Allein schon am deutschen Autobahn- und Bundesstraßennetz sieht man, dass Deutschland mobil ist. Hier fahren die Menschen mit ihrem Auto, ihrem Fahrrad oder dem Motorrad oder Roller zur Arbeit, gehen Einkaufen und fahren zu Terminen und Verabredungen. Nach den USA ist Deutschland das Land mit der höchsten Auto-Dichte weltweit. Angemeldet sind mehr als 49 Millionen PKW, LKW, Busse und Motorräder sowie Roller etc. Hinzu kommt, dass durch Deutschland ein Großteil des europäischen Transitverkehrs fährt, was fast 10 Prozent des täglichen Verkehrsaufkommens ausmacht. Die Prognosen gehen dahin, dass der Verkehr in Zukunft noch weiter zunimmt. Dies bedeutet aber auch eine Erhöhung von Gefahren im Straßenverkehr, die heute schon massiv sind. Gefährdet sind hierbei vor allem Kinder und Senioren, die über eine nicht so gute Wahrnehmung verfügen. Doch auch im PKW und LKW besteht die Gefahr, dass man sehr leicht in einem schweren Unfall verwickelt werden kann. Während die KFZ Haftpflichtversicherung schon seit 1939 dafür sorgt, dass die Opfer von Unfällen auch gerecht entsorgt werden, muss man manchmal, um sein Recht zu erhalten – also eine angemessene Entschädigung – vor Gericht dafür kämpfen. In diesem Fall greift ein ganz besonderer Baustein der Privat-Rechtsschutz, und zwar die Verkehrsrechtsschutz. Versichert ist über die Verkehrsrechtsschutz Versicherung insbesondere das Recht auf Klage bei Kostenersatz durch die Versicherung, wenn es sich um einen Sach- bzw. Personen- oder Vermögensschaden handelt, wo die Ursache bzw. die Schuldfrage nicht ganz klar ist und vor Gericht möglicherweise durch Sachverständige geklärt werden muss. Die Höhe der Versicherungsprämie kann vom Versicherungsnehmer beeinflusst werden, und zwar über die Vereinbarung von einem Selbstbehalt, der bei jedem Schadensfall fällig wird.
Wer kann sich versichern?
Versichert sind über eine Verkehrsrechtsschutz heute die meisten Verkehrsteilnehmer. Insbesondere wichtig ist dieser Rechtsschutz für Autofahrer, Motorradfahrer, Rollerfahrer, LKW-Fahrer und auch für die Insassen von Bussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Und selbst als Fußgänger ist es häufig gut eine derartige Rechtsschutzversicherung an seiner Seite zu haben. Die Verkehrsrechtsschutz kann natürlich auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Es gibt dabei die Kombinationsmöglichkeiten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, ein Allroundschutz für alle Lebensbereiche, den Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige, der auch den Einschluss mehrerer Fahrzeuge erlaubt sowie den erweiterten Verkehrsrechtsschutz für mehrere auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge bzw. für Familienmitglieder. Die Versicherungssumme, die dabei angestrebt werden sollte bzw. von den Versicherungsgesellschaften vorgeschlagen wird beträgt 2 Millionen Euro und eine Strafkaution von 200.000 Euro. Denn bei Delikten im Straßenverkehr kann es leicht dazu kommen, dass man der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung beschuldigt wird, wenn es um die Ursachenforschung bei einem Unfall geht. Die Verkehrsrechtsschutz sollte man dabei auch wenn man älter ist und kein Auto mehr fahren möchte, nicht kündigen. Denn dieser kann auch dabei helfen Schäden zu regulieren bzw. durchzusetzen, wenn es um einen erlitten Schaden als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel geht. Das bedeutet allgemein aber auch, dass sämtliche Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln – U-Bahn, S-Bahn und Bussen – über die Verkehrsrechtsschutz, wenn vorhanden, versichert sind bei einem Unfall, bei dem es unter Umständen darum geht, dass Schmerzensgeld vom Busunternehmen etc. eingefordert werden muss. Versichert sind natürlich auch Fahrradfahrer, falls ihnen eine nichts verkehrsgerechtes Verhalten vorgeworfen wird oder sie sogar an einem Unfall schuld sind.
Mitversichert sind über diese Rechtsschutzversicherung in der Regel neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehepartner bzw. Lebenspartner sowie minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Zudem sind auch Angehörige versichert, die im Haushalt leben und dort gepflegt werden.
Leistungen der Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutz Versicherung ist dazu da, dass der Versicherte vor Gericht die Möglichkeit hat – ohne sich damit in eine finanzielle Not zu begeben – sein Recht oder Schmerzensgeld oder Schadenersatz vom Unfallgegner einzuklagen. Denn nicht immer ist die Rechtslage ganz klar und die Polizei kann meist auch nicht ermitteln, wie sich der Unfall tatsächlich zugetragen hat. Für den Fall, dass es Verletzte gab bei dem Unfall oder gar Tote, landet der Fall meist eh vor Gericht, weil durch den Geschädigten Anzeige erstattet wurde.
Zu den konkreten Leistungen der Verkehrsrechtsschutz Versicherung gehören die Erstattung von Gebühren, Vergütungen und Honoraren. Hierzu gehören insbesondre die Gebühren des eigenen und auch möglicherweise des gegnerischen Anwalts, die Gerichtskosten sowie Sachverständigenhonorare und Zeugengelder und Reisekosten der Zeugen sowie die Kosten eines technischen Sachverständigen und auch eigene Reisekosten zum ausländischen Gericht und die Kosten für Übersetzungen und Dolmetscherkosten sowie Gebühren von Verwaltungen, wie zum Beispiel für die Adressermittlung. Ebenfalls zu den Leistungen der Verkehrsrechtsschutz gehören auch die Kosten für eine Mediation. Ziel dieser außergerichtlichen Lösungsmöglichkeit von Konflikten ist es, dass die Streitigkeiten bzw. Probleme auf Augenhöhe gelöst werden unter der Vermittlung von einem Mediator. Dafür sind im Verkehrsrecht natürlich nicht alle Fälle geeignet. Ausscheiden tun die, bei denen es sich um Unfälle mit Verletzten oder Toten handelt, weil hier die Staatsanwaltschaft bereits aktiv geworden ist und in der Regel schon Klage erhoben hat, wenn der Schuldige bereits bekannt ist.