Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster und sogar Spinnen und Ratten sowie Pferde gehören heute zu den Haustieren der Menschen. Sie sind für sehr viele Seelentrost und Begleiter durchs Leben zugleich. Wenn das Tier erkrankt, leidet der Halter dann still mit, als wäre das Tier ein Mensch.
Dabei ist vielen Menschen die Gesellschaft ihres Haustiers lieber, als die Gesellschaft von anderen Menschen. Dennoch muss sich jeder Tierhalter darüber im Klaren sein, dass es sich bei dem ach so geliebten Tier nicht um einen rational denkenden Menschen handelt, sondern um ein Lebewesen, dessen IQ deutlich geringer ist als der des Menschen. Tritt ein Haftpflichtschaden auf, ist der Tierhalter für diesen Schaden – egal ob es sich um einen Personenschaden, einen Sachschaden oder um einen Vermögensschaden handelt – voll haftbar, und zwar mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Daher sollte für Hunde und Pferde eine separate Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Versicherungen bieten hierzu extra spezielle Tarife an. Kleintiere wie Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen oder Ratten bzw. Spinnen verursachen in der Regel keinen so großen Schaden und fallen aus dem Grund unter die private Haftpflicht, wenn es um die Schadensregulierung geht.
Ist ein Pferd zum Beispiel in einem Stall untergestellt, in dem noch andere Pferde von anderen Besitzern untergebracht sind, besteht der Betreiber der Anlage in der Regel darauf, dass der Pferdehalter über eine Haftpflicht für das Tier verfügt. Bei der Hundehaftpflichtversicherung verhält es sich inzwischen sogar so, dass einige Bundesländer bzw. Städte darauf bestehen dass ein Hund eine derartige Versicherung hat. Ansonsten kann der Hundehalter sein Tier nicht anmelden.
Leistungen der Tierhaftpflichtversicherung
Die Haupt-Leistung der Tierhaftpflichtversicherung besteht darin, dass diese den Tierhalter vor Ansprüchen Dritter effektiv schützen kann. Abgedeckt sind mit dieser Versicherung alle Schäden, die Dritten durch das Tier zugefügt werden. Dabei ist der Versicherer in einem Schadensfall bis zur Zahlung der vereinbarten Deckungssumme verpflichtet.
Wenn es sich allerdings um einen durch den Tierhalter vorsätzlich herbeigeführten Schaden handelt, bleibt der Versicherer von einer Leistung befreit. Im Rahmen der Versicherungskonditionen gibt es allerdings einiges zu beachten für den Tierhalter, weil nicht automatisch alle Leistungen in die Grundversicherung eingeschlossen sind. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Deckungserweiterung. Der Versicherungsschutz von einer Tierhalterversicherung gilt dabei in der Regel weltweit. Allerdings wird je nach Anbieter meist ein nur zeitlich begrenzter Schutz für Länder außerhalb Europas gewährt, während der Schutz in Europa zeitlich unbegrenzt gilt.
Hundehaftpflicht
Jeder Hundehalter sollte sie haben – die Hundehaftpflichtversicherung. Denn durch diese sind speziell Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt, die entstehen können, wenn ein Hund ausreißt aus dem Garten oder sich losreißt von der Leine, auf seinen Halter nicht hört und zum Beispiel auf die Straße rennt und dort einen schweren Unfall verursacht.
In diesem Fall sorgt die Hundehaftpflichtversicherung dafür, dass die Schäden an Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer und auch der Schaden am Auto sowie an der Straße von den Kosten her gedeckt sind. Der Hundehalter wird auf diese Weise finanziell nicht belastet und hat dann auch ein ruhiges Gewissen was den Ausgleich der Kosten angeht, selbst wenn die Verletzungen der Verkehrsteilnehmer sehr schwer sein sollten. Und auch wenn der Hund ausreißt und einen Spaziergänger beißt, zahlt die Versicherung die Kosten, die für die Behandlung entstehen. Selbst wenn sich der Geschädigte wegen der Hundebisse einer kosmetischen Behandlung unterziehen muss.
Die Höhe der Beiträge richten sich bei dieser Versicherung nach der Rasse des Hundes und auch nach der Höhe der Versicherungssumme. Der Tierhalter sollte hier auf keinen Fall im Bezug auf die Höhe der Versicherungssumme sparen. Denn die Schäden, die ein Hund anrichten kann, sollten nicht unterschätzt werden.
Es gibt beim Abschluss insbesondere im Bezug auf die Leistungen sehr viel zu beachten und durchaus einige Fallstricke. So sollte in einer Tierhaftpflichtversicherung für den Hund keinen Zusatz für den Leinenzwang enthalten sein. Denn ansonsten zahlt die Versicherung alle Schäden nicht, die der versicherte unangeleinte Hund verursacht hat. In diesem Fall würde grobe Fahrlässigkeit durch den Tierhalter vorausgesetzt. Diese Leistungen erstrecken sich dann auf Schäden, die zum Beispiel bei der Übernachtung von einem Hund bei Verwandten oder Bekannten des Tierhalters entstehen.
Kostenloser Vergleichsrechner Hundehalterhaftpflicht – mit Online-Abschluss
Pferdehaftpflicht
Jeder Pferdehalter, der sein Tier gut kennt, weiß, dass es sich bei diesen Tieren um sehr launische Tiere handeln kann. Wegen ihrer Größe können Pferde Menschen sehr leicht verletzen und sogar Gebäude beschädigen. Hinzu kommt, dass es sich zum Beispiel bei Pferden um Fluchttiere handelt, die durchaus großen Schaden anrichten können, wenn sie von der Weide oder aus dem Stall entfliehen, nachdem sie ein für sie ungewohntes und plötzlich auftretendes Geräusch wahrgenommen haben.
Der Tierhalter kann das Pferd in den meisten Fällen dann nicht mehr einfangen oder besänftigen, sondern muss vielleicht auch noch mit ansehen, wie sein Tier einen anderen Menschen verletzt oder ein Auto oder ein Gebäude beschädigt. Die Schäden gehen in diesem Fall oftmals in die Tausende. Aus eigener Tasche kann dies in der Regel kein Pferdehalter bezahlen.
Die Pferdehaftpflicht kann den Halter aus diesem Grund finanziell sehr stark entlasten. Bei einer Pferdehaftpflichtversicherung sollte insbesondere das Weiderisiko versichert sein, wenn das Tier vornehmlich auf der Weide gehalten wird. Zudem können aber auch Leistungen eingeschlossen werden in die Versicherung, wie zum Beispiel wenn das Tier öfters bzw. regelmäßig in der Obhut anderer steht. In diesem Fall ist es ratsam in die Leistungen auch die Fremdhütung einzubeziehen. Wird wiederum das Pferde für Schulungszwecke verwendet, also für den Reitunterricht, ist auch hier eine Leistung einzuschließen, die speziell auf diesen Bereich zugeschnitten ist.
Eine Deckungserweiterung wäre dann auch die Unterbringung in einem fremden Stall. Hier könnten nämlich Mietsachschäden entstehen, zum Beispiel wenn das Pferd eine Box beschädigt. Wie stark ein Pferd ist, wird oftmals unterschätzt. Bei der Höhe des Beitrages wird allerdings berücksichtigt, um welche Art von Pferderasse es sich handelt. Für Ponys und Esel sind die Beiträge für eine derartige Versicherung nicht so hoch, gleiches gilt für Fohlen und für Gnadenhofpferde.
Die Halter von Schulungspferden indes werden mit einem höheren Beitrag belastet, weil hier die Gefahr von Schäden doch ein bisschen höher ist, da die Tiere auch mit fremden Personen in Kontakt kommen, die unter Umständen falsch reagieren könnten und somit das Pferde in Panik versetzen, wodurch es austreten und einen Schaden verursachen könnte.