Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, die Schäden an einem privaten oder geschäftlich genutzten Flugzeug abdeckt. Dabei gibt es verschiedene Unterformen der Luftfahrt-Kaskoversicherung, die die eigentliche Versicherung erweitern bzw. ergänzen, sodass unter dem Strich ein kompletter Schutz zusammengestellt werden kann. Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Versicherung, die für Flugzeughaltern, ob privat oder geschäftlicher Natur, existentiell wichtig ist. Denn je nach Größe, Bauart und Preis des zu versichernden Flugzeuges können Schäden an einer solchen Maschine in der Behebung extrem teuer werden.
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung – das wird im Allgemeinen übernommen
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Versicherung, die in erster Linie das Vermögen in Form eines Flugzeuges im Falle eines Unfalls oder eines anderweitigen Schadens schützt. Abgedeckt sind hier in der Regel Schäden durch klassische Unfälle in der Luft, auch selbst verschuldeter Natur, Schäden durch fehlerhafte Landungen, durch Rangierfehlerm Diebstahl oder Vandalismus. Auch Schäden infolge einer Außenlandung sind hier oftmals mitversichert. Auch solche Vermögensschäden, die durch Unwetter, Sturm oder Hagel auftreten, werden in der Regel durch den Versicherer mitgetragen. Dabei gilt die Allgefahrendeckung, in der Regel aber mit einer teilweise recht hohen Selbstbeteiligung. Dabei kann man als Faustformel anwenden das die Selbstbeteiligung teurer wird, je hochwertiger das versicherte Flugzeug ist.
Viele Versicherungen bieten darüber hinaus finanzielle Zuschüsse, wenn ein Flugzeug abstürzt und dieses anschließend gesucht und geborgen werden muss. Von Deckungssummen ab 10.000 Euro aufwärts kann man hier die entsprechenden Versicherungen abschließen. Ein solcher Zusatz lohnt sich in der Regel eher für Versicherungsnehmer, die mehrere Flugzeuge versichern und diese zu geschäftlichen Zwecken nutzen.
Ob Privat- oder Geschäftskunde, diese Versicherung kann Existenzen retten
Das private Flugzeug ist für viele Menschen mehr ein Lebenstraum denn ein Hobby. Natürlich kostet eine solche Maschine zum einen in der Anschaffung eine Stange Geld. Zum anderen ist es die Unterhaltung und das regelmäßige Fliegen, von den notwendigen Flugscheinen, den Versicherungen und den Kosten für Treibstoff etc. ganz zu schweigen, was ins Geld gehen kann. Umso wichtiger ist es da, dass die eigene Maschine gegen Schäden und Reparaturkosten aus diesen Schäden abgesichert ist. Natürlich, wer ein solches Flugzeug besitzt muss für notwendige Reparaturen aufgrund von Verschleiß und Gebrach Rücklagen bilden. Aber, ähnlich wie bei einem Auto, ist eine Inspektion oder eine Reparatur eines Verschleißteils an einem Flugzeug wesentlich weniger kostenintensiv, wie die Beseitigung von Unfallschäden oder von Schäden infolge von Vandalismus.
Dazu kommt, dass grade wenn ein Flugzeug stark beschädigt wurde und die Maschine womöglich noch nicht einmal ganz abbezahlt ist, ein Notverkauf aufgrund mangelnder Ressourcen für die Reparatur oftmals mit hohen Verlusten einhergeht. Wer also sein Vermögen erhalten möchte, sollte es entsprechend versichern.
Gleiches gilt natürlich für Unternehmen, die Flugzeuge betreiben. Natürlich, die großen Passagierairlines sind alle entsprechend versichert. Aber es gibt auch eine ganze Anzahl kleinerer Unternehmen, die zwar nicht in der Passagierflugbranche tätig sind, aber mit einer kleinen Anzahl von Frachtflugzeugen Waren von A nach B bringen. Und selbst der kleine Flugzeugverleiher oder der selbstständige Pilot, der Felder aus der Luft besprüht, haben die Grundlage ihrer Existenz in ihrem Flugzeug oder ihren Flugzeugen. Grund genug sicher zu gehen, dass die Versicherung die man gewählt hat, ausreicht um Schäden die entstehen können, entsprechend abzudecken. Denn wo bei einem Hobbypiloten der Verlust eines Lebenstraums und damit einer gehörigen Portion Lebensqualität droht, da droht bei einem Unternehmer der Verlust seiner Haupteinnahmequelle und damit seiner beruflichen und finanziellen Existenz.
Worauf man beim Abschluss unbedingt achten sollte
Wenn man eine Luftfahrt-Kaskoversicherung abschließt gibt es verschiedene Punkte, die man auf jeden Fall beachten sollte. Zum einen sollte man versuchen eine Versicherung zu finden, die das Konstrukt der „festen Taxe“ anbietet. Das bedeutet, dass die einmal vereinbarte Versicherungsprämie nicht steigt, auch nicht wenn ein Schaden eingetreten ist. Manche Versicherungen bieten darüber hinaus noch Schadenfreiheitsrabatte an. Diese gehen dann natürlich im Schadensfall in der Regel verloren, aber die ursprünglich vereinbarte Prämie wird trotzdem nicht überschritten. Auf jeden Fall eine hervorragende Möglichkeit für Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht zu sorgen.
Darüber hinaus ist es wichtig sich vorher Gedanken darüber zu machen, was der jeweilige Versicherer tatsächlich zahlt, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Liegt zum Beispiel ein Totalschaden vor, übernehmen viele Versicherer nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Summe, den die versicherungseigenen Gutachter noch als Restwert ermitteln. Eine solche Vorgehensweise kann ebenfalls zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, vor allem wenn man die Summe, die das Flugzeug trotz des Totalschadens wert sein soll, nicht mehr erzielen kann. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung sollte vor Versicherungsabschluss sorgfältig geprüft werden und zwar unter dem Gesichtspunkt, ob man sich eine solche Selbstbeteiligung im Schadensfall tatsächlich leisten kann.
Flankierende Maßnahmen sind bei der Luftfahrt-Kaskoversicherung unerlässlich
Die klassische Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Allgefahrenversichern. Das bedeutet, dass hier eigentlich nahezu jede mögliche Gefahr für das versicherte Objekt abgesichert ist. Doch es gibt einige gängige Ausschlusstatbestände, die eigentlich in jeder Allgefahrenversicherung gelten. Diese sind Schäden durch:
- Krieg
- Bürgerkrieg
- Kriegsähnliche Zustände
- Streik
- innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- grob fahrlässige oder vorsätzlich selbst herbeigeführte Schäden
Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln wird man dabei in keinem Fall versichern können, da hier letztlich entweder der Versicherungsnehmer selbst der Verursacher ist oder aber der Verursacher eine anderweitige Person, gegen die der Eigentümer dann entsprechende Schadensersatzansprüche hätte. Was aber, je nach Art der Flugzeugnutzung und regelmäßig angeflogenem Zielgebiet durchaus interessant sein kann, ist die Luftfahrt-Kasko Kriegsversicherung. Diese übernimmt auch Schäden, die durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsänliche Zustände, Streik, innere Unruhen oder Terrorakte. Auch die Beschlagnahmung des Flugzeuges in einem Krisengebiet ist hier mitversichert. Eine perfekte Ergänzung zur normalen Luftfahrt-Kaskoversicherung, wenn man entsprechend gefährdete Gebiete anfliegt.
Darüber hinaus gehört es zum Standard, dass in der Luftfahrt-Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung eingebaut ist. In der Regel wird diese Versicherung gar nicht ohne Selbstbeteiligung angeboten. Wenn man das Risiko, das grundsätzlich bei jeder Selbstbeteiligung besteht, umgehen möchte, kann man auch hier noch eine ergänzende Versicherung wählen. Das ist die sogenannte Luftfahrt-Kasko-Franchiseversicherung. Die Kasko-Franchiseversicherung deckt dabei die Risiken ab, die durch die Selbstbeteiligung in der klassischen Luftfahrt-Kaskoversicherung bestehen bleiben. Und diese Selbstbeteiligung beträgt bei Großraumflugzeugen zum Beispiel immerhin bis zu 1 Mio Euro.
Die Kasko-Franchiseversicherung kommt dabei regelmäßig mit den gleichen Bedingungen und den gleichen Voraussetzungen daher, wie die normale Luftfahrt-Kaskoversicherung, sodass hier, bei ausreichender Deckungshöhe, ein komplett lückenloser Schutz möglich ist.
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung – eine Versicherung mit der man sich beschäftigen sollte
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist keine Versicherung, die man im Vorbeigehen abschließen kann. Vielmehr sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, eine größtmögliche Zahl von Angeboten zu prüfen und so letztlich den Anbieter zu finden, der am ehesten den eigenen Anforderungen entspricht. Denn nur so kann man ruhigen Gewissens sagen, dass man sein Vermögen ausreichend geschützt weiß.