Ein Zusammenschluss dreier verschiedener Versicherungen
Ein Gebäude ist in der Regel einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, und das jeden Tag aufs Neue. Am häufigsten sind es Wetterphänomene, die ein Gebäude betreffen und hier Schäden anrichten. Entsprechende Schäden können aber auch durch im Haus liegende Gefahrenherde verursacht werden. Die Wohngebäudeversicherung deckt dabei drei große Gefahrenquellen in einer Versicherung ab und schließt so drei Versicherungsarten zu einem großen Gesamtpaket zusammen. Gemeint sind hier die Versicherungsarten:
Hiermit ist bereits der größte Teil der wichtigsten Risikoherde für ein Gebäude abgedeckt. Natürlich schützt eine solche Versicherung nicht davor, dass Schäden am Haus entstehen. Aber sie ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung, wenn solche Schäden aufgetreten sind und das Haus aus diesem Grund Saniert oder teilweise neu errichtet werden muss.
Die versicherte Sache bei der Wohngebäudeversicherung
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gilt das Haus, dass im Versicherungsschein als versichertes Objekt angegeben wird, als versicherte Sache. Aus diesem Grund sollte man immer besonders darauf achten, dass die Adresse, die im Versicherungsschein steht, auch wirklich korrekt ist. Andernfalls könnte es im Schadensfall Probleme mit der Schadensregulierung geben.
Außer dem klassischen Gebäude an sich ist das normale, fest mit dem Gebäude verbundenen, Gebäudezubehör in der Versicherung mit eingeschlossen. Das bedeutet, dass auch Klingelanlagen und Briefkasten, Terrassen und Mülltonnen entsprechend hierüber mitversichert sind. Einbaumöbel sind ebenfalls Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, soweit sie extra für den Einbau in das versicherte Haus gebaut und angepasst worden sind. Hierüber eingeschlossen sind Einbaumöbel wie Einbauküchen, Einbauschränke und Wandschränke. Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder fest am Gebäude angebracht wurde, und das dem Wohnzweck oder der Instandhaltung dient. Beispiele hierfür sind Markisen, Nachträglich angebaute Wintergärten oder Ähnliches.
Im Versicherungsschutz nur bei entsprechender Vereinbarung eingeschlossen, sind sonstige Gebäudezubehörbereiche wie Carports, Gewächshäuser, Gartenhäuser, Hundehütten und Hof-oder Gehwegbefestigungen. Für darüber hinausgehende Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehörteile wie zum Beispiel Wasserleitungen, die außerhalb des Hauses liegen, greift die Versicherung ebenfalls nur dann, wenn diese Gebäudebestandteile ausdrücklich im Versicherungsschein erwähnt werden.
Wichtig ist, dass in der Wohngebäudeversicherung ausschließlich das Eigentum des Versicherungsnehmers eingeschlossen ist. Wird also eine Wohngebäudeversicherung für ein Miethaus abgeschlossen, greift diese Versicherung nicht, wenn beispielsweise nachträglich vom Mieter eingebrachte Dinge wie eine Markise des Mieters, beschädigt wird. In diesem Fall muss der Mieter die Kosten für die Reparatur der beschädigten Gebäudezubehörteile selbst tragen.
Die Wohngebäudeversicherung – in diesen Schadensfällen greift sie
Die genauen Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren. Es ist wichtig, die Police sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass bestimmte Schäden abgedeckt sind. Hier sind jedoch zehn Beispiele für Schäden, die typischerweise von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden könnten:
- Brand: Schäden, die durch Brände am versicherten Gebäude entstehen.
- Sturm- und Hagelschäden: Schäden, die durch Stürme, Hagel oder andere Naturereignisse verursacht werden.
- Leitungswasserschäden: Schäden aufgrund von Leckagen oder Rohrbrüchen im Gebäude.
- Frostschäden: Schäden, die durch Frost oder Gefrieren von Wasserleitungen verursacht werden.
- Einbruchdiebstahl: Schäden aufgrund von Einbruch oder Vandalismus.
- Blitzschlag: Schäden, die durch einen Blitzschlag am Gebäude entstehen.
- Überschwemmung: Einige Policen decken auch Schäden durch Überschwemmungen ab, andere erfordern möglicherweise eine separate Versicherung.
- Glasschäden: Schäden an Fenstern oder Verglasungen durch Bruch oder Beschädigung.
- Elementarschäden: Einige Versicherungen können Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Erdrutsche abdecken.
- Rohrleitungsschäden: Schäden durch undichte oder geplatzte Rohre im Gebäude.
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Schäden möglicherweise nicht abgedeckt sind oder zusätzliche Bedingungen erfüllt werden müssen. Daher ist es ratsam, die Police im Detail zu prüfen und bei Unsicherheiten den Versicherer zu kontaktieren.
Die Wohngebäudeversicherung greift zur Schadensregulierung in Schadensfällen die aus einem Brand, einem Blitzschlag, einer Explosion oder einer Implosion resultieren. Ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen sind Schäden durch Leitungswasser, das aus einem der entsprechenden Rohre bestimmungswidrig ausgetreten ist. Wichtig ist dabei zum einen, dass es sich tatsächlich um Leitungswasser handelt, also um Wasser, dass aus einer Rohrleitung im Haus stammt und nicht um Wasser, das von Außen durch Wettereinflüsse eindringt. Zum anderen muss das Wasser bestimmungswidrig aus den Rohren austreten. Ein Wasserschaden der aus Wasser resultiert, dass aus dem Waschbecken übergelaufen ist, weil jemand vergessen hat den Wasserhahn abzudrehen, fällt hier nicht in den Schutzbereich der Wohngebäudeversicherung.
Darüber hinaus greift die Wohngebäudeversicherung bei Frost- und sonstigen Bruchschäden an Rohren im Inneren des Hauses. Bei Sturm- und Hagelschäden ist die Wohngebäudeversicherung ebenfalls erster Ansprechpartner des Eigentümers des beschädigten Gebäudes.
Übernommene Kosten sind dabei die Kosten für eine schnellstmögliche Schadensminderung, Aufräumungs- und Abbruchkosten, möglicher Mietausfall, Kosten für eine möglicherweise notwendige Dekontaminierung, möglicherweise auftretende Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsrichtlinien für beschädigte Bereiche des Gebäudes, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume und Sachverständigenkosten, sollte es zu einem Streit über die tatsächlichen Schäden und die daraus resultierenden Kosten kommen.
Die Wohngebäudeversicherung – eine Versicherung die jeder Eigentümer haben sollte
Die Wohngebäudeversicherung ist in erster Linie eine Versicherung, die Eigentümer von Wohngebäuden vor finanziellen Schäden durch Reparatur- und Instandhaltungskosten oder durch Mietausfälle schützt. Allerdings ist die Wohngebäudeversicherung keine Allgefahrenversicherung, sie schützt also nur und ausschließlich in den Fällen, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Über die Wohngebäudeversicherung hinausgehenden Versicherungsschutz kann man als Eigentümer erwerben, wenn man beispielsweise zusätzlich noch eine Elementarversicherung abschließt oder von vorn herein einen Versicherer sucht, der Schäden durch Hochwasser oder ähnliche Wettereinflüsse miteinbezieht.
Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Versicherung auf dem Sektor der Privatversicherungen handelt und der Gesetzgeber den Versicherern seit 1994 eine ganze Reihe von Freiheiten bei der Gestaltung der Versicherungsbestimmungen eingeräumt hat, können die Versicherungen in ihren Leistungen und Inhalten teilweise deutlich voneinander abweichen. Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall vor Abschluss einer solchen Versicherung, die einzelnen Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen, um das für die eigenen Bedürfnisse am besten geeignete Versicherungsangebot zu finden.