Die OP-Krankenversicherung für Katzen ist eine der Katzenkrankenversicherungen, die in den letzten Jahren auf dem deutschen Versicherungsmarkt immer mehr Fuß gefasst haben. Ob zu Recht oder zu Unrecht muss jeder Verbraucher letztlich selbst für sich entscheiden. Fest steht dabei, dass eine entsprechende Katzenkrankenversicherung den Halter einer Katze vor erheblichen finanziellen Belastungen bewahren kann, nämlich dann, wenn der geliebter Vierbeiner wirklich einmal eine größere und kostspieligere Behandlung benötigt. Im Bereich der Katzenkrankenversicherungen gibt es inzwischen drei Sorten der Versicherung, die für Katzenhalter interessant sein können.
Die Katzenkrankenversicherung – Möglichkeiten und Variationen
Die OP-Krankenversicherung für Katzen ist im Endeffekt eine Form der Krankenversicherung, die sich aus der Erfahrung der ersten Jahre der Katzenkrankenversicherung ergeben hat. Während die einfache Katzenkrankenversicherung keine Operationskosten und keine Kosten für die Nachsorge übernimmt, springt hier die OP-Krankenversicherung für Katzen ein. Diese Versicherungsart wird gern auch als Krankenvollversicherung für Katzen bezeichnet, weil hier sowohl die Leistungen der klassischen Krankenversicherung für Katzen enthalten sind als auch die Leistungen einer Operationsversicherung. Und genau das ist die dritte Variante der Katzenkrankenversicherung. Die Versicherung gegen Operationskosten. Diese springt nur dann ein, wenn Kosten durch eine Operation, bzw. durch eine Behandlung unter Vollnarkose, entstehen. Enthalten sind hier allerdings auch die Kosten für den mit einer Operation verbundenen Aufenthalt in einer Tierklinik und für Nachsorgetermine.
Im Endeffekt macht es Sinn, wenn man sich für eine Katzenkrankenversicherung entscheidet, eine Versicherung zu wählen, deren Leistungsangebot so umfassend wie möglich ist. Aus diesem Grund ist die OP-Krankenversicherung für Katzen im Prinzip die sinnvollste Variante unter den Katzenkrankenversicherungen. Man muss allerdings auch ganz klar sagen: auch die Teuerste.
Welche Leistungen sind hier enthalten?
Was in einer solchen Krankenvollversicherung für Katzen enthalten ist, lässt sich im Prinzip schnell und einfach zusammenfassen: Hier sind alle Behandlungskosten für Katzen im Rahmen von Operationen, Erkrankungen, Verletzungen oder Vorsorgeterminen abgedeckt. Auch notwendige Medikamente, Verbandsmittel und Hilfsmittel sind hier in der Regel enthalten.
Neben den Leistungen beider Alternativversicherungen, die hier in einer Kombi-Versicherung miteinander vereint angeboten werden, bieten viele Versicherer bei diesem Versicherungspaket, dass bei den meisten als eine Art Premium-Versicheung gehandelt wird, noch zusätzliche Dienste und Serviceleistungen an, die in den anderen beiden Versicherungsarten nicht enthalten sind. So sind hier oftmals Leistungen wie ein Service-Telefon, dass dem Katzenhalter bei allen möglichen Fragen und Problemen rund um die Themen Pflege und Gesundheit der Katze zur Seite steht. Weitere mögliche Serviceleistungen sind die Organisation von notwendigen Transporten, sollte die Katze entsprechend schwer verletzt sein, dass dies notwendig wäre. Hier darf man allerdings nicht den Fehler machen, die Organisation einer solchen Überführung mit der Kostenübernahme zu verwechseln. Eine Kostenübernahme erfolgt in solchen Fällen in der Regel nämlich nicht.
Eine extreme Form der Serviceleistung, die einige Katzenkrankenversicherungen für ihre Kunden in der OP-Krankenversicherung für Katzen inzwischen für sich entdeckt haben, ist die Betreuung im Trauerfall. Hier stehen Mitarbeiter der Versicherung dem Versicherungsnehmer im Fall des Todes der Katze zur Seite.
Neben der stationären und ambulanten Behandlung in der Tierarztpraxis und der Tierklinik sind in der OP-Krankenversicherung für Katzen auch die Kosten für chirurgische Eingriffe ebenso vorgesehen, wie die Kosten der Vor- und Nachbehandlung.
Grundsätzlich sind in einer solchen Versicherung auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgebehandlungen wie Impfungen, Wurmkuren und Ähnlichem enthalten.
Wie hoch ist die Kostendeckung tatsächlich?
Das ist letztlich eine Frage des Vertrages, den man abschließt. In der Regel werden hier grundsätzlich nur Deckungssummen zwischen dem zwei- und dem dreifachen der Gebührenordnung angeboten. Gerade wenn man eine Versicherung mit dem dreifachen Betrag der Gebührenordnung wählt, ist man, was die Kostendeckung angeht, auf der sicheren Seite, da hiermit auch Arzteinsätze an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht abgedeckt sind. Da diese aufgrund der anfallenden Zuschläge teurer sind, als Einsätze zu den normalen Praxiszeiten, kann es sein, dass man hier mit dem doppelten Satz der Gebührenordnung nicht ganz hinkommt.
Wie viel die Versicherung letztlich wirklich übernimmt, ist natürlich immer auch ein Stück weit von der Selbstbeteiligungsregelung ab, die man vereinbart. Es gibt solche Versicherungen gänzlich ohne Selbstbeteiligung und solche mit Selbstbeteiligungen in Höhe von bis zu mehreren Hundert Euro. Natürlich sind die Beiträge für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung höher, als die Kosten für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung. In der Regel lohnt sich aber eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung unter dem Strich eher, denn wenn mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr anfallen, kann es schnell passieren, dass die selbst zu leistenden Kosten dem Katzenhalter über den Kopf steigen.
Leistungsausschlüsse
Auch wenn die meisten Versicherer ihre Kunden mit einer OP-Krankenversicherung für Katzen als Premiumkunden betrachten, weil die Katzenvollkrankenversicherung oftmals wesentlich höhere Versicherungsbeiträge mit sich bringt, als die einfache Katzenkrankenversicherung, gibt es auch bei dieser Versicherungsform Leistungsausschlüsse. Diese müssen allerdings im Vertragswert klar definiert und nachvollziehbar aufgeführt sein. Einer der klassischen Leistungsausschlüsse ist das Thema Kastration oder Sterilisation, da diese aus medizinischer Sicht in der Regel nicht notwendig sind.