Die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist so etwas, wie eine Lebensversicherung für das produzierende Gewerbe und für jeden anderen Industriezweig, in dem mit Maschinen gearbeitet wird, die einen großen Anteil am Wertschöpfungsprozess des jeweiligen Betriebes haben. Dabei ist die Versicherung ausschließlich dann von Vorteil, wenn Maschinen derart beschädigt werden, dass der Ausfall der Maschine zu einem zählbaren Verlust führt. Aber genau das ist eine der größten Gefahren für Unternehmen in diesem Bereich:
Sollte beispielsweise eine Produktionsstraße aufgrund eines technischen Defekts für mehrere Stunden ausfallen, können die finanziellen Verluste immens sein, zumal die Kosten für Mitarbeiter und die normalen Rüstkosten des Betriebes ja trotz des Betriebsstillstandes weiterlaufen. Je länger der Stillstand dauert, desto höher werden die Verluste. Wer hier als Unternehmer nicht hinreichen abgesichert ist, riskiert sein Unternehmen in einer solchen Ausnahmesituation zugrunde zu richten.
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung – Aufbau der Versicherung
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Form der Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die im Allgemeinen als hochwertigste und wichtigste Form dieser Versicherung betrachtet wird. In aller Regel wird jede Maschine hier einzeln versichert, da die Versicherung sowohl in der Versicherungssumme als auch in der Versicherungsprämie sich ausschließlich nach dem zu erwartenden Verlust bei Ausfall der Maschine richtet. Hierfür wird für jede versicherte Maschine eine sogenannte Ausfallziffer festgelegt, die bei der Versicherung der Maschine vereinbart und im Versicherungsschein hinterlegt wird. Anhand dieser Ausfallziffer wird dann errechnet, welchen Betrag die Versicherung im Fall eines tatsächlichen Ausfalls zu tragen hat.
Anhand der Ausfallziffer soll errechnet werden, wie hoch der Betrag ist, der aufgrund des Stillstands der Maschine vonseiten des Betriebes nicht erwirtschaftet werden kann. Weicht im Schadensfall der tatsächliche Ausfallwert von dem ursprünglich errechneten Versicherungswert bzw. von der maßgeblichen Versicherungssumme ab, wird anhand einer prozentualen Berechnung im Rahmen einer Unterversicherung geprüft, inwieweit weitere Kosten übernommen werden können. Letztlich sollte man sichergehen, dass die eingesetzten Maschinen nicht unterversichert sind, da ansonsten trotz eines vorhandenen Versicherungsschutzes noch Verluste drohen können. Diese kann man durch konkrete und realistische Berechnung und Angabe der Ausfallziffer bei Abschluss des Versicherungsvertrages umgehen.
Sinn und Zweck der Versicherung
Gerade in Unternehmen, die in der Produktion tätig sind, sind Maschinen oftmals unerlässlich um die Produktion in der eigenen Fabrik in Gang zu setzen und im Fluss zu halten. Fällt eine solche Maschine für einige Stunden oder vielleicht sogar für längere Zeit aus, kann das Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro bis hin zu Schäden im Millionenbereich verursachen. Solche Schäden in Form von Gewinn- bzw. Umsatzausfällen aufgrund eines Maschinenstillstandes können neben dem Umstand, dass Kunden die einen festen Liefertermin vereinbart haben mögen, verprellt werden könnten, auch zum finanziellen Ruin des Unternehmens führen.
Im Rahmen der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind einige der mit einem Maschinenausfall verbundenen Risiken abgedeckt. Hierbei geht es in erster Linie um einen Ersatz der Einnahmen, die dem Unternehmen zugeflossen wären, wenn die Maschine nicht ausgefallen wäre. Der Imageschaden, der durch unpünktliche Lieferung angerichtet werden kann, wird hierbei nicht aufgefangen. In manchen Versicherungspolicen allerdings mögliche Konventionalstrafen, die fällig werden könnten, weil bestimmte Termine nicht eingehalten werden konnten.
Festhalten kann man bei dieser Versicherungsart letztlich, dass Sinn und Zweck der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung in erster Linie darin bestehen, die Schäden die durch den Ausfall einer Maschine entstehen, so niedrig wie möglich zu halten. Dabei darf man die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht mit einer Maschinenbruchversicherung verwechseln. Die Kosten für eine Reparatur der Maschine werden durch die Versicherung hier nicht getragen. Somit kann die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nur ein Baustein einer sinnvollen Absicherung eines Betriebes mit großem Maschineneinsatz sein.
Die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung – Schäden die versichert sind
Hier sind einmal einige Ursachen für Schäden, die im Fall der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung versichert sind, in denen diese Versicherung also greift:
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler an der Maschine selbst
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen der Mess- und Regeltechnik
- äußere Einwirkungen wie Bedienungsfehler. Hierbei ist es in der Regel zweitrangig, ob diese durch Ungeschicklichkeit, durch Böswilligkeit oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Zweifelsfall wird die Versicherung sich vorbehalten, den Verursacher, wenn beispielsweise grobe Fahrlässigkeit oder vielleicht sogar Vorsatz vorgelegen haben mag, kostenersatzpflichtig zu machen.
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Sturm, Frost oder Eisgang
Hierbei sind wetterbedingte Schäden ebenso mitversichert wie Schäden, die durch falsche Bedienung vonseiten des Personals verursacht wurden. So hat man als Unternehmer tatsächlich die Gewissheit, dass bestmöglicher Schutz im Fall eines Maschinenausfalls gewährleistet ist.
Leistungsausschlüsse
Es gibt allerdings in der Regel auch klare Vorgaben, was eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht übernimmt. Hierbei trifft man bei den verschiedenen Versicherern regelmäßig auf folgende Aufzählung:
- Schäden durch Krieg
- Schäden, die durch Kernenergie verursacht wurden
- Schäden, die im Rahmen innerer Unruhen entstanden sind
- Schäden an Maschinen, die durch ein Erdbeben entstanden sind
- Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht wurden. Hierbei muss man zwischen dem Versicherungsnehmer, also dem Unternehmer oder der Firma als juristischer Person an sich, und dem die Maschine bedienenden Mitarbeiter unterscheiden.
- Außerdem Schäden, die im Rahmen einer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden könnten (Brand, Explosion etc.)
Was genau ist in der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abgesichert?
Abgesichert wird in der Regel zum einen der erwartete Betriebsgewinn und zum anderen die Kosten, die entstanden sind. Also unter dem Strich der komplette Umsatzausfall. So soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Versicherungssumme das hergibt, durch die Versicherung so gestellt wird, als hätte es den Maschinenausfall nicht gegeben, zumindest was den im Rahmen der Ausfallzeiten in der Theorie eingefahrenen Gewinn angeht.
Zwar haben die meisten Versicherungen einen Schutz gegen Unterversicherung für den ersten Versicherungsfall eingebaut. Jedoch greift dieser schon beim zweiten Versicherungsfall nicht mehr.Außerdem kann auch dieser Schutz, der im Fall der HDI Versicherung beispielsweise 20.000 Euro beträgt, bei längeren Ausfallzeiten schnell überschritten sein. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Ausfallziffer mit gewisser Regelmäßigkeit dem tatsächlichen Output der Maschine und den aktuellen Marktpreisen der Waren, die man herstellt, anzupassen.
Sollte man in einem laufenden Versicherungsverhältnis stehen und die Produktion auf der Maschine, die man versichert hat, ändert sich, sollte das ebenfalls ein Grund sein, die Versicherung neu durchrechnen zu lassen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn bisher auf einer Fertigungsstraße ein Produkt hergestellt wurde und nun ein anderes produziert wird. Wenn dieses neue Produkt eine höhere Gewinnmarge hat, weil vielleicht ein höherer Preis am Markt erzielt werden kann, kann es schnell passieren, dass die seinerzeit ermittelte Ausfallziffer überholt ist, was womöglich zu einer Unterversicherung und somit im Versicherungsfall zu Problemen führt. Ein Grund, warum man seine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung immer auf dem aktuellsten Stand halten sollte.