Nirgendwo sonst außer am Arbeitsplatz kann es zu Missverständnissen, Streitigkeiten und handfestem Mobbing kommen – und das meist alles unter Kollegen. Doch auch die Chefetage spielt vielen Arbeitnehmern häufig übel mit und droht mit Entlassungen und verfasst Abmahnungen. Doch auch wenn der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt nicht zahlt, kann und sollte man so schnell wie möglich dagegen vorgehen. Aber auch in Zusammenhang mit Kündigungen, die der Betroffene unter Umständen als ungerecht empfindet, kann er vorgehen vor Gericht, ohne sich dabei in finanzielle Nöte zu bringen. Und auch die Falschausstellung von einem Arbeitszeugnis oder gar die Verweigerung von diesem kann dazu führen, dass der Versicherte diese Versicherung in Anspruch nehmen muss bzw. sollte. Wenn es nun zum Ärger im Arbeitsverhältnis kommt, sollte der Betroffene umgehend einen Anwalt aufsuchen. Da Anwälte aber recht teuer sind und die Privat-Rechtsschutz diesen Bereich des Lebens nicht abdeckt, sollte die Privat-Rechtsschutz im Paket entweder auch eine Arbeitsrechtsschutz enthalten sein oder die Arbeitsrechtsschutz separat versichert werden. Die Versicherung ist dabei der Garant, dass der Betroffene durch seinen mutigen bzw. den notwendigen Gang vor Gericht nicht einen zusätzlichen Schaden erleidet. Bezeichnet wird der Arbeitsrechtsschutz häufig auch Berufsrechtsschutz. Die Versicherung tritt natürlich auch für den Fall, dass der Versicherte vor dem Gericht als Beklagter steht, zum Beispiel wenn ihm unterstellt wird zum Schaden des Arbeitgebers gehandelt zu haben. Diese Unterstellung trifft nicht nur Führungskräfte, sondern auch Sachbearbeiter.
Leistungen der Arbeitsrechtsschutz
Neben den Kosten für den eigenen Anwalt übernimmt die Arbeitsrechtsschutz auch die Kosten, die bei einer Niederlage vor Gericht für die gegnerischen Anwalte entstehen. Des Weiteren befinden sich im Rahmen der Leistungen auch die Kosten für das Gericht und für die Zeugen (insbesondere Zeugengelder und Reisekosten). Und auch mögliche Sachverständige werden von den Kosten her von der Arbeitsrechtsschutz übernommen. Diese Kosten alle zusammengenommen können im Fall einer Niederlage vor Gericht sehr schnell mehrere tausend Euro an Kosen verursachen. Dies wäre dann schnell ein unüberschaubarer finanzieller Schaden, der von einem Betroffenen insbesondere durch Verlust des Arbeitsplatzes nicht verkraftet werden könnte. Auch die Kosten für eine Meditation, also die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, wenn alle Parteien dazu bereit sind, werden durch diese Versicherung übernommen. Wenn der Schadensfall aber vor Gericht verhandelt werden muss, besteht Deckungsschutz durch alle Instanzen, bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Und selbst wenn das Verfahren in einem Schieds- oder Schlichtungsverfahren endet, ist dieses durch den Arbeitsrechtsschutz gedeckt. Geht es nämlich um einen relativ niedrigen Streitwert ist von Gesetzeswegen in einigen Fällen ein Schichtungsverfahren Vorschrift. Eine Arbeitsrechtsschutz lohnt sich vor allem, wenn man weiß, dass ein Rechtsstreit in mehrere Instanzen geht. Die Gerichtskosten steigen dabei auch von Instanz zu Instanz an, ebenso wie die Anwaltskosten.
Umfang Versicherungsschutz Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz tritt bei einer ganzen Reihe von möglichen Schadensfällen ein. Hierzu gehören neben der Falschausstellung von Arbeitszeugenissen und dem Ausspruch einer ungerechtfertigten Kündigung, dem Einklagen von Gehalt oder Lohn, auch Rechtsstreitigkeiten, wenn es um Fragen des Mutterschutzes oder Jugendschutzes geht sowie um die Einforderung der Aushändigung von Arbeitspapieren und bei Verhandlungen zu Abfindungen. Und auch wenn es um Rechtsfragen rund um das Verhältnis als Arbeitgeber von Haushalts- und Pflegehilfen geht, kann eine Arbeitsrechtsschutz sehr nützlich sein.
Wer ist versichert bei der Arbeitsrechtsschutz
Grundsätzlich kann ein Arbeitsrechtsschutz von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Doch auch Beamte können sich gegen Arbeitsrechtliche Streitigkeiten versichern. Denn ein derartiger Vertrag umfasst auch Streitigkeiten, wenn es sich hier um das Dienstverhältnis handelt. Doch auch Selbstständige, die Arbeitgeber und auch Geschäftsführer können sich mittels eine derartigen Rechtsschutz gegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten absichern. Gerade Geschäftsführer müssen jederzeit damit rechnen, dass ihre Entscheidungen von der obersten Führungsebene kritisiert bzw. als unzumutbar zurückgewiesen und sie entlassen werden. Allerdings sind Führungskräfte gut beraten ihren Arbeitsrechtsschutz noch um einen Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte zu erweitern.
Beiträge für die Arbeitsrechtsschutz steuerlich absetzbar
Besteht im Rahmen eines Rechtschutz-Pakets auch die Absicherung gegen Arbeitsschutz, kann der Versicherte diesen Anteil der Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Diese Versicherungsbeiträge sind in der Anlage N als Werbungskosten aufführen. Eine Bescheinigung über den Beitragsanteil des Arbeitsrechtsschutz sollte allerdings zuvor bei der Versicherung angefordert werden.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, von der Höhe des Selbstbehaltes je Schadenfall und davon ob besondere Einschlüsse in die Police vollzogen werden, zum Beispiel bei Mobbing. Doch dazu können auch Klauseln für die Übernahme von Rechtsberatung gehören oder Prozesskosten. Darüber hinaus ist die Versicherungsprämie auch davon abhängig, ob der Arbeitsrechtsschutz als Einzelpolice oder als Rechtsschutz-Paket abgeschlossen wurde.
Ohne Vorversicherung gelten Wartezeiten
Für bestimmte Leistungsarten der Arbeitsrechtsschutz fallen Wartezeiten an. Ohne Wartezeit erhalten die Versicherten aber normalerweise die volle Leistung gleich in allen Bereichen, wenn sie bereits eine Vorversicherung nachweisen können. Das heißt war der Versicherte zuvor bei einer anderen Versicherung versichert, entfällt bei der neuen Versicherungsgesellschaft die Wartezeit. In anderen Fällen beträgt die reguläre Wartezeit drei Monate. Das heißt die Leistungen können erst nach drei Monaten nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.