Die Zweitwagenversicherung ist eine Unterversicherung in der Kfz-Versicherung. Sie kann sowohl im Bereich der Haftpflicht- als auch im Bereich der Kaskoversicherung greifen. Gesetzliche Bestimmungen zur Zweitwagenversicherung existieren nicht, sie ist ein Konstrukt der Versicherer und zielt einzig und allein darauf ab, Bestandskunden durch günstigere Folgeverträge an die eigene Versicherung zu binden. In den letzten Jahren gab es vermehrt auch Versicherer, die eine Zweitwagenversicherung akzeptiert haben, auch wenn der Erstwagen nicht bei der eigenen Versicherung versichert war. In diesen Fällen kann man von einem besonderen Rabatt sprechen, der gewährt wird um Neukunden auf diesem Weg anzuziehen.
Die Autoversicherung als Zweitwagenversicherung
In der Kaskoversicherung berechnen sich die Prämien, ähnlich wie in der Auto-Haftpflichtversicherung, regelmäßig in der Hauptsache nach der Schadensfreiheitsklasse (SF). Das Hauptargument für eine Zweitwagenversicherung ist, dass hier der Zweitwagen des Versicherten von Anfang an in einer niedrigeren SF eingestuft wird und somit ab dem ersten Tag bares Geld bei der Versicherung gespart wird. Fahranfänger beispielsweise beginnen regelmäßig in der Schadensfreiheitsklasse „0“, was mit Beiträgen von bis zu 120% der eigentlichen Summe einhergeht. Wird das Auto aber direkt als Zweitwagen angemeldet, steigt der Zweitwagen regelmäßig bei der Schadensfreiheitsstufe ½ ein, was schon nur noch 70% bedeutet, ein erhebliches Ersparnis also.
Die Zweitwagenversicherung für Fahranfänger
Um eine Zweitwagenversicherung abschließen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen zum einen Bedingungen, die an den Versicherungsnehmer geknüpft sind und solche, die an den Fahrer oder Halter des Fahrzeuges geknüpft werden.
Der Versicherungsnehmer darf selbst nicht mehr in der SF 0 stehen. Er muss mindestens die Schadensfreiheitsklasse 2 erreicht haben, was bedeutet, dass er bereits einige Jahre Autofahrer sein muss und dabei unfallfrei geblieben sein muss. Darüber hinaus muss der Versicherte darauf achten, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So dürfen bei der Zweitwagenversicherung beispielsweise in der Regel lebensjüngere Fahrer das Fahrzeug nicht nutzen. Hier gilt zumeist ein Alter von 25 Jahren als Untergrenze, diese Grenze ist allerdings von Versicherer zu Versicherer durchaus verhandelbar.
Auch eine eingeschränkte jährliche Kilometerleistung kann Bestandteil einer solchen Vereinbarung sein. Manchmal müssen auch mehr als nur ein Vertrag bei einem Versicherer bereits bestehen, damit dort die Vorteile einer Zweitwagenversicherung zugestanden werden. Andererseits kann es auch reichen, wenn man bei dem Versicherer seiner Wahl zwar bisher kein Auto versichert hat, dafür aber eine klassische Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung beispielsweise über diesen Versicherer abgeschlossen hat. Auch dann sind manche Versicherer bereit, im Rahmen der Kundenpflege, günstige Angebote im Rahmen einer Zweitwagenversicherung zu unterbreiten.
Die Zweitwagenversicherung als Ehegattenversicherung
Die Zweitwagenversicherung kann auch als „Ehegattenversicherung“ abgeschlossen werden, wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer den Wagen seines Ehepartners mitversichert. In diesem Fall muss der bereits versicherte Ehepartner Kunde des Versicherers sein und sein Kfz bereits über diesen versichert haben. Im Rahmen der Partnerversicherung kommt es sogar häufig vor, dass der Versicherer den bereits durch unfallfreie Jahre „erarbeiteten“ Schadensfreiheitsrabatt des bereits versicherten Ehepartners auf den neu zu versichernden Ehepartner eins zu eins überträgt. Das kann natürlich erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringen, führt aber zuweilen auch zum Wegfall weiterer Vergünstigungen.
So bieten zum Beispiel viele Versicherer leicht günstigere Konditionen, wenn ein Fahrzeug in einer eigenen Garage geparkt wird, einfach weil hier die Schadensgefahr während der Parkphase deutlich reduziert ist. Solche Rabatte entfallen regelmäßig im Fall einer Partnerversicherung. Hier wird dann nur noch die günstigere SF berücksichtigt, was je nach SF des Partners bereits ein starkes Ersparnis bedeuten kann. Das ist letztlich abhängig von der aktuellen Einstufung des bereits versicherten Partners. Hier sollte man sich auf jeden Fall beide Varianten ausrechnen lassen, bevor man sich für die klassische Zweitwagenversicherung oder aber für eine Partnerversicherung entscheidet.
Die Zweitwagenversicherung für einen anderen Halter
Wird die Zweitwagenversicherung für einen anderen Halter abgeschlossen, ist dies in der Regel (von der Partnerversicherung abgesehen) etwas teurer, als wenn der Versicherte eine Zweitwagenversicherung für ein Auto, dass ebenfalls auf ihn gemeldet ist, abschließt. Hat man beispielsweise die Konstellation, dass das Kind einen Führerschein gemacht hat und nun das erste Auto bekommt, ist die Zweitwagenversicherung mit Vater oder Mutter als Versichertem günstiger als der normale Einstiegstarif. Nochmal günstiger wird es, wenn das Auto auch auf Vater oder Mutter gemeldet ist. Allerdings birgt das auch für den Fahranfänger Risiken.
So werden zum Beispiel im Rahmen eines Versicherungsvertrages erfahrene Schadenfreiheitsklassen auch dann angerechnet, wenn das Kind einmal einen gänzlich eigenen Vertrag abschließt. Allerdings nur, wenn das Kind auch in der Zweitwagenversicherung Halter des Fahrzeuges war, ansonsten existiert kein Nachweis, dass die Schadensfreiheitsklassen wirklich von dem Kind und nicht von der Mutter oder dem Vater erreicht wurden.
Ein Versicherungskonstrukt zur Kundenbindung
Im Endeffekt muss man festhalten, dass die Zweitwagenversicherung ein Konstrukt ist, mit dem Versicherer ihre Kunden an sich binden oder aber zahlungskräftige Kundschaft neu gewinnen möchten. Die Zweitwagenversicherung bringt eine ganze Reihe von Vorteilen und sollte gerade für Fahranfänger erwogen werden, da hier die Prämien deutlich niedriger sind. Bei der Wahl zwischen der klassischen Zweitwagenversicherung und der Partner- oder Ehegattenversicherung sollte man jedoch genau die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.