Menschen können schon sehr rechthaberisch sein. Aus dem Grund ist es auch gar nicht so unwahrscheinlich, dass einige der Streits und Meinungsverschiedenheiten vor Gericht landen. Insbesondere im privaten Bereich, wo man eigentlich seine Ruhe haben möchte, sind die meisten Menschen doch recht streitsüchtig. Aus diesem Grund schließen auch sehr viele eine Privatrechtsschutzversicherung ab.
Dabei können die Kosten dafür bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden, da es sich hier nicht um eine Lebens-, Renten- oder Haftpflichtversicherung handelt. Dabei sind die Versicherungsbedingungen von einer Privat-Rechtsschutz an sich sehr verbraucherfreundlich und auch die Beiträge nicht so hoch. Es gibt unter den Versicherungsunternehmen natürlich einige enorme Preis- und Leistungsunterschiede. Dabei ist von Gesetzeswegen festgelegt, was in einer Privat-Rechtsschutz enthalten ist und was nicht.
Die Höhe der Kosten, die für eine derartige Versicherung aufgewandt werden müssen, können allerdings vom Verbraucher selbst stark beeinflusst werden. Denn der Verbraucher hat die Wahl, ob er die Privat-Rechtsschutz als Einzelversicherung abschließt oder im Paket. Ein Gesamtpaket enthält neben der Privat-Rechtsschutz auch die Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie die Mietrechtsschutz-Versicherung. Allein für sich versicherbar ist dabei der Arbeitsrechtsschutz.
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Ausschlüsse bei der Privat-Rechtsschutz
Auch wenn die Privat-Rechtsschutz eigentlich sehr viele Kosten übernimmt, wenn es einmal zu einem Rechtsstreit kommen sollte, gibt es in deren Rahmen auch sehr viele Leistungsausschlüsse, das heißt Situationen und Kosten, die die Versicherung nicht übernimmt. Zum Beispiel sind von der Privat-Rechtsschutz alle Streitigkeiten rund um den Bau eines Hauses meist komplett ausgeschlossen.
Doch um das sogenannte Baurisiko abzudecken gibt es eine separate Versicherung. Ebenso ausgeschlossen ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Dies fällt wiederum in den Bereich des passiven Rechtsschutz der Haftpflichtversicherung, wobei dies meist das Versicherungsunternehmen selbst übernimmt und der Versicherungsnehmer damit überhaupt nicht behelligt wird. Zu den Ausschlüssen gehört ferner auch alles was mit Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht zu tun hat. Ebenfalls nicht versichert sind Folgen von Streitigkeiten rund um ein Gewerbe.
Der Gewerbetreibende muss hierzu eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen. Vom Privat-Rechtsschutz ausgenommen ist aber auch ein Streit rund ums Geistige Eigentum. Das heißt wenn es zum Streit um Patent- oder Markenrechte kommt, die ein Privatmann angemeldet hat.
Versicherte Risiken
Zu den versicherten Risiken in der Privat-Rechtsschutz gehört indes ein bereits eskalierter Nachbarschaftsstreit, der letztlich vor Gericht endet. Versichert ist zudem auch das Risiko für Schadenersatz. Das heißt vor Gericht kann man mit der Unterstützung des Privat-Rechtsschutz von einem anderen Schmerzensgeld einklagen. Rechtsschutz besteht durch diese Variante auch im Vertrags- und Sachenrecht und vor Sozialgerichten. Ein Verwaltungsrechtsschutz besteht hierdurch ebenfalls und auch ein Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Inbegriffen in den Privat-Rechtsschutz ist auch der Opfer-Rechtsschutz. Auch dieser ermöglicht das Einklagen von Schmerzensgeld und Schadenersatz vor Gericht. Versichert ist auch ein Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und der Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz. Und wenn man Arbeitgeber von Hauspersonal ist, genügt auch die Privat-Rechtsschutz, um hier vor Gericht zum Beispiel im Fall der Kündigungsschutzklage einer Putzhilfe anwaltlich vertreten zu werden. Und auch wenn das Finanzamt möglicherweise private Sonderausgaben nicht anerkennt, kann man mit der Privat-Rechtsschutz gegen das Amt vorgehen und sogar vor dem Finanzgericht klagen, ohne dass man ein finanzielles Risiko eingeht.
Wer ist versichert?
Nicht nur der Versicherungsumfang bei der Privat-Haftpflicht ist sehr umfangreich. Auch der Personenkreis, der mit einer einzigen Police gegen all diese Risiken abgesichert werden kann, ist recht groß. Neben dem eigentlichen Versicherungsnehmer sind auch der Lebenspartner / Ehepartner und die minderjährigen Kinder versichert. Und auch volljährige Kinder, wenn sie unverheiratet sind und nicht in einer Lebenspartnerschaft leben sind diese bis zum Ende der Ausbildung bzw. zur Aufnahme der ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert. Zusätzlich auch ältere und im gleichen Haushalt lebende Angehörige ab 60 Jahren sind, wenn sie nicht mehr erwerbstätige, entsprechend versichert.
Leistungen
Die Privat-Rechtsschutz erbringt im Schadensfalle eine Reihe von Leistungen. Diese ermöglichen es den Versicherten und ihren Mitversicherten im Fall von einem Rechtsstreit durch die Übernahme der Kosten – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – in unbegrenzter Höhe für die Anwälte, für die Gerichte und für Sachverständige, für Zeugengelder und für Reisekosten sowie für Dolmetscherkosten im Ausland.
Wenn die Erfordernis besteht werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen für den Fall, dass der Versicherte vor Gericht eine Niederlage erleiden sollte. Übernommen werden darüber hinaus durch die Privat-Rechtsschutz auch die Kosten für eine Mediation. Das heißt für den Versuch von einem neutralen Dritten eine konstruktive Konfliktlösung herbeizuführen und eine akzeptable Lösung zu finden für beide Seiten. Hierbei ist es natürlich erforderlich, dass beide Parteien bereit sind ihre rechtlichen Streitigkeiten auch ohne die Einschaltung eines Gerichts lösen zu lassen bzw. zu wollen.
Sparen bei der Privat-Rechtsschutz
Die Prämien für die Privat-Rechtsschutz sind sehr unterschiedlich. Wer eine derartige Versicherung möglichst günstig abschließen möchte, der sollte die Anbieter vergleichen und deren Angebote vergleichen. Prämien lassen sich vor allem sparen, wenn Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Bei der Abrechnung mit einem Anwalt wird der Betrag dann entsprechend direkt an den Anwalt bezahlt. Die Privat-Rechtschutz übernimmt dann den Rest der Anwaltsrechnung.