Unfallversicherungen sind private Versicherungen, mit denen sich der Versicherungsnehmer gegen die Gefahren und die möglichen Folgen eines Unfalls schützen kann. Die klassische Unfallversicherung springt dabei ein, sobald ein Unfall zur ärztlichen Behandlung und zur Arbeitsunfähigkeit führt. Als Unfall wird hier eine Verletzung durch ein von außen einwirkendes Ereignis definiert. Für manche Berufsgruppen, oder auch bei der Ausübung mancher Hobbys, greift die normale Unfallversicherung aber nicht. Dies gilt insbesondere für solche Berufsgruppe und Hobbys, die mit einer besonderen Gefahr verbunden sind. Eine Tätigkeit, von der aus Sich der Versicherungsgesellschaften in der Regel eine solche besondere Gefahr ausgeht, ist das Fliegen. Das hat zur Folge, dass eine klassische Unfallversicherung für Berufspiloten oder Hobbypiloten nicht ausreicht, da hier Unfälle die im Rahmen der Flugtätigkeit passieren, nicht abgesichert sind. Hierfür gibt es die Luftfahrt-Unfallversicherung.
Warum macht diese Versicherung Sinn?
Wenn man beim Fliegen an einen Unfall denkt, spricht man in erster Linie von Flugzeugabstürzen. Unfälle können sich aber auch auf andere Art und Weise ereignen. Das kann sein, wenn zwei Flugzeuge auf der Rollbahn kollidieren, wenn ein Flugzeug bei der Landung oder dem Start verunfallt oder wenn sich ein Unfall im Inneren eines Flugzeuges ereignet. In all diesen Fällen kann ein solcher Unfall zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, einem Krankenhausaufenthalt oder im Fall eines Absturzes vielleicht sogar zu schweren Verletzungen und der Notwendigkeit von kosmetischen Behandlungen führen. Hieraus können hohe Kosten oder aber zumindest Ausfälle des Einkommens für das Unfallopfer erwachsen. Um diese Risiken abzudecken und sich und seine Familie sowohl vor Kurzzeitigem Einkommensausfall als auch vor langfristigen Verlusten zu schützen, kann die Luftfahrt-Unfallversicherung eine wichtiger Bestandteil der eigenen Absicherung sein. Denn gerade wer Familie hat, sollte bei der Wahl seiner Versicherungen immer auch daran denken, dass im schlimmsten Fall die eigene Arbeitskraft entfällt, wodurch erhebliche finanzielle Einbußen entstehen können.
Das deckt die Luftfahrt-Unfallversicherung ab
Die Luftfahrt-Unfallversicherung greift in allen Fällen, in denen auch eine klassische Unfallversicherung greifen würde, nur bezogen auf den Luftfahrtbetrieb. Dabei können, je nach Versicherer, verschiedene Leistungen versichert und abgedeckt werden. Besonders beliebt sind bei der Unfallversicherung, egal in welcher Ausgestaltung, grundsätzlich die Krankentagegeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung, die hierüber geleistet werden können. Diese jeweiligen Absicherungen haben zur Folge, dass ein Unfallopfer im Fall einer Erkrankung infolge eines Unfalls vom Versicherer die vereinbarte Summe als Tagegeld ausgezahlt bekommt. Bei der Krankentagegeldvariante reicht allein schon die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt aus, um den Anspruch auf die Krankentagegeldzahlung zu begründen. Die Krankenhaustagegeldvariante greift erst, wenn wirklich ein Krankenhausaufenthalt vorliegt, der ausschließlich aufgrund des Unfalls erfolgen muss.
Darüber hinaus deckt die Luftfahrt-Unfallversicherung aber noch einige andere Punkte ab. In der Regel sind Invaliditätsleistungen und Rentenleistungen ebenfalls in der Versicherung mit inbegriffen. Hier ist es vom Versicherer und dem Tarif abhängig, ab welchem Invaliditätsgrad die Versicherung tatsächlich leistet und wie hoch die Leistungen letztlich bei welchem Grad der Invalidität ausfallen. Auch Übergangsleistungen, wenn man beispielsweise nach längerer Erkrankung infolge eines Unfalls im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederung einen Einkommensverlust erleidet, können hierüber mit abgeschlossen werden. Bei einer Versicherung, die im Fall eines Unfalles im Luftverkehr greift ist natürlich auch eine Übernahme von Bergungskosten ein sehr interessanter Bestandteil. Todesfallleistungen, ein Thema über das man zwar grundsätzlich nicht gern nachdenkt, dass aber gerade bei Familienvätern und Alleinverdienern auf jeden Fall geklärt sein sollte, sind ebenfalls in der Regel über die Luftfahrt-Unfallversicherung abgedeckt.
Zwei mögliche Abschlussvarianten
Es gibt Versicherer, die bieten diese Art der Unfallversicherung als Baustein an, das heißt, wenn man hier eine Luftfahrt-Unfallversicherung abschließt, hat man tatsächlich nur Unfälle abgedeckt, die im Rahmen der Luftfahrt, sei sie nun privat oder beruflich motiviert gewesen, passieren. Andere Anbieter, wie beispielsweise die HUK24, bieten das Konstrukt der Luftfahrt-Unfallversicherung als normale Unfallversicherung mit Zusatz an. Das bedeutet, dass man hier eine Unfallversicherung abschließt, die für alle klassischen Unfälle, aber eben auch für solche im Rahmen der Luftfahrt gilt.
Passagiere sind anderweitig gesichert
Eine Luftfahrt-Unfallversicherung ist für Passagiere nicht notwendig, da hier der Luftfahrtbetreiber für mögliche Personenschäden im Falle eines Unfalles aufkommt. Eine solche Luftfahrt-Unfallversicherung brauchen tatsächlich ausschließlich Personen, die beruflich oder privat selbst Flugzeuge oder andere Luftfahrzeuge fliegen, also Berufs- oder Hobbypiloten.
Eine Absicherung mit Weitblick
Die Luftfahrt, für den einen ein Hobby für den anderen ein Beruf, ist mit einer ganzen Reihe von Gefahren und Unfallmöglichkeiten verbunden. Kein Wunder also, dass die klassische Unfallversicherung Unfälle aus Luftfahrt aus ihren Leistungen ausgeschlossen hat. Da macht es nur umso mehr Sinn, wenn man zu dem Personenkreis zählt, der sich dieser Gefährdung im Beruf oder in der Freizeit aussetzt, eine entsprechende Absicherung sicherzustellen.
Gerade Hobbypiloten übersehen häufig die möglichen Langzeitfolgen eines Unfalls. Kommt es aufgrund eines solchen Unfalls zu einer Invalidität oder einer anderweitigen Erwerbsunfähigkeit, fällt in der Regel die finanzielle Existenzgrundlage von heute auf morgen weg. Das staatliche Netz ist zwar so stabil, dass es in der Regel jeden auffängt der fällt, bevor er den Boden berührt, doch dieses Netz hängt so tief, dass man wenn man sich ausschließlich darauf verlässt, womöglich einen Großteil seiner Lebensqualität einbüßt. Denn allein von staatlichen Leistungen wie Erwerbsunfähigkeitsrente, einer möglichen Invalidenrente oder gar den Absicherungen aus der Sozialhilfe, wenn man sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen kann, ist es oftmals schwer den bis dahin aufgebauten Lebensstandard, den man sich im Laufe des Berufslebens schwer erarbeitet hat, aufrechtzuerhalten.
Für Berufspiloten ist das Risiko eines Unfalls natürlich ungleich höher, wie für einen Hobbypiloten. Natürlich verfügt der Berufspilot über viel mehr Flugerfahrung und auch eine wesentlich größere Routine beim Fliegen, er ist aber in der Regel auch wesentlich mehr Stunden in der Luft, als ein Hobbypilot. Eine Luftfahrt-Unfallversicherung ist dabei insofern sinnvoll, als das auch die Leistungen der Berufsgenossenschaften zwar schon wesentlich besser sind, als die staatlichen Absicherungen bei Langzeitfolgen aus einem Unfall im privaten Umfeld, diese allein aber auch oftmals nicht ausreichen, um den möglichen Einkommensausfall für längere Zeit zu kompensieren. Darüber hinaus besteht bei Berufspiloten die Möglichkeit, eine solche Luftfahrt-Unfallversicherung, da sie ja einen berufsbezogenen Charakter hat, von der Steuer abzusetzen.