4. December 2024

Skiversicherung

Wer sich gerne im Winterurlaub vergnügt, kann es jedes Jahr auf ein Neues nicht erwarten, bis der erste Schnee fällt. Zwar stöhnt die Tourismusbranche jedes Jahr wenn der Schnee nicht zum richtigen Zeitpunkt fällt und die Winter in den letzten Jahren doch alle zu warm und zu mild waren, doch der Schnee kommt. Wenn der Schnee dann bis in den Tälern liegen bleibt, gibt es für die Wintersportbegeisterten kein Halten mehr.   Umso wichtiger ist es dann aber auch, für die richtige Absicherung durch eine Skiversicherung zu sorgen.

Die Skiversicherung kann mehr

Die gesetzlichen Krankenversicherungen und Sozialversicherungen tun sich schwer damit, eine ausreichende Absicherung für die schönste Zeit eines Wintersportlers zu gewährleisten. Wer im Wintersport verletzt wird oder durch einen Unfall auf der Piste zu Schaden kommt, hat von der gesetzlichen Krankenkasse wenig oder gar nichts zu erwarten. Wenn es für eine Bergung mit einen Schlitten zu schwierig wird, kommt in den Bergen oft der Rettungshubschrauber zum Einsatz. In der Skisaison fliegt der Rettungshubschrauber mehrmals täglich seine Bergungseinsätze und bringt Verunglückte und Verletze direkt ins nächstgelegene Krankenhaus.

Ein Rettungshubschrauber kostet pro Minute um die 50 bis 80 Euro, je nach dem in welcher Höhe die Bergung stattfindet. Ein Rettungsflug von der Alarmierung bis zum Eintreffen auf dem Dach eines Krankenhauses dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten. Ist der Hubschrauber wieder für den nächsten Einsatz angefordert, bleibt einem der Kostenaufwand für den Rückflug zur Basis erspart. So bleibt ein Einsatz mit Kosten über 1.500 Euro bis 3.800 Euro nicht gerade zu den günstigen Vergnügungen eines Winterurlaubs. Aber auch bei der Heilbehandlung muss man ohne eine Skiversicherung mit einigen Überraschungen rechnen, die von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Versicherung mit vielen Vorzügen

Auch wenn man sich nicht selbstverschuldet verletzt hat, werten die Krankenkassen eine Bergrettung als ein fahrlässig verschuldetes Verhalten des Versicherten, ein Risiko, welches eine Person vorsätzlich eingegangen ist. Fraglich ist, ob man in dem Versicherungsfall einen Verursacher feststellen kann, der für den Schaden aufkommen muss und mit einer Haftpflichtversicherung gut genug abgesichert ist. Die meisten Unfälle auf einer Skipiste passieren dann auch durch Selbstüberschätzung oder Fahrfehler. In einer Skiversicherung sind die typischen Gefahren und Risiken des Wintersports aufgeführt und versichert. So beinhaltet eine Skiversicherung die obligatorische Unfallversicherung mit Absicherung von Bergungskosten. Außerdem verfügt man in der Skiversicherung auch über eine Haftpflichtversicherung, falls man einen Unfall auf der Skipiste verursacht. Eine Rechtsschutzversicherung als Absicherung bei einem daraus resultierenden Rechtsstreit und einer Krankenversicherung, die alle Kosten übernimmt, die eine gesetzliche Krankenversicherung verweigern würde. Man ist mit einer Skiversicherung aber nicht nur für sich selbst bei Verletzungen und Unfällen abgesichert oder wenn man einen Unfall oder eine Verletzung einer anderen Person verursacht. Mit einer Skiversicherung schützt man auch seine Skiausrüstung gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung durch Bruchschäden. Verliert man während der Abfahrt bei einem Sturz seine Ski oder Snowboard, findet man diese oft nur schwer wieder, weil diese den Berg hinunter rutschen oder in unzugängliche Gebiete verschwinden. Man kann dann vielleicht noch abschätzen, in welche Richtung der Ski oder das Snowboard gerutscht sind, aber das war dann auch alles.

Darauf sollte man achten

Eine Skiversicherung ist aber noch lange nicht wie die andere. Auch wenn sich die Anbieter von Skiversicherungen immer die gleichen Werbeslogan ausdenken und mit Billigangeboten einen umfangreichen Versicherungsschutz versprechen, ist es wichtig, in die Vertragsunterlagen einen genauen Blick zu werfen. So gibt es Anbieter, die eine Skiversicherung anbieten, den Skisport aber als eine Risikosportart vom Versicherungsschutz ausschließen. Übrig bleibt dann vielleicht noch eine ganz normale Diebstahlversicherung für ihre Skiausrüstung mit einer Unfallversicherung. Bei den Kosten für die Bergung geht man gerne von einer Höchstkostenübernahme in Höhe von 7.000 bis 10.000 Euro aus. Der Rettungsflug mit einem Helikopter ist aber nur ein Bruchteil der Aufwendungen, die für eine Bergrettung zusammen kommen. Oft sind mehrere Teams mit der Bergrettung betraut und eilen mit Snowmobilen und Pistenraupen zum Unfallort. Eine Maximaldeckungssumme sollte bis 20.000 Euro betragen.

Der Diebstahlschutz sollte eine Versicherungssumme enthalten, die in dem Wert der Skiausrüstung liegt. Bei einer Unterversicherung würde die Versicherung nur für knapp 60 % des Wertes aufkommen. In dem Versicherungsvertrag der Skiversicherung muss eine Haftpflichtversicherung enthalten sein. Sie trägt die Kosten für vom Versicherungsnehmer verursachten Personen und Sachschäden mit bis zu

5 Millionen Euro bei Personenschäden, 50.000 Euro oder mehr bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Die Krankenversicherung sollte eine ausreichende Basisabdeckung haben. Gut wäre eine im Versicherungsvertrag aufgeführte Auflistung von Deckungssummen für Erstbehandlung und Folgebehandlungen, Kostenübernahme für Krankentransporte zwischen Krankenhaus und Arzt, eventuell Krankenrücktransport und Überführungskosten. Bei der enthaltenen Unfallversicherung sollte man eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 10.000 Euro vereinbaren, die in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 20 % zum Leistungsfall werden.

Die Maximalversicherungssumme sollte ab 75% Invalidität nicht unter 50.000 Euro betragen.

Das A und O bei einer Skiversicherung

Für den Wintersportler ist seine Ausrüstung das A und O. Der Diebstahlschutz ist daher ein wichtiger Bestandteil der Skiversicherung. In den Versicherungsverträgen für die Skiversicherung sind die Definitionen für den Diebstahlschutz äußerst genau beschrieben. So besteht der Diebstahlschutz in den Nachtstunden zwischen 19.00 Uhr und 6.00h nur, wenn die Skiausrüstung in einem abgeschlossenen Raum oder Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Auch ist in der Diebstahlversicherung beschrieben, was gegen Diebstahl versichert wird. So zählen Ski oder Snowboards, Bindungen, Zubehör, Fangeinrichtung, Schuhe, Stöcke, Helme mit Werteinstufung bis 100 Euro oder 150 Euro, sowie Handschuhe zur Grundausrüstung. Weitere Wintersportausstattung wie Schlitten, Schlittschuhe, Skibob oder Skiroller werden gesondert ausgeführt und können ebenso gegen Diebstahl versichert werden. Der Versicherungswert der Ausrüstung wird nach Abnutzung und Wertverfall ab dem zweiten Jahr mit 80 %, im dritten Jahr mit 60%, im vierten Jahr mit 40% und ab dem fünften Jahr mit 20% des ursprünglichen Anschaffungswertes ersetzt. Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000 Euro. Bei mehreren Leistungsfällen in einem Jahr wird eine Selbstbeteiligung von nicht unter 20 % der auflaufenden Schäden erhoben. Eine besondere Sorgfaltspflicht für die Sicherung von Wintersportausrüstung wird zum Beispiel beim Après-Ski oder bei der Einkehr in Berghütten voraus gesetzt.

Ein guter Anbieter einer Skiversicherung bietet einen Versicherungsschutz schon bei der Anfahrt in das Skigebiet durch die enthaltene Unfallversicherung bereit. Auch bei der späteren Heimfahrt ist man durch die Skiversicherung abgesichert. Eine gute Skiversicherung kostet ab 40 Euro im Jahr, für eine Einzelperson, für eine Familie kann man eine Skiversicherung schon ab 90 Euro im Jahr abschließen.