Der Rückkauf einer Lebensversicherung bedeutet auch immer eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung. Man hat die Lebensversicherung sicherlich nicht ohne Grund abgeschlossen. Ein Grund ist die Altersvorsorge, eine Absicherung für Angehörige, eventuell ein bevorstehender Kauf oder Bau einer Immobilie. Die Gründe für eine Lebensversicherung sind vielfältig. Aber der Schutz und die Absicherung sind oft die Hauptgründe, die einem zum Abschluss einer Lebensversicherung führen. Mit der Kündigung der Lebensversicherung geht auch der Versicherungsschutz verloren.
Die Lebensversicherung in der Ausführung als kapitalbildende Geldanlage hat in den letzten Jahren sehr gelitten. Die Zinserträge sind gesunken und es werden immer weniger Erträge erwirtschaftet obwohl bei den meisten Versicherungsverträgen eine Mindestverzinsung vereinbart ist. Der Klassiker in der Altersvorsorge und als ein wichtiger Baustein in der Immobilienfinanzierung ist nicht mehr so sehr gefragt. Eine Lebensversicherung galt lange nicht nur als Absicherung und Altersvorsorge, sondern auch als Absicherung für Immobilienfinanzierungen. Manche Bauwilligen haben gleichzeitig drei oder vier Versicherungen abgeschlossen, um eine Immobilienfinanzierung auf die Beine zu stellen.
Viele Finanzexperten raten sogar von der Lebensversicherung mit Kapitalbildung ab, weil das Zinsniveau so stark gesunken ist. Gute Erträge erwirtschaftet man auf anderen Märkten. Kommt man in die Lage, seine Lebensversicherung aufzukündigen, bekommt man den Rückkaufswert erstattet. Bei einer Lebensversicherung sind die ersten Jahre der Ansparphase nicht sehr ergiebig. Die Versicherung deckt mit den Beiträgen der ersten Laufzeit ihre Kosten für Vertrieb, Abschluss und natürlich einen Teil als Risikoprämie. In den ersten fünf Jahren kommt daher so gut wie kein Rückkaufswert zusammen. Ein Rückkauf lohnt sich erst nach der halben Laufzeit, bleibt aber nicht ohne Einbußen.
Sieht man sich die Rückkaufwerte an, muss man den Experten zustimmen. Da bei den Versicherungsgesellschaften erst einmal eine Kostendeckung erreicht werden soll, geht ein großer Teil der eingezahlten Beiträge regelrecht unter. Seit 2004 hat sich einiges im Versicherungsgesetz einiges verändert. Die Versicherungsgesellschaften haben die Auflage, die Kosten besser auf 5 Jahre zu verteilen. Das Datum des Abschlusses einer Lebensversicherung ist besonders wichtig. Manche neuverfassten gesetzlichen Bestimmungen gelten erst für Verträge die nach 2008 abgeschlossen wurden. Weitere Urteile des BGH betreffen Verträge die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen wurden.
Ein wichtiges Urteil des BGH betrifft alle Altverträge aus den Jahren 1994 bis 2001, das besagt, dass der Rückkaufwert einer Lebensversicherung zur Hälfte des Kapitals betragen, der sich auf der Grundlage der bisher erbrachten Beiträge errechnen lassen würde. Kunden haben seit der Rechtsprechung vom BGH einen Anspruch auf den Mindestrückkaufwert. Diese Mindestrückkaufwerte sind in der Neufassung des Gesetzes verfasst und festgelegt. In der gleichen Rechtsprechung wurde auch auf die Regelung der Stornogebühren eingegangen. Diese wurden neu geregelt und gelten für alle Verträge.
Weitere Urteile zu Lebensversicherungsverträgen und das Versicherungsvertragsgesetz werden noch erwartet.
Wenn man eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, hatte man vor der Unterschrift unter dem Vertrag ein Beratungsgespräch. In dem Beratungsgespräch wurden aber nicht alle Vertragsbedingungen im Einzelnen besprochen, sondern alle Vorteile aufgezählt, einige Versicherungsbedingungen erörtert und zwischendurch immer wieder mit Zahlen herum jongliert. Es ist zwar ein Beratungsgespräch vorgeschrieben, aber es bedeutet nicht, das auch alles verstanden oder richtig erklärt wurde.
Die Versicherungen beschäftigen Versicherungsmakler, die einem Versicherten gegenüber sitzen, wenn es darum geht, Problem zu klären. Außerdem haben Versicherungsgesellschaften ganze Rechtsabteilungen, die das Interesse des Versicherers vertreten sollen. Wie auch schon beschrieben, befassen sich die obersten Gerichte mit der Fassung der Vertragsvereinbarungen, die man in seinem Versicherungsvertrag als Kleingedrucktes findet. Wenn man seine Lebensversicherung kündigt und den Rückkaufswert einfordert, sollte man sich vorher besonders vorbereiten, sich beraten lassen und eine Meinung eines unabhängigen Versicherungsfachmanns einholen. Besonders ein Versicherungsfachmann kann vorab schon einschätzen, welche Möglichkeiten bestehen, damit ein Lebensversicherung Rückkauf auch mit rechten Dingen abgewickelt werden kann. Eine Versicherungsgesellschaft wird sicher nicht auf Fehler oder Änderungen von Versicherungsklauseln aufmerksam machen. Informationen dazu findet man beim Bundesverband der Versicherungsberater.
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