In Deutschland gibt es rund 12 Millionen Katzen. Nicht alle leben in Haushalten oder haben einen Besitzer. Anders als für Hunde muss für Katzen keinen Steuer bezahlt werden. Wer jedoch sein Tier liebt, der versichert seine Katze natürlich auch mit einer Katzenversicherung. Dabei ist dieser Begriff etwas ungenau, weil es gleich zwei verschiedene Katzenversicherungen gibt. Und zwar die Katzenkrankenversicherung und die Katzen-OP Versicherung. Eine Haftpflicht ist bei der Haltung von einer oder auch von mehreren Katzen nicht nötig, da die Private Haftlichtversicherung, die Schäden deckt, die entstehen, wenn die Katze an fremden Eigentum einen Schaden verursacht. Es handelt sich bei der Katze schließlich um ein Kleintier nach der Definition im Versicherungswesen, bei denen die Schäden nicht allzu groß sein können. Dennoch gilt auch hier, dass der Katzenhalter für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht, und zwar zu 100 Prozent mit seinem Privatvermögen. Und dies ist schon eine Belastung, die sehr hoch sein kann, wenn man nicht einmal eine private Haftpflichtversicherung hat. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass eine derartige Versicherung auf jeden Fall abgeschlossen wird. Denn damit ist nicht nur das an Schäden gedeckt, was die Haus- oder Hofkatze verursacht, sondern auch alle privaten Sachschäden, die zum Beispiel von den Kindern verursacht werden. Hat man nicht so viel zu versichern, reicht für den Fall, wenn im Haushalt eine Katze vorhanden ist, dass einfach nur der Grundschutz in die Haftpflicht eingeschlossen wird. Diese zahlt dann ganz unbürokratisch, wenn die Katze einen Schaden verursachen sollte.
Katzenkrankenversicherung
Zwar schlafen Katzen sehr viel, doch wenn sie aktiv sind – meist in der Nacht, können sie durchaus auch einen Unfall erleiden. Der Katzenhalter ist dann meist sehr bestürzt und geht sofort mit dem Tier zum Tierarzt. Die Kosten, die für die Behandlung einer Katze entstehen können, sind zum Teil sehr hoch und können mehrere hundert Euro betragen. Diese Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen, fällt dann doch den meisten Katzenhaltern sehr schwer. Doch da das Tier geliebt wird, stürzen sich viele sogar auch in Schulden und überziehen ihr Girokonto. Das muss allerdings nicht sein, denn der Katzenhalter kann für seine Katze auch einen Katzenkrankversicherung abschließen. Diese bietet in ihrer vollen Ausstattungsvariante einen Vollschutz wie die Private Krankenversicherung beim Menschen. Selbst die Kosten für Impfungen wie zum Beispiel gegen Stäube werden von dieser Versicherung kostenmäßig übernommen bzw. nach dem Einreichen der Tierarztrechnung in vollem Umfang von der Versicherung ersetzt. Des Weiteren umfasst die Katzenkrankenversicherung auch Notfallbesuche beim Tierarzt, wenn die Katze sich den Magen verdorben hat bzw. Probleme mit einem inneren Organ hat, was ambulant beim Tierarzt behandelt werden kann. Die Versicherung deckt dabei auch Kosten wie das Röntgen und die Medikamente, die der Katze für die Genesung verordnet werden vom Tierarzt. Müsste man diese Kosten alle aus eigener Tasche bezahlen, sollte auf jeden Fall eine kleine Rücklage vorhanden sein, so dass diese Kosten getragen werden können. Genauso wie zwischen Mensch und Hund besteht in der Regel zwischen Mensch und Katze ebenso eine sehr enge Verbindung. Dabei sind Katzen noch sehr viel mehr gefährdeter als Hunde, dass sie erkranken, insbesondere wenn es sich bei der Katze um einen Freigänger handelt. Die Höhe der Beiträge richtet bei dieser Versicherung richtet sich aber auch nach dem Alter und dem Gesundheitszustand bzw. den Vorerkrankungen der Katze. Diese sind bei der Versicherung anzugeben. Der Tierhalter hat bei dieser Versicherung die Möglichkeit zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen. Entscheidet er sich für den Grundschutz, sind hier meist nicht die Impfkosten gedeckt durch die Leistungen der Versicherung. Es ist daher zu überlegen in wie weit man selbst bereit ist einen Teil der Tierarztkosten zu tragen. Wissen sollte man dabei, dass Impfungen für Katzen nicht viel kosten, sie aber regelmäßig durchzuführen sind.
Katzen-OP Versicherung
Muss die Katze operiert werden, greifen allerdings die Leistungen der Katzenkrankenversicherung nicht mehr. Daher ist es sinnvoll zusätzlich eine Katzen-OP Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung sichert den Tierhalter gegenüber allen Kosten ab, die entstehen, wenn das Tier operiert werden muss. Das heißt die Versicherung übernimmt sowohl die Kosten für die eigentliche Operation, wie auch die Kosten für die Voruntersuchung und die Nachsorge, die nach einer Operation üblich ist. Dabei muss der Tierhalter allerdings für die Kosten in Vorlage treten. Das heißt er bezahlt den Tierarzt direkt und erhält das Geld von der Versicherung zurück. Die Abwicklung ist in der Regel unbürokratisch und wird von der Versicherung auch recht zügig vorgenommen. Gewählt werden kann hier zwischen unterschiedlichen Tarifen. Diese beinhalten unterschiedliche n Erstattungssätze gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte. Empfohlen wird hier ein Tarif, der den zweifachen Satz der Gebührenordnung zahlt. Denn Notoperationen bzw. komplizierte Operationen werden vom Tierarzt meist höher abgerechnet. Die Übernahme der Kosten ist je nach Tarif prozentual gestaffelt. Es gibt natürlich auch Versicherungen, die die Kosten zu 100 Prozent übernehmen. In diesem Fall zahlt der Katzenhalter allerdings einen höhere Beitrag. Die Höhe des Beitrags für eine Katzen-OP Versicherung hängt vom Alter und vom Gesundheitszustandes der Katze ab. Dass heißt es werden hier ein Höchstaufnahmealter und eventuelle Vorerkrankungen beachtet, bevor die Katze bei der Versicherung aufgenommen wird. Es kann sein, dass der Wunsch nach einer Versicherung dieser Art nicht von jeder Gesellschaft erfüllt wird. Das heißt ein Ablehnung insbesondere wegen dem Alter der Katze ist durchaus möglich. Vereinbart werden kann bei diesen Versicherungen auch ein Selbstbehalt, das heißt ein Betrag, den der Tierhalter für den Fall einer Operation selbst trägt.
Versicherungspakete
Insbesondere für Katzen gibt es im Rahmen der Absicherung auch Pakete für eine Katzenversicherung. Das heißt eingebunden sind hier die Krankenversicherung und die OP-Versicherung. Dabei richten sich die Unterschiede im Versicherungsumfang insbesondre bei den einzelnen Paketen nach dem Preis, der Leistung des Versicherers und den individuellen Wünschen, die der Tierhalter hat. Angeboten wird auch ein Auslandsschutz und ein Unfallschutz bzw. Verkehrsunfallschutz zusätzlich zu den beiden klassischen Katzenversicherungen, der Krankenversicherung und der OP-Versicherung. Die Versicherungen können einzeln oder im Paket abgeschlossen werden. Ist die Katze Freigänger, sollte sich der Halter überlegen, ob er nicht auch noch einen Verkehrsunfallschutz für die Katze abschließt. Denn in diesem Fall bleibt seine private Haftpflicht frei für den Fall, dass die Katze einen Verkehrsunfall verursachen sollte.