Die Leitungswasserschadenversicherung ist eine Unterversicherung, die man in der Regel im Rahmen der Hausrats- oder der Gebäudeversicherung antrifft. Je nachdem, in welcher Versicherung die Leitungswasserschadenversicherung eingeschlossen ist, leistet sie bestimmte Dinge und schließt andere aus. Hier einmal einige wichtige Hinweise zu dieser Versicherung, um von vornherein Missverständnisse zu vermeiden und klar zu machen, an welchen Stellen vielleicht noch ein zusätzlicher Schutz nötig sein könnte.
Die Leitungswasserschadenversicherung im Rahmen der Hausratsversicherung
Die Hausratsversicherung versichert in der Regel den Hausrat, also alle beweglichen Habseligkeiten in Ihrem Haushalt. Die beweglichen Güter wie Möbel, nicht verbaute Bodenbeläge und andere Hausratsgegenstände, die auf dem Boden stehen oder liegen, sind im Rahmen dieser Versicherung gegen Schäden, die durch unsachgemäß aus den Zu- und Ableitungsrohren des Leitungswassersystems, aus den Heizungsrohren und Heizkörpern oder aus einer evtl. vorhandenen Sprinkleranlage austretendes Leitungswasser verursacht werden, versichert. Das bedeutet aber auch, dass diese Versicherung sich nicht auf Schäden in der Bausubstanz bezieht. Entsprechende Schäden, die mit hohen Kosten im Rahmen der Schadensbehebung verbunden sein können, können über die Hausratversicherung nicht geltend gemacht werden.
Ausschlussgründe für eine Leistung der Leitungswasserschadenversicherung in der Hausratversicherung
Die Versicherung greift, wie erwähnt, nur dann, wenn Leitungswasser unsachgemäß aus den Rohren oder dem Leitungssystem austritt. Nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind Situationen, in denen beispielsweise ein Kind den Wasserhahn abends aufdreht und dieser die ganze Nacht hindurchläuft und das Badezimmer unter Wasser setzt. Auch ein Rückstau in der Abwasserleitung, der zu einem übergelaufenen Keller führt, ist nicht Bestandteil dieser Versicherung. Eine weitere Situation, in der diese Versicherung nicht greift, ist der Fall, in dem die Hausfrau einen Eimer mit Putzwasser umkippt und der Laminatboden oder etwas anderes dadurch Schaden nimmt. Solche Elementarschäden müssen gesondert versichert werden. Hier ist wirklich ausschließlich ein Schaden durch Leitungswasser, das aus einem undichten Rohr kommt, versichert.
Die Leitungswasserschadenversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung
Hier erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf den Hausrat oder das Mobiliar, sondern ausschließlich auf Schäden am Gebäude und alle damit fest verbundenen Bestandteile. Fest verbaute Bodenbeläge wie Fliesen beispielsweise sind hier ebenso betroffen, wie Wände und Decken. Die Definition des Versicherungsschutzes ist hier letztlich dieselbe, wie bei der anderen Variante. Auch hier sind nur Schäden versichert, die durch unsachgemäß austretendes Leitungswasser aus dem Rohrsystem, der Klimaanlage, den Heizungen oder der Sprinkleranlage auftreten. Ebenfalls Inbegriffen sind die Kosten im Falle eines durch Frost oder Alter undicht gewordenen oder geplatzten Rohres.
Dabei sind die Kosten, die durch die Schäden an der Bausubstanz auftreten können, oftmals um einiges höher, als die Kosten, die von der Hausratversicherung zu tragen sind. Hier sind beispielsweise die Kosten für das Trockenlegen des Mauerwerks oder für neue Bodenbelege und Deckenverkleidungen enthalten. Dabei sind auch die Reparaturkosten für das defekte Rohr selbst, aber auch die Kosten für das Auffinden des Lecks das Aufstemmen der Wand an der Stelle und das anschließende Wiederverschließen enthalten. Aber auch hier gibt es ganz spezielle Dinge, die von der Versicherung nicht erfasst werden.
Leistungsausschlüsse bei der Leitungswasserschadenversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung
Auch hier unterscheiden die Versicherer strickt zwischen Schäden, die tatsächlich durch Leitungswasser aufgetreten sind und solchen Schäden, die durch Unwetter beispielsweise aufgetreten sind. Ist beispielsweise das Dach undicht und eintretendes Wasser hat das Mauerwerk feucht werden lassen, ist unter dem Strich derselbe Schaden entstanden, wie wenn das Wasser aus einem Rohr hinter der Wand diese durchnässt. Mit dem Unterschied, dass die Versicherung in diesem Fall nicht greift, ist der Schaden doch nicht durch Leitungswasser, sondern hier durch Regenwasser entstanden. Und auch hier sind Schäden, die durch Wasser im Keller aufgrund eines Rückstaus in der Kanalisation verursacht wurden, nicht in der Leistung inbegriffen.
Im Endeffekt ist die Leitungswasserschadenversicherung eine Versicherung, die klare Abgrenzungen zu anderen Versicherungsarten aufzeigt und in der diese auch ganz klar eingehalten werden. Wer über die Leistungen der Leitungswasserschadenversicherung im Rahmen der Hausratsversicherung und/oder der Gebäudeversicherung hinaus gegen Schäden durch Wasser versichert sein möchte, muss eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, die von eigentlich allen privaten Versicherungsunternehmen entsprechend angeboten wird.
Generelle Leistungsausschlüsse bei der Leitungswasserschadenversicherung
Unabhängig von den gerade genannten Punkten, in denen die Leitungswasserschadenversicherung nicht greift, gibt es noch weitere Punkte, in denen die Leitungswasserschadenversicherung die Leistung verweigert, auch wenn die Schäden durch unsachgemäß ausgetretenes Leitungswasser aus dem Leitungswassersystem entstanden sind. Hier ist es wichtig, das Kleingedruckte in den Versicherungsbestimmungen zu lesen und die Versicherungen auch ein Stück weit nach den Leistungsausschlüssen zu vergleichen. Hier einmal die gängigsten Leistungsausschlüsse:
Vorübergehende Nichtnutzung des Gebäudes (z. B. wegen Urlaub)
Manche Versicherer bestehen darauf, dass bereits ab einer Abwesenheit von mindestens 72 Stunden aller Bewohner eines Hauses alle wasserführenden Leitungen, hier also in der Regel der Haupthahn, abzusperren sind, damit hier keine Schäden auftreten können, die durch längere Abwesenheit erst spät erkannt werden und deshalb bereits sehr weit fortgeschritten sind. Das bedeutet, dass wenn man beispielsweise in den Urlaub fährt und man vergisst den Haupthahn zuzudrehen, die Versicherung Kosten, die durch einen Leitungswasserschaden entstanden sind, nicht übernehmen würde.
Gerade die Tatsache, dass Leitungswasser, dass über den Zeitraum von ein oder zwei Wochen unbemerkt austritt, erhebliche Schäden anrichten kann, macht diese Klausel so wichtig und so beachtenswert für den Versicherungsnehmer. Allerdings hat es in der Vergangenheit bereits Urteile gegeben, dass hier die regelmäßige Kontrolle eines Nachbarn, Freundes oder Verwandten in Abständen, die geringer sind als 72 Stunden ausreicht, um das Haus nicht mehr als „verlassen“ im Sinne dieser Klausel gilt.
nicht benutzte Heizungsanlagen
Außerdem sind hiernach für alle nicht genutzten Heizungsanlagen Vorsichtsmaßnahmen wie das Absperren der Leitungen und das völlige Entleeren aller wasserführenden Leitungen vorzunehmen.
Frostschutzmaßnahmen
Oftmals auch gern von den Versicherern in die Police aufgenommen, ist die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, während der Heizperiode für Frostschutz in den einzelnen Heizkörpern zu sorgen. Die meisten Heizkörper verfügen heute über eine Frostschutzfunktion, sodass hier durchgehend ausreichend Wärme erzeugt wird, um die Leitungen und die Heizkörper vor Frostschäden zu bewahren. Anders ist dies bei älteren Heizkörpern. Hier sollte man die Heizung immer ein Stück weit aufgedreht lassen, um Frostschutz zu gewährleisten.
Die Leitungswasserschadenversicherung – wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung
Die Leitungswasserschadenversicherung als Bestandteil der Hausrat- und/oder der Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung. Dies gilt für Mieter, hier nur im Rahmen der Hausratversicherung, noch viel mehr aber für Hauseigentümer und hier im Rahmen beider Versicherungen. Denn auch wenn die Leitungswasserschadenversicherung eine ganze Menge Löcher für die Versicherer bietet, durch die sie ihrer Zahlungspflicht entgehen können, wenn ein Schaden durch austretendes Leitungswasser entsteht und die Leistungsausschlüsse vorher entsprechend beachtet wurden, kann diese Versicherung Kosten in Höhe von einigen Tausend Euro auffangen. Dennoch macht es Sinn sich, was die Gefahren von Wasserschäden die hier nicht abgedeckt sind angeht, anderweitig zusätzlich abzusichern.