4. December 2024

Zahnersatzversicherung

Ein kaputter Zahn ist oftmals mit starken Schmerzen verbunden. Im besten Fall ist er einfach nur unangenehm, wenn ein Stück Zahn abgebrochen ist und man keine Schmerzen verspürt. Im schlimmsten Fall können Zahnschäden bis in die Wurzeln reichen und manche schlaflose Nacht bescheren. Stellt sich die Frage, wie man die Kosten, die bei einer Behandlung auf den Patienten zukommen, tragen soll. Denn gerade die gesetzlichen Krankenkassen tragen nur einen Teil der Kosten, die für eine fachmännische Behandlung aufgebracht werden müssen.

Diese Leistungen bietet die gesetzliche Krankenkasse im Zahnersatzfall

Wenn es wirklich so weit kommt, dass man einen Zahnersatz braucht, sind die gesetzlichen Vorgaben für die Krankenkassen eindeutig und kaum eine Kasse geht bei ihren Leistungen über das hinaus, was vom Gesetzgeber als Minimum festgelegt wurde. So werden für einen Zahnersatz „Festzuschüsse“ gezahlt. Diese festen Beträge sind abhängig vom ärztlichen Befund. Welche Behandlungsart und Therapie letztlich tatsächlich gewählt wird, spielt dabei keine Rolle. Der Festzuschuss ist in etwa bei 50% der Standardtherapie angesiedelt. Mit Standardtherapie ist hier die billigst mögliche Behandlung gemeint. Kostenintensive Implantate fallen allerdings nicht unter diese Lösung, die günstig und zweckmäßig sein soll. Diese müssen komplett aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Ein gut geführtes Bonusheft, mit dem man den regelmäßigen Besuch der Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf oder zehn Jahren nachweisen kann, bringt hier noch einmal einen Bonus. Bei 5 Jahren lückenloser Führung des Bonusheftes wird der Zuschuss um 20 % erhöht, bei 10 Jahren sogar um 30%. Das mag auf den ersten Blick nach einer ganzen Menge und einer durchaus guten Leistung klingen. Beachtet man aber die Tatsache, dass die Unterschiede zwischen der „einfachen und zweckmäßigen“ Lösung und einer Behandlung und Therapie wie sie jeder verantwortungsbewusster Zahnarzt empfehlen würde, riesengroß sind. Vor allem, wenn man gewisse Ansprüche an Implantate und die zahnärztliche Behandlung an sich hat, ist man mit den Tarifen der Krankenkasse weitgehend alleingelassen.

Die Zahnersatzversicherung – einzige Möglichkeit die Krankenkassenleistungen aufzustocken

Die Zahnersatzversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die von den privaten Krankenkassen angeboten wird und sich auf den Kostenersatz von Behandlungen im Rahmen eines Zahnersatzes bezieht. Die Zahnersatzversicherung wird oftmals zusammen mit einer generellen Zahnzusatzversicherung angeboten. Dabei ist der Unterpunkt der Zahnersatzversicherung besonders wichtig, da hier hohe Kosten entstehen können, die von den meisten Versicherungen, je nach Tarif, mit bis zu 85% der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen werden. Hierbei gelten dann auch keine Festzuschüsse, sondern nur und einzig und allein die anfallenden Kosten der aus ärztlicher Sicht notwendigen Behandlung.

Absicherung in Stufen in verschiedenen Ausprägungen

Viele private Versicherer bieten eine Zahnzusatzversicherung an, die auch eine Zahnersatzversicherung beinhaltet. Die genauen Leistungen der implementierten Zahnersatzversicherung richten sich dann oftmals nach dem Tarif. Während zumeist die rundum erbrachten Leistungen gleich, zumindest aber ähnlich, bleiben, steigt der Betrag, der im Zahnersatzfall geleistet wird mit den Kosten der einzelnen Tarife. Versicherungen wie zum Beispiel die Asstel Zahnzusatzversicherung beispielsweise beinhaltet die Zahnersatzversicherung. In den drei hier angebotenen Tarifen ist diese allerdings unterschiedlich ausgeprägt. Im Basis-Tarif können 60% der Kosten für keramische Verblendungen an bis zu 6 Zähnen im Jahr übernommen werden. Außerdem 60% der Kosten für Implantate an bis zu maximal 4 Zähnen pro Kiefer im Jahr.

Im Plus-Tarif steigt die Zuzahlung bereits auf 80%, die Zahl der maximal zu behandelnden Zähne bleibt allerdings gleich. Der Komfort-Tarif toppt beide, denn hier sind Verblendungen und Implantate im ganzen Gebiss möglich. Außerdem werden Kosten für den Knochenaufbau, der gerade bei Implantaten durchaus sinnvoll ist, übernommen und das komplett und ohne Maximalwert. Hierüber kann die Versicherungslücke zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und den im Behandlungsfall tatsächlich anfallenden Kosten zu 100% gedeckt werden. Dementsprechend teuer ist eine solche Vollversicherung im Bereich der Zahnersatzversicherung dann aber auch.

Die Zahnersatzversicherung – das Alter bei Versicherungseinstieg macht den Unterschied

Bei der Zahnersatzversicherung ist es, wie bei den meisten anderen Krankenzusatzversicherungen auch, in der Hauptsache das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses, das den Preis maßgeblich mitbestimmt. Natürlich fragen die privaten Versicherer auch Vorerkrankungen und bisherige Zahnbehandlungen ab. Unter dem Strich wird der größte Anteil der Kosten aber vom Alter bei Versicherungseintritt bestimmt. Eine Versicherung für Kinder und Jugendliche lohnt sich daher so früh wie irgend möglich. Wenn auch manche Versicherungen bei Versicherten, die bereits in einem Kindertarif versichert waren, ab dem 18. Lebensjahr die Kosten einmalig leicht anheben, bringt ein frühzeitiger Abschluss einer solchen Zahnersatzversicherung gerade mit zunehmendem Alter doch eine Menge Ersparnis.

Die Zahnersatzversicherung selbst bringt dabei vor allem die Sicherheit, dass man nicht aufgrund einer Reihe von Zähnen, die einer eingehenden Behandlung bedürfen, einen Kleinkredit aufnehmen und sich in die Schuldenfalle stürzen muss. Denn wer einmal einen Zahnersatz benötigte wird bestätigen können, dass die Kosten für ein qualitativ hochwertiges Implantat durchaus sehr teuer sein können. Und die Leistungen der Krankenkassen im Bereich des Zahnersatzes sind bestenfalls unzureichend.

Dabei sollte man, gerade beim Abschluss einer Zahnersatzversicherung, die einzelnen Tarife und Versicherungsangebote eingehend vergleichen, um den für sich selbst besten Tarif herauszufiltern.

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