Wie oft man die Aussage, Kunst ist relativ, Kunst liegt im Auge des Betrachters schon gehört oder gelesen hat, ist unterschiedlich, aber jeder kennt sie. Kunst ist eine Ausdrucksform wie schreiben und sprechen. Kunst kann man sofort erkennen oder erst beim genauen hinsehen entdecken.
Werte sind subjektiv
Die Beschädigung oder Zerstörung von Kunst soll mit einer Kunstversicherung versichert sein. Unvergessen ist wohl die Zerstörung des Kunstwerks Fettecke von dem 1986 verstorbenen Künstler Joseph Beuys in der Düsseldorfer Kunstakademie. Ein Hausmeister hat die von Beuys angebrachte Butter entsorgt, anschließend auch noch Wand und Böden gereinigt. Der Schaden wurde später mit ca. 40.000 DM ermittelt und beglichen. Auch ein Kunstwerk des Künstlers Martin Kippenberger wurde durch Reinigung zerstört. Eine Putzfrau hatte eine Wanne der Installation Wenn´s durch die Decke zu tropfen gereinigt. Die Wanne wurde von dem Künstler mit verschiedenen Ablagerungen versehen, die durch die Reinigung vollständig entfernt wurden. In diesem Fall wurde der Schaden auf 800.000 Euro geschätzt.
Eine Kunstversicherung soll diese Risiken und Gefahren, die zur Beschädigung oder Zerstörung führen könnten, durch eine finanzielle Haftung abgemildert werden. Aber auch eine Kunstversicherung kann nicht alle Risiken tragen. So sind die allmähliche Beschädigung durch Alterung der Materialien, Temperatur, Feuchtigkeit und Lichteinfall von der Haftung ausgeschlossen. Die Kunstversicherung übernimmt auch keine Haftung für Schäden durch Insekten oder Schädlingsbefall. Restaurationen, Reinigung und Reparaturen werden auch ausgeschlossen, da solche Tätigkeiten auf das Kunstwerk einwirken und nur durch Fachpersonal ausgeführt werden sollten. Diese Fachleute sind eigens geschult und fachspezifisch ausgebildet und müssen selbst für ihre Tätigkeit haften. Selten enden Restaurationen zur Vergrößerung von Altschäden oder zur Verunstaltung der Kunstwerke, wie der Fall des Jesus Freskos im spanischen Borja, wo eine Rentnerin das Bildnis übermalte.
Risiken und Gefahren in der Kunstversicherung
Versicherte Risiken und Gefahren in der Kunstversicherung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Raub, Vandalismus und wetterbedingte Einflüsse wie Sturm und Hagel. Selbst wenn ein Besucher oder Familienangehöriger Kunstwerke beschädigt oder zerstört, sind diese Risiken und Gefahren mit versichert. Da die Kunstversicherung ähnlich wie eine Hausratversicherung gehandhabt wird, gilt sie auch im erweiterten Versicherungsort, also auch in einem Anbau am Versicherungsort oder in der Ferienwohnung im Inland oder Ausland. Zu den versicherten Wertgegenständen in der Kunstversicherung können hochwertige antike Möbel, Kunst- und Sammelobjekte, Schmuck, Instrumente, Gemälde oder Kunstwerke in Form von Statuen oder Installationen. Zudem sind Rahmung, Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Schutzverglasungen und Aufhänge- oder Austellvorrichtungen im versicherten Umfang enthalten. Eine Ergänzung zur Kunstversicherung ist die Oldtimerversicherung für Sammler von Fahrzeugen, die älter als 30 Jahre sind.
Kunstsammlungen in Museen sind versichert
Auch speziellere Arten der Kunstversicherung für Museen, Kunsthandlungen, Galerien oder auch für Kunstsammlungen bieten eine umfassende Absicherung, wenn auch in einem größeren Maßstab. In diesem Fall wird die Kunstversicherung nicht von einem einzelnen Versicherungsunternehmen angeboten, sondern von einem Versicherungspool. Da nicht nur die Risiken hoch sind, sondern auch die Versicherungssummen, mit denen Kunstwerke abgesichert werden müssen, gibt es bei der Kunstversicherung auch diese Zusammenschlüsse verschiedener Versicherer.
Dieser Versicherungspool ist eine gemeinschaftliche Gesellschaft aus Versicherungsgesellschaften als Erstversicherer und deren Absicherung durch Rückversicherer. Es handelt sich also um Versicherungsgesellschaften, die das Risiko nicht alleine tragen können und sich deswegen zu einer Gemeinschaft zusammen schließen, um das Risiko zu teilen.
Bei der Kunstversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Versichert wird das Kunstwerk an einem Versicherungsort oder auch Risikoort, der im Versicherungsvertrag angegeben ist. Die versicherten Gefahren werden als Allgefahrenabdeckung bezeichnet und beinhalten die Risiken durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust, denen die versicherten Kunstgegenstände ausgesetzt sind. Für die Einschätzung der Risiken werden auch die sogenannten Ausschlüsse durch Gefahren genannt.
Ausnahmen in der Kunstversicherung
In dem Vertragswerk der Kunstversicherung sind diese Ausschlüsse als Risiken durch Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Besitz und Verwendung von Kriegswerkzeugen, innere Unruhen oder Arbeitsunruhen, oder bei Beschlagnahme oder Sicherstellung durch behördliche Hand bezeichnet.
Außerdem werden Schäden durch Alterung, Insekten und Schädlinge, Veruntreuung, Erpressung, Abnutzung und Verschleiß und Betrug von der Haftung ausgeschlossen.
Sollte ein Kunstwerk an einen anderen Ort verbracht werden müssen, weil der Versicherungsort durch Beschädigung unbenutzbar geworden ist, übernimmt die Kunstversicherung die notwendigen Transportkosten, Kosten für zwischenzeitliche Lagerung, Sicherungskosten, Kosten für Schadensabwendung und Schadensminimierung, sowie Kosten für Transporte und Dokumentation für notwendige Restaurationen. Auch Kosten für Rahmung und Schutzverglasung werden übernommen, sollten diese restauriert oder ersetzt werden müssen.
Für die Kunstversicherung ist eine Risikokalkulation unentbehrlich. Risiken werden durch unbewohnte Versicherungsorte erhöht, wenn sich Kunstwerke zum Beispiel im Ferienhaus befinden, das nur einige Wochen im Jahr benutzt wird. Die Sicherung am Versicherungsort ist daher eine Gefahrenerhöhung, sollte durch Unterbrechung der Stromversorgung diese Sicherung beeinträchtigt werden oder komplett ausfallen.
Bei der Instandhaltung von Immobilien am Versicherungsort, zum Beispiel bei Arbeiten am Dach oder an der Fassade, erhöht sich das Risiko auch durch das Anbringen von Leitern, Treppen oder Hilfs- und Baugerüste.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Einen Ausfall der Versicherungsleistung, die sogenannte Leistungsfreiheit des Versicherers ist immer dann gegeben, wenn vorsätzlich, grob fahrlässig vom Versicherten gehandelt wird oder eine arglistige Täuschung vorliegt und nachgewiesen werden kann. Auch bei Verhaltenszurechnung oder versäumter gerichtlicher Geltendmachung durch den Versicherten kann eine Leistungsfreiheit für den Versicherer entstehen.
Man muss für seine Kunstwerke und für die Kunstversicherung Vorbereitungen treffen, damit eine Gefahrenabwehr schon bereits vor dem Leistungsfall gewährleistet wird. Der Versicherte hat dem Anbieter der Kunstversicherung gegenüber eine Auskunftspflicht, um über alle Merkmale zur Gefahreneinschätzung zu informieren. Es müssen vom Versicherten gewisse Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, damit eine optimale Gefahrenabwehr wirken kann. Bei notwendigen Transporten muss der Versicherte auf geeignetes Transportmittel, eine geeignete Verpackung und Sicherung der Transportverpackung achten. Sollte es notwendig sein, muss eine Transportbegleitung für die weitere Sicherung während des Transportes durch den Versicherten bereit gestellt werden. Eine Anzeige an den Anbieter der Kunstversicherung über die Absicht eines Transportes muss vor Beginn des Transportes erfolgen.
Rechte und Pflichten
Sollte es dennoch zu einem Leistungsfall kommen, muss eine umgehende Meldung an die Kunstversicherung erfolgen. Die Polizei muss den Vorfall aufnehmen und vom Versicherten eine Anzeige erhoben werden. Der Versicherte muss den Weisungen der von der Kunstversicherung gestellten Sachbearbeiter folgen. Die Untersuchung des Schadens wird durch die Polizei und durch Sachverständige, die von der Kunstversicherung gestellt werden, untersucht und Stellungnahmen verfasst. Kommt es bei einem Transport zu einer Beschädigung, wird dieser Schaden ebenfalls durch Sachverständige der Kunstversicherung untersucht und bewertet.
Die Kunstversicherung haben meist kunsthistorische Bereiche, bei denen Spezialisten auch auf einen großen Kreis von Restauratoren, Universitäten und andere Kunstexperten zurück greifen können.