Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann man durchaus als eine Unterform der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnen, nur dass sie auf die Bedürfnisse und Anforderungen des deutschen Beamten- und Soldatentums angepasst wurde. Da mag die Frage aufkommen, warum ein Beamter sich überhaupt gegen so etwas wie eine Dienstunfähigkeit absichern sollte. Zum einen gibt es beim Beamten kein Krankengeld, wer also erkrankt erhält weiterhin seine vollen Bezüge, auch über die für tariflich Beschäftigten normalen 6 Wochen Krankheitszeit hinaus. Zum anderen sieht das Beamtenversorgungsgesetz für solche Beamte, die tatsächlich aufgrund einer Dienstunfähigkeit keinen Dienst mehr verrichten können, eine staatliche Ausgleichsleistung vor. Man mag meinen, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, denn die klassische Berufsunfähigkeitsrente für Arbeitnehmer wurde durch den Staat ja inzwischen abgeschafft. Die Beamtenversorgung hat aber, anders als die damalige Berufsunfähigkeitsrente, keinen sozialstaatlichen Hintergrund. Viel mehr erfolgt die Beamtenversorgung auch bei Dienstunfähigkeit aufgrund der Alimentationspflicht, die der Staat dem Beamten gegenüber hat. Mit Eintritt in den Beamtenstatus verpflichtet sich der Beamte zum Dienst für seinen Dienstherrn, der wiederum die Verpflichtung übernimmt, die Alimentation, also die finanzielle Versorgung, seiner Beamten sicherzustellen.
Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Zugegeben, es gibt eine staatliche Absicherung sowohl für klassische Beamte als auch für Soldaten, die dienstunfähig werden. Diese liegt, das muss man dazusagen, aber deutlich unter dem normalerweise erzielten Ruhegehalt, mit dem ein Beamter schließlich in den Ruhestand gehen würde. Aus diesem Grund kann eine Dienstunfähigkeit sehr wohl zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Auch der Mythos, dass Beamte in den Genuss einer unbegrenzten Fortzahlung ihre Bezüge im Krankheitsfall kommen, sollte niemanden davon abhalten, die notwendigen Vorsorgeversicherungen abzuschließen.
Eine Dienstunfähigkeit kann schneller eintreten, als man es sich wünscht. Wer im Militär- oder Polizeidienst steht, kann im Einsatz allein durch die Folgen einer falsche Entscheidung oder durch unvorhersehbare Ereignisse dienstunfähig werden. Aber auch Beamte in den Ämtern der Republik können dienstunfähig werden. Dienstunfähigkeit liegt per Definition vor, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund seines körperlichen Zustandes dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann angesehen werden, wer in den letzten sechs Monaten drei Monate keinen Dienst tun konnte, soweit keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten wieder voll hergestellt wird. Die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit unter Kommunal-. Landes- und Bundesbeamten sind im Übrigen psychische Erkrankungen wie das Burn-out-Syndrom.
Wo kann ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
Da die Dienstunfähigkeitsversicherung eine ähnliche Versicherung ist, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Zahl der Versicherer, die dieses Konstrukt anbieten ähnlich hoch. Hier lohnt sich allerdings auf jeden Fall der Vergleich. Versicherungen wie die HUK oder die DBV, die sich entweder seit Jahren mit dem öffentlichen Dienst beschäftigen oder aus einer reinen Beamtenversicherung hervorgegangen sind, bieten hier am ehesten auf die Bedürfnisse des Beamtentums oder der Soldaten zugeschnittene Tarife und Angebote.
Worauf muss ich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat einiges an Fallstricken, die man meiden sollte. Zu aller erst einmal ist es wichtig, dass man sich so früh wie möglich über eine solche Absicherung Gedanken macht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte man möglichst direkt mit Eintritt in das Beamtenverhältnis abschließen. Allerdings muss man dann beachten, dass manche Versicherungen für Beamte auf Widerruf (Ausbildung im Rahmen einer Beamtenlaufbahn) oder Beamte auf Probe entweder gar nicht greifen oder Einschränkungen haben. Hier sollte man die Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen und die Versicherungsbedingungen sehr aufmerksam lesen. Denn gerade wenn man noch keine fünf Dienstjahre zusammen hat, ist die Gefahr groß, dass man im Fall einer Dienstunfähigkeit ohne Leistungen des Dienstherrn auskommen muss.
Dann gilt es zu beachten, dass man nicht eine verkappte Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Manch eine Dienstunfähigkeitsversicherung verweist in den Versicherungsbedingungen auf die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es aber durchaus vorkommen kann, dass ein Dienstherr einen Beamten für dienstunfähig erklären lässt, obwohl keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Definition einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt, würde der Beamte in diesem Fall leer ausgehen. An solchen Klauseln merkt man auch relativ schnell, welche Versicherungen sich ernsthaft mit dem zugrunde liegenden Beamtenrecht beschäftigt haben, und welche Versicherungen einfach versuchen über den Umweg Dienstunfähigkeitsversicherung noch einige weitere Berufsunfähigkeitsversicherungen an den Mann zu bringen.
Gerade als Beamter spürt man jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen schnell auch am Einkommen. Dinge wie der Familienzuschuss für Verheiratete, der mit jedem Kind weiter ansteigt, gibt es im Angestelltenbereich in der Wirtschaft gar nicht und auch im öffentlichen Dienst schon seit der Einführung des TVÖD als flächendeckenden Tarifvertrag nicht mehr. Aber gerade solche Veränderungen müssen von einer Dienstunfähigkeitsversicherung mitgetragen werden. Wenn ein Familienvater mit drei Kindern als Alleinverdiener aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls dienstunfähig wird, die Dienstunfähigkeitsversicherung aber noch auf die Bedürfnisse, die er als 20 jähriger Single hatte zugeschnitten ist, wird die Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung kaum ausreichen, die Versorgungslücke die durch die Dienstunfähigkeit gerissen wird, zu schließen. Hier ist es wichtig, dass die Versicherung im Fall der Hochzeit und der Geburt eines Kindes entsprechend angepasst werden kann. Gleiches gilt bei einem Laufbahnwechsel oder einer Beförderung.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung – wichtiger Bestandteil der Vorsorgelandschaft
Letztlich sollte man die Wichtigkeit der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht unterschätzen, nur weil man vielleicht zum Zeitpunkt des Eintritts in das Beamtenverhältnis noch jung und gesund ist. Aber, wenn man eine entsprechende Versicherung abschließt, sollte man sich auf jeden Fall vorher eingehend mit unterschiedlichen Angeboten verschiedener Versicherer beschäftigen. Am ehesten kann man hierbei Versicherern vertrauen, die aufgrund ihrer gewachsenen Nähe zum öffentlichen Dienst das Beamtentum und seine besonderen Bedürfnisse und Anforderungen an eine solche Versicherung kennen und berücksichtigen.