Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Kredit-Lebensversicherung, das heißt um eine Absicherung für einen Kredit für den Fall des Todes, im Fall von Krankheit oder auch von Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Die Restschuldversicherung wird dabei vor allem als Absicherung der Hinterbliebenen angesehen, wobei diese durch diese Versicherung die Möglichkeit haben den aufgenommenen Kredit aufzunehmen. Dem Kreditgeber indes dient die Restschuldversicherung als zusätzliche bzw. ausschließliche Absicherung für einen aufgenommen Kredit. Die Höhe von einer Restschuldversicherung liegt durchschnittlich bei ca. 10.000 Euro. Grund dafür ist, dass vor allem kleine Kredite oder Minikredite über eine derartige Versicherung abgesichert werden. Und zwar über die Kreditvermittler, worin auch der häufigste Kreditpunkt liegt. Dabei wurde die Restschuldversicherung in den 1950er Jahren in den USA entwickelt, um genau diesen Bereich absichern zu können, weil die Kredite in der Regel von Privatleuten kamen. Zum Beispiel wurden mit derartig abgesicherten Krediten in den USA zahlreiche kleinen Ölquellen auf privatem Land erschlossen und machten ihre Besitzer letztlich reich. Es kam dabei sehr selten vor, dass die Restschuldversicherung wirklich in Anspruch genommen wurde, da der Kredit meist vorher schon zurückgezahlt wird. Die erste Restschuldversicherung in Deutschland wurde im Jahr 1957 durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zugelassen.
Einmalvertrag bei Abschluss oder monatlicher Beitrag
Die Restschuldversicherung erhält ihre Gültigkeit, wenn der Versicherungsnehmer einen Einmalbetrag an den Versicherer gezahlt hat. Dabei sind die Kontokorrent- und auch die revolvierenden Kredite so gestaltet von den Verträgen her, dass dabei für jeden Monat der Kreditauszahlung ein Betrag berechnet wird. Andere Verträge sind so konzipiert, dass ein monatlicher Beitrag fällig wird. Dabei werden im Rahmen der Restschuldversicherung auch die Absicherung weiterer Risiken angeboten, wie die Absicherung gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall sowie weitere Krankheiten. Diese Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung besteht seit dem Jahr 2006. Dabei wurde in den Verträgen erst ab 1996 eine Absicherung durch eine unverschuldete Arbeitslosigkeit aufgenommen. Insbesondere bei der Variante, dass ein Einmalbetrag verlangt wird beim Abschluss von einem Kredit, treibt die Kosten für einen entsprechenden Kredit in die Höhe. Die Kosten für diese Versicherung sind dabei nicht im Effektivzins angegeben, so dass sich der Kredit letztlich erheblich verteuert. Leicht kann es sein, dass sich der Effektivzins für einen Kredit durch den Abschluss von einer Restschuldversicherung fast verdoppelt.
Vorteile der Restschuldversicherung
Neben all der Kritik, die die Restschuldversicherung erfahren muss, insbesondere wegen ihrer Vertriebsmethoden, hat diese Versicherung auch einige Vorteile. Denn im Vergleich zu einer normalen Einzelversicherung bei einer Lebensversicherung entfällt bei der Restschuldversicherung, dass keine Annahme- und Gesundheitsprüfung erfolgen muss. Das heißt es wird auch ein Kreditnehmer aufgenommen, bei dem schon eine Krankheit oder ein Gebrechen festgestellt wurde. Diese Personen haben in der Regel keine Möglichkeit eine normale Lebensversicherung abzuschließen. Doch nur dadurch wird ermöglicht, dass die nötige vereinfachte und schnelle Möglichkeit von einem Vertragsabschluss ermöglicht. Allerdings ist bei bekannten Vorerkrankungen des Versicherten auch im Rahmen der Restschuldversicherung eingeschränkt.
Bestehende Kritik
Im Rahmen der Restschuldversicherung gibt es dennoch sehr viele Ausschlussklauseln. Das heißt in diesen Fällen zahlt diese Versicherung nicht und der Versicherte bleibt trotz gezahlter Beiträge auf seinen Schulden sitzen und muss damit rechnen, dass die Bank bzw. der Kreditvermittler die Schulden, die dieser nun hat dort, auf gerichtlichem Wege eintreibt. Kritisiert wird auch, dass bei der Restschuldversicherung eine Kündigung nicht so ohne Weiteres möglich ist. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Verbraucher nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern nur „versicherte Person“ ist. Besonders schwer wird das Kündigen dann auch, wenn der Kredit, für den die Restschuldversicherung eigentlich abgeschlossen wurde, gar nicht zustande bzw. nicht zur Auszahlung kommt. Dies ist insbesondere dann zum Tragen, wenn der Kredit von einem Kreditvermittler stammen soll, aber letztlich dieser zu den “schwarzen Schafen” gehört und die Kreditsumme unter fadenscheinigen Gründen nicht bezahlt und neben der Provision für die Restschuldversicherung auch noch als Vorauskasse eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Wer bereits eine derartige Versicherung hat und regelmäßig Beiträge bezahlt und einen neuen Kredit aufnimmt, der kann natürlich diese Restschuldversicherung verwenden, wenn diese vom andren Kredit wieder frei ist. Eine außerordentliche Kündigung steht dem Versicherten dabei zu, wenn er den Kredit umschuldet oder vorzeitig zurückzahlt. In diesem Fall muss der anteilig nicht verbrauchte Einmalbetrag für die Restlaufzeit erstattet werden. Eine ordentliche Kündigung binnen von 14 Tagen nach dem Zugang des Versicherungsscheins ist ebenfalls möglich. In diesem Fall wird der Einmalbetrag nicht eingezogen bzw. wieder zurückerstattet.
Ratenschutzversicherung durch die Bank
Die Restschuldversicherungen, die von Banken angeboten werden für die Absicherung von einem Kredit nennen sich Ratenschutzversicherungen. Diese Abgrenzung ist absichtlich gewählt von der Namensgebung her, weil die Banken nicht auf Provisionen aus sind, sondern dafür sorgen sollen, dass die Kreditraten auch noch dann fließen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr arbeiten kann bzw. stirbt. Die Bank zahlt dabei den Betrag vorab in die Versicherung ein. Hierbei bestehen zwei Möglichkeiten: Der Kreditnehmer übernimmt diese Prämie oder er erhält sie auch im Rahmen von einem Zusatzkredit und muss dafür auch Zinsen zahlen.