Die Krankenvollversicherung ist eines der wichtigsten Standbeine der in Deutschland geltenden Sozialversicherungspflicht. Daneben gilt für viele Arbeitnehmer auch eine Pflicht zur Arbeitslosen- zur Pflege- und zur Rentenversicherung. Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland so ausgestaltet, dass über 80 % der Versicherten Mitglieder in gesetzlichen Krankenkassen sind. Der Rest hat die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und einer Krankenvollversicherung in einer privaten Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen bieten darüber hinaus noch Krankenzusatzversicherungen an, die als ergänzende Bausteine zur Krankenvollversicherung abgeschlossen werden können.
Die Krankenvollversicherung in der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten in der Regel nur die Krankenvollversicherung an. Diese kann entweder als Pflichtversicherung, also als beitragspflichtige Versicherung, als Familienversicherung, also als beitragsfreie Versicherung, oder als freiwillige Versicherung, die ebenfalls beitragspflichtig ist, abgeschlossen werden. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kommt in den Genuss des kompletten Leistungsspektrums der Krankenkasse, in der er Mitglied ist.
Allerdings hat man hier nicht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen. Es gilt der gesetzliche Beitragssatz von aktuell 14,6 % vom Bruttoeinkommen zzgl. eines eventuell von der Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitrages. Somit sind die Kosten für die Krankenvollversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse einkommensabhängig und wachsen oder schrumpfen mit jeder Einkommensveränderung. Das bedeutet höhere Beiträge in Fällen von Beförderungen, tariflichen Lohnerhöhungen oder anderweitigen Einkommenszuwächsen, aber auch sinkende Kosten im Falle einer Arbeitslosigkeit, des Renteneintritts, Zeiten der Kurzarbeit oder anderweitiger Einkommensverluste. Vor allem bedeutet das aber die völlige Losgelöstheit der Kosten von der gesundheitlichen Situation des Krankenvollversicherten. Das hat vor allem für chronisch erkrankte und solche mit hohen Risikofaktoren den Vorteil, dass sich diese Umstände nicht auf die Kosten auswirken.
Die Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen bieten neben der klassischen Krankenvollversicherung auch Zusatzversicherungen für Kassenpatienten an. Diese können von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, die kein Wahlrecht haben, ob sie ihre Krankenvollversicherung mit der gesetzlichen Krankenkasse oder mit einer privaten Krankenversicherung abschließen möchten, genutzt werden, um die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen zu erweitern. Als Krankenvollversicherter bei der privaten Krankenversicherung hat man andere Möglichkeiten.
Während die gesetzliche Krankenkasse einen Tarif anbietet, der dann letztlich für alle Mitglieder gilt, bieten die privaten Krankenversicherungen verschiedene Tarifkonzepte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. In einer solchen privaten Krankenvollversicherung können Bausteine wie eine zusätzliche Versicherung für Sehhilfen, für Zahnersatz oder Krankenhauszusatzleistungen bereits enthalten sein. Je nachdem wie umfangreich die Krankenvollversicherung, die man hier abschließen möchte, sein soll, sind die Kosten für diese höher oder niedriger. Der Basistarif, der teilweise nur die vorgeschriebenen Leistungen enthält und an manchen Stellen den Versicherten sogar schlechterstellt als die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, ist in der Regel sehr günstig. Mit wachsenden Leistungen können sich die Kosten für die private Krankenvollversicherung allerdings schnell summieren.
Generell ist die Kostenfrage bei der privaten Krankenvollversicherung nicht so einfach zu beantworten, wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenversicherung kennt keine Familienversicherung. Eine komplett beitragsfreie Krankenvollversicherung gibt es in der privaten Krankenkasse somit eher nicht. Hier müssen auch Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner, zwar teilweise zu deutlich niedrigen Preisen, aber eben doch kostenpflichtig, versichert werden. Das kann bei einer vierköpfigen Familie mit einem Alleinverdiener schon zu relativ hohen Kosten für die Haushaltskasse führen.
Außerdem sind die Kosten in der privaten Krankenvollversicherung eng an das Alter und den Gesundheitszustand des Versicherten gekoppelt. Während in der gesetzlichen Krankenkasse das Solidarprinzip gilt, dass alle Mitglieder mit ihren Beiträgen die Krankheitskosten aller Mitglieder tragen, muss die private Krankenversicherung mit den Beiträgen ihrer Krankenvollversicherten so wirtschaften, dass das Verhältnis zwischen Einnahmen aus den Beiträgen und Ausgaben für die Versicherungsleistungen positiv verbleibt, also das mehr Geld reinkommt, als ausgegeben wird. Die Möglichkeit einer Quersubventionierung durch einen Gesundheitsfonds oder andere staatliche Maßnahmen haben die privaten Krankenversicherungen nicht in der Form wie die gesetzlichen Kassen. Das kann zur Folge haben, dass der privat Krankenvollversicherte im Alter, wenn das Einkommen durch den Renten- oder Pensionseintritt geschrumpft ist, höhere Kosten zu tragen hat, als zu der Zeit, da er berufstätig war und mehr Einnahmen zu verzeichnen hatte.
Die Krankenvollversicherung – das Wahlrecht gilt nur in die eine Richtung
Außerdem muss man, wenn man tatsächlich zu dem Personenkreis zählt, der die Wahl zwischen der Krankenvollversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und der Krankenvollversicherung in einer privaten Krankenversicherung hat, beachten, dass das Wahlrecht hier nicht ganz so weit gefasst ist, wie man vielleicht meinen könnte. Natürlich hat der Versicherte erst einmal die Wahl, ob gesetzlich oder privat versichert. Hat er sich aber einmal für eine private Krankenvollversicherung entschieden, ist es sehr schwer, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Eine erneute gesetzliche Krankenvollversicherung ist dann nur möglich, wenn eine Statusänderung des Versicherten eingetreten ist. Das bedeutet zum Beispiel, wenn ein bislang Selbstständiger sein Gewerbe aufgibt und nunmehr wieder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter eine nichtselbstständige Arbeit aufgenommen hat.
Die Frage, ob man eine Krankenvollversicherung in der privaten oder doch eher in der gesetzlichen Krankenkasse wählen sollte, kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr muss man hier abwägen zwischen den oftmals besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung und der Kostenfrage, die sich zwangsläufig im Laufe des Krankenversicherungslebens stellen wird.