Das Glück der Erde liegt für sehr viele Menschen auf dem Rücken der Pferde. Das ist ein altbekannter Spruch, der aber zutrifft. Reiten ist dabei ein Sport, den immer mehr Kinder und Jugendliche ausüben. Es gibt Pferderassen, die allerdings erst mit einigen Jahren eingeritten werden können. Die Pflege der Pferde allgemein ist sehr aufwändig und macht es erforderlich, dass sehr viel Zeit und auch sehr viel Geld investiert werden muss, damit es den Pferden gut. Doch bei all der guten Pflege kann es sein, dass ein Pferd sehr leicht erkrankt und vielleicht operiert werden muss. Ein Pferdehalter kann sein Tier natürlich optimal absichern, und zwar mit einer Pferdeversicherung. Dies ist allerdings ein nur allgemeiner Begriff, da es im Bezug auf die Pferdeversicherung gleich drei Versicherungsformen gibt – eine Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung und eine OP-Versicherung.
Pferdehaftpflichtversicherung
Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte jeder Pferdehalter abschließen. Grund dafür ist, dass wenn ein Tier scheut kann es sehr schnell einen hohen Schaden verursachen und auch andere Personen verletzen. Bekannterweise sind Pferde Fluchttiere und neigen dazu schon beim geringsten unbekannten Geräusch die Flucht zu ergreifen. Selbst wenn der Tierhalter nebendran stehen sollte, kann er das Tier in der Regel nicht aufhalten. Immer wieder hört man Radiodurchsagen, dass Pferde von der Weide ausgerissen sind und sich nun auf der Straße befinden. Für die Autofahrer und auch für die Passanten bedeutet dies eine sehr große Gefahr. Denn die Tiere sind, wenn sie entsprechend aufgescheucht und aufgeregt wurden, doch recht aggressiv und eine Gefahr für Leib und Leben und können auch einen hohen Sachschaden verursachen. Entsprechend dem Gesetz haftet der Pferdehalter für alle Schäden, die einem anderen zugefügt werden, und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem Privatvermögen. Die private Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden nicht, da es sich bei einem Pferd nicht um ein Kleintier wie eine Katze oder ein Meerschweinchen handelt. Allein auf die Höhe der Beiträge sollte der Pferdehalter auf keinen Fall sehen, denn entscheidend ist der Leistungsumfang, der von Police zu Police unterschiedlich sein kann. Entsprechend den Haftpflichtprinzipien stellt dabei der Geschädigte seine Ansprüche direkt an die Versicherung, bei der das Pferd versichert ist. Diese leistet dann einen geldlichen Ersatz im Fall wenn das Tier einen Menschen getötet hat, aber auch wenn dieser Verletzungen erlitten hat. Abgedeckt sind durch diese Versicherung neben Personenschäden auch Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung gewährt dem Pferdehalter dabei auch passiven Rechtsschutz. Das heißt die Versicherung prüft, ob ein berechtigter Anspruch des Geschädigten besteht und reguliert den Schaden, wenn tatsächlich einer entstanden ist. Anderenfalls wehrt die Versicherung, ohne dass der Pferdehalter involviert ist, zu hohe oder unberechtigte Schadensersatzforderungen ab. Die Höhe der Beiträge für eine Pferdehaftpflichtversicherung richtet sich im Wesentlichen nach drei Kriterien, und zwar der Höhe der Versicherungssumme, dem Umfang der Leistungen und nach der Höhe der Selbstbeteiligung. Natürlich spielt es auch eine Rolle, wie viel der Pferdehalter für diese Versicherung bezahlen muss, ob das Tier geritten wird oder ob es sich um ein Aufzuchtpferd oder ein Pony handelt oder um ein Fohlen oder ein Pferd, das auf einem Gnadenhof lebt. Die Deckungssummen für derartige Versicherungen erstrecken sich im Übrigen von 5 bis 15 Millionen Euro. Abgesichert ist der Tierhalter in diesem Rahmen auch gegen Diebstahl-, Transportunfall-, Blitz- und Brandschäden. Diese Versicherung wird häufig auch verlangt von den Hofgutbesitzern, bei denen Pferde untergestellt werden können.
Pferdekrankenversicherung
Die Kosten für die Behandlung von Pferden ist nicht günstig. Aus diesem Grund sollte der Pferdehalter zusätzlich zur Haftpflicht auch noch eine Pferdekrankenversicherung abschließen. Diese schützt den Pferdehalter vor den hohen Tierarztkosten, die entstehen können, wenn das Pferd erkranken sollte. Diese Art von Versicherung deckt dann die Kosten für die Tierarzt- Behandlungen, egal ob sie stationär oder ambulant erfolgen. Es kann hier im Sinne der Kostenersparnis ebenfalls eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, bzw. die Versicherung übernimmt vom Tarif her nur einen bestimmten Prozentsatz, der im niedrigsten Fall bei 60 Prozent liegen würde. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der Vollversicherung bis zu 100 Prozent Kostenübernahme durch die Versicherung, was dann aber bedeutet, dass der Tierhalter einen höheren Beitrag zu zahlen hat. Allerdings sollte hier beim Abschluss auf die
Höchstversicherungssumme geachtet werden. Vergleichbar ist die Pferdekrankenversicherung mit der privaten Krankenversicherung beim Menschen, wobei auch hier freie Arzt(Tierarzt)-Wahl besteht. Es besteht im Rahmen dieser Versicherung die Möglichkeit schon Fohlen im Alter von 3 Monaten zu versichern. Je nach Anbieter gibt es für die Pferde allerdings ein Höchstversicherungsalter. Üblich sind hier Abschlüsse bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres des Pferdes. Dabei endet die Versicherung nicht nach dem 11. Lebensjahr, sondern kann weitergeführt werden. Diese Höchstversicherungsgrenze gilt nämlich nur für Neuabschlüsse. Erstattet werden dem Pferdehalter durch diese Versicherung außer den Kosten für normale Vorsorgeuntersuchungen auch die Kosten für Impfungen und für Medikamente, insbesondere für den Fall, wenn das Tier unter einer Allergie leidet.
Pferde-OP Versicherung
Versichern lassen kann der Pferdehalter sein Pferd auch mit einer Pferde-OP Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Krankenversicherung fürs Pferd. Übernommen werden durch diese Versicherung die Kosten für Operationen, die am Pferd sehr häufig durchgeführt werden. Hierzu gehören unter anderem eine Kolik-OP, eine
Chip-OP (OCD – Osteochondrosis dissecans), aber auch die Behandlung von Frakturen und Verletzungen sowie die Vitrektomie bei Mondblindheit und die Arthroskopie. Und auch die Kosten für eine Zahnextraktion beim Pferd können übernommen werden, wenn der Pferdehalter diese Leistung in die Versicherung einschließt. Ersetzt werden dem Tierhalter im Rahmen dieser Versicherung aber auch die Kosten für regenerative Therapien (IRAP, PRP) im Zusammenhang mit einer Operation. Zu den Operationskosten, die von der Versicherung übernommen werden, gehören unter anderem die Kosten für die eigentliche Operation, die Voruntersuchung und die Nachsorge. Für einen Pferdehalter ist es sinnvoll eine derartige Versicherung zu haben, da wegen der Kompliziertheit der Operation, da das Tier so groß ist, die Operationskosten schon sehr hoch sein können. Zu den Leistungen gehören zudem auch die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel sowie die Übernahme der Kosten für Labor- und Röntgenuntersuchungen. Die Versicherung trägt zudem auch die Kosten für den Pferdetransport zur Tierklinik, wenn dies durch einen externen Service erledigt werden muss. Die Höhe der Beiträge ist insbesondere abhängig von der Höhe der gewählten Leistung und der Versicherungssumme.