Eine Autoversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder abschließen muss, bevor ein Fahrzeug zugelassen werden kann. Die Autoversicherung besteht im Einzelnen aus drei Komponenten. Die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss man haben, eine Teilkasko oder Vollkasko kann man haben. Es liegt an einem selbst, für welche der Kaskoversicherungen man sich entscheidet. Bei einem neuen, oder relativ neuen Fahrzeug, entscheidet man sich für eine Vollkaskoversicherung. Ist das Fahrzeug gebraucht und schon älter als 5 Jahre, kann man sich für eine Teilkaskoversicherung entscheiden.
In der Haftpflichtversicherung sind alle Schäden abgedeckt, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden. Dem Gesetzgeber war es wichtig, die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen können, absichern zu können. Würde man ein Fahrzeug führen, ohne eine entsprechende Haftpflicht, könnte es einem wie zum Beispiel in den USA, wo es einem passieren kann, bei einem Verkehrsunfall keine Schäden erstattet zu bekommen, weil der Unfallgegner keine oder eine abgelaufene Versicherung hat. Auch in den USA ist das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Versicherung nicht erlaubt, aber es führt nicht dazu wie in Deutschland, dass dieses Fahrzeug stillgelegt wird.
In Deutschland ist bei der Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Für Personenschäden beträgt die Versicherungssumme in der Autoversicherung 7.5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1.12 Millionen Euro und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Als Personenschäden gelten alle Schadensszenarien, die mit Verletzungen von Menschen
im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, entstehen können. Aber nicht nur die eigentliche Verletzung ist abgesichert, sondern alle damit verbundenen Aufwendungen. Zum Beispiel sind Rettungs- und Bergungskosten, Heilbehandlungen, Heilhilfsmittel, Rehabilitationen und in einigen Fällen auch Schmerzensgeldzahlungen.
Autoversicherung ist Pflicht
Der Sachschaden beträgt mehrere Hunderttausend Euro. Diese Aussage wird oft an eine Meldung in den Nachrichten oder Printmedien angehängt, wenn über einen Verkehrsunfall oder ein anderes Schadensereignis berichtet wird. Der Sachschaden kann oft und schnell in die Höhe gehen, auch wenn man nicht viel davon auf den ersten Blick erkennen kann. Bei einem kleinen Auffahrunfall kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge. Die Unfallgegner sehen sich den Schaden an, finden aber nichts außer einigen Kratzern auf der Frontschürze beziehungsweise Heckschürze. Bei beiden Fahrzeugen sind die Front und das Heck mit Kunststoffverkleidungen versehen. Der Verursacher denkt schon, da ist ja nicht viel kaputt. Ein Gutachter in der Werkstatt des Geschädigten erstellt dann aber einen Schadensbericht über mehrere tausend Euro, weil die eigentlichen Schäden erst mit der Demontage der Heckschürze sichtbar werden. Auch der Unfallverursacher wird mit einem Schaden von mehr als 1.000 Euro konfrontiert, da Schäden hinter der Frontschürze erst bei einem Besuch in der Werkstatt aufgedeckt werden. Dieser kleine, mit niedriger Geschwindigkeit, verursachte Verkehrsunfall hat dann einen Schaden von fast 10.000 Euro an beiden Fahrzeugen zu Folge. Als teuerstes Schadensereignis bei der Autoversicherung in Deutschland gilt bisher ein Verkehrsunfall auf der A 4 bei Wiehl. Dort war im August 2004 ein PKW auf einen Tanklastzug aufgefahren, der durch den Aufprall die Kontrolle verlor und durch die Leitplanken brach und von der Wiehltalbrücke stürzte. Der Tanklastzug explodierte und ging in Flammen auf. Die Brücke wurde durch die Hitze des Brandes schwer beschädigt und wurde zunächst als einsturzgefährdet eingestuft. Später konnte man die Brücke durch eine Sanierung retten. Abschließend wurde ein Schaden von 30 Millionen Euro festgestellt. Der 34 jährige Fahrer des Tanklastzuges kam bei diesem Unfall ums Leben. Der Unfallverursacher wurde zu einer Gefängnisstrafe von 22 Monaten verurteilt, da er keine Fahrerlaubnis hatte und unter Drogeneinfluß stand.
In diesem Fall kam die Autoversicherung, die für das Fahrzeug des Unfallverursachers bestand, für alle Schäden auf. Dennoch kann die Versicherung Regress anmelden und je Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro von dem Unfallverursacher einfordern.
Bei Vorsatz, also wenn ein Fahrzeug absichtlich zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten, Vermögen, oder Verletzungen von Personen herbeigeführt werden, ist die Haftpflichtversicherung nicht mehr verpflichtet, für Schäden zu zahlen.
Autoversicherung für Neu- und Gebrauchtwagen
Bei der Teilkasko oder Vollkaskoversicherung geht es im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, um Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Verkehrsunfall oder Beschädigungen durch eigenes Verschulden oder Fremdeinwirkung, abzudecken.
In der Teilkaskoversicherung sind unter anderem, der Verlust durch Diebstahl, Teilediebstahl, Einbruchschäden, Raub, aber auch Schäden an Scheiben. Zum Beispiel, die durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe, wird von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Fällt bei einem Sturm ein Ast oder Baum auf ein Auto, ist es ein Fall für die Teilkasko. Fährt man bei einem Sturm über eine Landstraße und weicht einem herabfallenden Ast oder einen umstürzenden Baum aus, wodurch man von der Straße ab und in einer Wiese zum Stehen kommt, sieht es anders aus. Dann ist die Teilkasko nicht für Schäden am Fahrzeug haftbar.
Bei Unfällen mit Tieren ist es wichtig zu differenzieren. Ist in der Teilkasko explizit auf Unfälle mit Tieren oder Wildtierunfälle versichert, bedeutet es bei Unfällen mit Tieren, auch alle Tierarten. Mit Wildunfällen heißt, Unfälle mit Haarwild. Das sind alle Säugetiere, die in unseren Wäldern und in der Natur vorkommen. Hat man einen Unfall, weil eine Ente, ein Fasan oder eine Wildgans in die Windschutzscheibe geflogen ist, gilt das nicht als Wildtierunfall. Gebiete mit Wildtierbestand werden durch Verkehrsschilder ausdrücklich gekennzeichnet, aber auch außerhalb dieser Zonen kann es zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Beim Befahren von Landstraßen durch ein Wildtiergebiet sollte man sich daher an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und aufmerksamer sein. Schlimmer als der Sachschaden sind bei Wildunfällen die Personenschäden durch Tiere, die durch die Aufprallwucht durch die Windschutzscheibe in das Innere des Fahrzeugs geschleudert werden.
Autoversicherung – das ist zu beachten
Die Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei neuen und neuwertigen Fahrzeugen. In der Vollkaskoversicherung sind Totalschäden oder hohe Unfallschäden durch eigenes Verschulden abgesichert. Die Vollkaskoversicherung ist angedacht für Fahrzeuge, die bis zu 5 Jahre alt sind. Entscheidend für die Dauer ist der Fahrzeugwert in der Wiederbeschaffung. So sind bei Fahrzeugmodellen, die oft und viel in Deutschland zugelassen sind und die Wertminderung nur gering steigt, längere Zeiträume mit einer Vollkaskoversicherung denkbar. Andere Fahrzeuge, die eine größere Wertminderung durchlaufen, können nach einem kürzeren Zeitraum in die Teilkasko versichert werden.
Ein zusätzlicher Faktor für die Bewertung sind die jährlichen Laufleistungen. Wird ein Fahrzeug nur gering oder wenig gefahren, ist die Wertminderung nicht so gravierend.
Ein Blick in die Fahrzeugbewertungen der Schwacke-Liste, der DAT oder des TÜV, geben Auskunft über die Fahrzeugwerte und deren Veränderungen, mit Berücksichtigung auf Marktwerte, Kilometerleistung und Alter des Fahrzeugs. Grundsätzlich kann man über den Neuwagenpreis eines Fahrzeugs nicht auf die Wertminderung schließen.