Die Baugeräte-Versicherung kann eine wertvolle Hilfe sein, wenn unvorhergesehen Schäden an Baugeräten zu Kosten führen, die ein Betrieb sich gerade gar nicht leisten kann. Allerdings birgt die Baugeräte-Versicherung auch manches Risiko und ist unter dem Strich eine Versicherung, die letztlich nur einen Teil des Schadens trägt. Wer sich hier voll und ganz auf seinen Versicherungsschutz verlässt, ist am Ende der Verlassene.
Versicherungsschutz für die Grundlage der Betriebe
Die Idee hinter der Baugeräte-Versicherung ist, dass Unternehmen die Möglichkeit haben ihre Geräte, die letztlich ja die Grundlage ihres unternehmerischen Schaffens darstellen und ohne die eine Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen gar nicht möglich wäre, hinreichend abzusichern. Das ist deshalb wichtig, weil entsprechende Geräte oftmals mit hohen Investitionen verbunden sind. Wenn auf Baustelle ein Bagger und mehrere andere kleinere Geräte durch einen Unfall oder ein anderweitiges Unglück Schaden nehmen, können die Kosten schnell im fünfstelligen Eurobereich liegen. Eine Horrorvorstellung für jeden Unternehmer.
Und je kleiner der Betrieb ist, desto größer ist die Gefahr, dass ein solches Szenario sogar zur Zahlungsunfähigkeit führt. Deshalb kann man auf den ersten Blick klar sagen, dass die Baugeräte-Versicherung eine wichtige Versicherung darstellt, die gerade Jungunternehmer und Betreiber kleinerer Unternehmen für sich durch kalkulieren sollten. Festhalten muss man aber auch, dass es beispielsweise in Deutschland eine Diskussion gab, ob man diese Versicherung zu einer Pflichtversicherung für Bauunternehmen macht, zumindest wenn diese an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten. Dieser Plan ist allerdings schon seit einigen Jahren wieder vom Tisch. Zu groß sind die Unsicherheiten, die mit einer Baugeräte-Versicherung leider auch einhergehen.
Die Baugeräte-Versicherung – bei der Wahl der Versicherungsleistung gilt es die Augen offen zu halten
Die Baugeräte-Versicherung wird in der Regel in zwei verschiedenen Varianten angeboten. Einmal als Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten und einmal als Kaskoversicherung von Baugeräten. Die Kaskoversicherung von Baugeräten ist dabei deutlich schlanker in den Leistungen und bietet außerdem nicht die Möglichkeit, zusätzliche Bausteine hinzu zubuchen. Allerdings ist dafür natürlich auch deutlich günstiger in den Versicherungsprämien.
Die Kaskoversicherung von Baugeräten
Entsprechend den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung sind hierüber Schäden an Baugeräten, Zusatzgeräten, Anlagen wie Sicherungs- und Vermessungsanlagen und Ähnlichem abgedeckt. Außerdem greift diese Versicherung bei Schäden an Baubuden, Baubaracken und Baubüros, Gerätewagen und ähnlichen Maschinen.
Grundsätzlich ausgenommen sind hiervor allerdings solche Fahrzeuge, deren einziger Zweck in der Beförderung von Gütern oder Personen im Rahmen eines darauf gerichteten Gewerbes liegen. Auch schwimmende Geräte und Wasser- und Luftfahrzeuge sind hierüber nicht versichert. Darüber hinaus greift diese Versicherung nicht bei Schäden an der Einrichtung von Baubüros, -baracken oder -buden. Auch nicht bei der Einrichtung von Magazinen, Werkstätten und Labors oder beim Eigentum der Mitarbeiter. Darüber hinaus besteht ein Leistungsausschluss für Betriebs- und Hilfsstoffe wie Filtermassen, Chemikalien, Brennstoffe, Reinigungs- und Schmiermittel oder Kühlmittel.
Schließlich muss man noch darauf achten, welcher Ort als Versicherungsort im Versicherungsschein genannt ist. Wurde eine Versicherung für eine Maschine nur für eine bestimmte Baustelle abgeschlossen und die Maschine hat die Baustelle verlassen, tritt die Versicherung im Schadensfall nicht mehr ein.
Der Versicherungsschutz besteht an und für sich während der Montage und Demontage, sowohl während des Arbeitseinsatzes als auch in der Zeit, in der die Arbeit ruht und während des Transportes der versicherten Sache oder der versicherten Maschine. Letzteres allerdings nur, wenn kein fester Ort für den Versicherungsschutz vereinbart wurde.
In der Leistungspflicht ist der Versicherer im Falle von Naturgewalten, Blitzschlag, Brand oder Explosion, dem Absturz, Umsturz oder Zusammensturz einer versicherten Sache sowie im Falle von Vandalismus. Unter Vandalismus fällt in diesem Zusammenhang auch Brandstiftung.
Einen generellen Versicherungsausschluss gibt es für Schäden, die während innerer Unruhe oder einem Bürgerkrieg, einem Streik, durch Verschleiß oder Diebstahl, durch Kernenergie oder einen Seetransport auftreten. Außerdem greift die Versicherung grundsätzlich nicht bei Beschlagnahmungen oder anderweitigem hoheitlichen Tätigwerden des Staates gegen den versicherten Betrieb.
Die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten
Alle oben genannten Punkte treffen auf diese Versicherung gleichermaßen zu. Allerdings geht hier der Versicherungsschutz noch etwas weiter, als bei der gerade erläuterten Variante. Denn in dieser Versicherung werden auch Maschinenbruchschäden abgedeckt. Diese können zum Beispiel in Fällen von
- Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Ausführungs-, Konstruktions- oder Materialfehlern
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen
auftreten.
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer hier die Möglichkeit noch verschiedene weitere Risikobereiche durch die Versicherung abdecken zu lassen. Diese sind unter anderem
- Tunnelbauarbeiten oder Arbeiten unter Tage
- Einsatz auf Wasserbaustellen, auf schwimmenden Fahrzeugen oder in der Nähe von Gewässern
- die Mitversicherung des Diebstahlrisikos
Was wird im Schadensfall genau übernommen?
Grundsätzlich gilt nicht der Wiederbeschaffungs-, sondern lediglich der Zeitwert abzüglich des Restwertes der versicherten Sache als maßgebend für die Versicherungsleistung. Das führt dazu, dass die erstatteten Versicherungsleistungen teilweise weit hinter den Kosten für eine Neubeschaffung der versicherten Sache zurückbleiben können.
Liegt lediglich ein Teilschaden vor, übernimm die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung. Diese schließt Kosten für Ersatzteile und Reparaturen ein. Sind die Kosten für die Wiederherstellung allerdings höher als der Zeitwert abzüglich des Restwertes der versicherten Sache, wird auch hier nur der niedrigere Betrag übernommen.
Kritikpunkte an der Baugeräte-Versicherung
Einige Kritikpunkte an dieser Versicherung sind offenkundig. Zum Beispiel die relativ geringen Erstattungsleistungen bei relativ hohen Versicherungsprämien. Außerdem der Umstand, dass eine Versicherungsleistung im Falle eines Diebstahls nur in der erweiterten, und damit um einiges teureren, Version der Versicherung zu haben ist. Gerade Diebstahl ist in den letzten Jahren auf Baustellen ein immer größeres Problem geworden, seit sich ganze Banden darauf spezialisiert haben, mit entsprechend großen Fahrzeugen vorzufahren und ganze Baustellen leer zu räumen. In einem solchen Fall geht ein Unternehmen, das sich für die günstigere Option entschieden hat, leer aus. Und selbst wenn Diebstahl mit versichert wurde, wird der Verlust im Vergleich zwischen Zeitwert und Kosten der Neubeschaffung noch immer empfindlich hoch sein.
Die Baugeräte-Versicherung – ohne geht’s kaum, und selbst mit bleiben Fragezeichen
Letztlich gibt es zur Baugeräte-Versicherung keine Alternative. Es gibt keine andere Versicherungsart, die diese Gefahren sicherer und allumfassender abdecken würde. Aus diesem Grund bleibt den meisten Unternehmen nichts anderes übrig als den, zwar unzulänglichen aber doch immerhin vorhandenen, Schutz durch die Baugeräte-Versicherung in Anspruch zu nehmen, bevor sie Gefahr laufen, im Fall eines Schadens den vollen Verlust ausgleichen zu müssen.