auch Kühe auf einer Weide gehalten werden, jedenfalls im Frühjahr, Sommer und auch noch im Herbst, sollte diese natürlich ordentlich abgegrenzt sein zu den dorthin führenden Wegen oder Straßen. Eine ganz besondere Rolle kommt dabei der Sorgfaltspflicht des Weidenbesitzers zu, der dafür zu sorgen hat, dass die Einzäunung entsprechend in Ordnung ist und nicht beschädigt, so dass die Tiere nicht ausreißen können. Dann kann es nämlich für die Tiere und die Passanten und Straßenteilnehmer, die auf die Tiere treffen, sehr gefährlich werden. Denn dann besteht die Gefahr von einem Unfall, der sich in der Regel auch nur dann noch vermeiden lässt, wenn die Passanten oder Verkehrsteilnehmer mit Rücksicht an die Sache herangehen und dafür sorgen, dass ihnen, ihrem Fahrzeug und dem Tier nichts geschieht. Im Extremfall kann sogar eine ganze Pferde- oder Kuhherde ausbrechen. Das dies gar nicht so selten ist, hört man immer wieder in diversen Radiomeldungen. Dort wird entsprechend gewarnt sich den Tieren nicht zu nähern oder diese Wege zu meiden. Bis die Tiere wieder eingefangen sind, kann es eine Weile dauern. Kommt es nun doch zu einem Schadensfall, also beschädigt ein Pferd oder eine Kuh den Wagen oder das Fahrrad oder greift den Passanten gar an und verletzt ihn, tritt der Pächter der Weide bzw. der Besitzer für den entsprechenden Schaden ein. Es handelt sich hierbei nämlich um einen klassischen Versicherungsfall im Rahmen der Haftpflicht. Doch hierbei handelt es sich um eine ganz besondere Haftpflichtversicherung, und zwar um eine Weideversicherung. Diese kann auf der einen Seite schon in der Betriebshaftpflicht oder in die Tierhalterhaftpflicht mit integriert sein. In diesen Fällen wird das sogenannte Weiderisiko allerdings separat versichert. Das heißt es handelt sich in diesem Fall um eine Deckungserweiterung. Die Weideversicherung ist aber auch als Einzelversicherung zu bekommen.
Wer sein Pferd auf einer entsprechenden Weide abstellt, der muss in diesem Fall nicht für die Weideversicherung sorgen. Das ist allein die Sache vom Pächter bzw. dem Besitzer der Weide. Wer dabei eine Weide privat gepachtet hat, der sollte auch eine derartige Versicherung dringend abschließen. Denn der Besitzer der Weide möchte natürlich eventuelle Schäden ersetzt bekommen.
Leistungen der Weideversicherung
Die Weideversicherung deckt insbesondere Schäden ab, die bei der Haltung von Tieren auf der Weide entstehen können. Hierzu gehört ein zerstörter Zaun ebenso, wie auch eine zerstörte Tränke. Des Weiteren deckt die Weideversicherung, da sie eine Haftpflichtversicherung ist, auch die Schäden von Dritten ab. Dies umfasst dann sowohl Personenschäden, wie auch Sach- und Vermögensschäden. Die Leistungen decken dabei auch Schäden durch Blitzschlag ab, wie auch die Folgekosten, die der Ausbruch von Seuchen auf der Weide zu Folge hätte. Und auch die Schäden durch Feuer sind durch diese Versicherung abgedeckt. Die Weideversicherung lässt sich dabei bei der Haltung von Pferden schon ab einem Alter von 3 Monaten abschließen. Ist das Pferd bereits 12 Jahre alt und soll es erstmals versichert werden, ist eine Versicherung in der Regel nicht möglich. Denn es gibt in diesem Fall für Pferde ein Höchstalter, wobei das Alter der Tiere im Rahmen von dieser Versicherung anders als bei der Tierkrankenversicherung eigentlich überhaupt keine Rolle spielt. Gegen Diebstahl sind die Tiere dank der Weideversicherung auch versichert. Es handelt sich bei den meisten Versicherungsunternehmen, die eine derartige Versicherung anbieten, allerdings um eine Deckungserweiterung. Mitversichert sind zudem auch Transportschäden von und zur Weide. Allerdings muss hier genau darauf geachtet werden, in welchem Umkreis man sich hier bewegen darf, was vertraglich festgelegt ist. Da die meisten Tierhalter ihre Tiere allerdings in der Nähe haben möchten, ist ein Umkreis von 50 km schon ein Bereich, den man als Versicherter akzeptieren kann. Eine Deckungserweiterung stellt in der Regel auch die Flurschaden-Haftpflicht dar. Während Kleintiere auch in diesem Bereich über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, müssen Hunde, Pferde und auch andere Tiere für verursachte Flurschäden separat versichert werden. Die Versicherung würde in diesem Fall zum Beispiel Schäden regulieren, die durch das Scheuen oder das Ausbrechen des Tieres aus der Weide entstanden sind. Konkret liegt der Flurschaden vor, wenn ein Pferd oder eine Kuh bei einem Ausbruch in ein nahe gelegenes Rapsfeld gerät und die dort angebauten Rapspflanzen platt tritt. Die Weideversicherung tritt in einem derartigen Fall für den Schaden ein, egal ob beim Pferd ein Reiter auf ihm saß oder nicht. Es wird dabei in den meisten Fällen davon ausgegangen, dass der Reiter wenn das Tier nicht absichtlich in das Feld gelenkt hat.
Abgesichert sind durch die Weideversicherung auch Schäden, die durch das normale Pferdeverhalten verursacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Rangordnungsstreitigkeiten, die meist unter mehreren Pferden ausgefochten werden. In diesem Fall kann es auf der Weide schnell zu einem Unfall kommen oder zu einem Schadensfall am Zaun. Wenn ein derartiger Schaden ohne Zeugen abläuft, ist die Haftung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass alle Pferdehalter zu einem gleich hohen Teil haften, wenn es sich um eine Weide handelt, die auch gemeinschaftlich genutzt wird. In einem derartigen Fall ist das Vorhandensein von einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll.
Um Leistungen aus der Weideversicherung beziehen zu können, müssen die Beiträge natürlich entrichtet sein und die Weide muss entsprechend gesichert sein, und zwar mit einem stabilen Zaun. Die Versicherungen geben hier konkrete Vorgaben, die vom Versicherten zu erfüllen sind.
Beitragshöhe und Versicherungssumme
Die Anbieter von derartigen Versicherungen haben keine Pauschalen, die angeboten werden. Die Höhe des Beitrags für eine derartige Versicherung richtet sich insbesondere nach den Gegebenheiten im Einzelfall. Das heißt die Beiträge sind insbesondere abhängig davon, ob es sich um Schafe, Kühe oder Pferde handelt, die auf der bestimmten Weide gehalten werden. Natürlich kommt es in diesem Zusammenhang auch auf die Art und Größe der Weide an.
Für die Versicherungssumme sollten schon recht hohe Beträge gewählt werden. Insbesondere die Festlegung der Versicherungssumme bei Flurschäden ist besonders wichtig. Wenn es nämlich in der Folge der Flurschäden zu einem Ernteausfall kommt, kann der Besitzer des beschädigten Grundstücks an den Versicherten nämlich eine schon sehr hohe Schadenssumme stellen. Aus den eigenen finanziellen Mitteln lassen sich derartige Schäden meist kaum regulieren. Doch die Beitragshöhe für die Deckungserweiterung von einer Betriebshaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht ist nicht sonderlich teuer und lohnt sich auf jeden Fall auch.