4. December 2024

Krankenkassenbeiträge

In Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei gibt es private Krankenversicherungen, die von einem bestimmten Personenkreis in Anspruch genommen werden können, und gesetzliche Krankenkassen, die im Regelfall die Krankenversicherung sicherstellen. Das System der gesetzlichen Krankenkassen kennt Pflichtversicherte und Familienversicherte. Als kleine Randgruppe gibt es noch die freiwillig Versicherten, das sind die Mitglieder einer Krankenkasse, die eigentlich auch eine private Krankenversicherung wählen könnten, sich aber für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben. Um die Leistungen, die von der Krankenkasse getragen werden, zu finanzieren, werden Krankenkassenbeiträge erhoben. Diese sind von Pflichtversicherten und von freiwillig versicherten zu entrichten. Familienversicherte müssen keine separaten Beiträge entrichten. Ihre Versicherung über die Krankenkasse wird quasi durch die Krankenkassenbeiträge des Familienmitgliedes, dass über eine Pflichtversicherung die Familienversicherung möglich macht, finanziert.

Krankenkassenbeiträge – ein stetes hin und her

Die Krankenkassenbeiträge sind seit Jahren ein Thema, dass Gesetzgebung, Krankenkassen und Krankenversicherte gleichermaßen beschäftigt. Bis zum 31.12.2008 war es in der deutschen Krankenkassenlandschaft normal, dass jede Krankenkasse den Beitrag selbst festlegen durfte. So kam es, dass manche Krankenkassen ein oder sogar zwei Prozentpunkte günstiger waren, als andere Kassen. So wurde der Wettbewerb der Krankenkassen weniger über die Leistungen der Kassen an sich geführt als mehr über die Preisfrage. Dem wollte der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben. Außerdem wollte er die Krankenkassen in Deutschland finanziell komplett neu aufstellen. Aus diesem Grund kam mit dem Jahre 2009 der Gesundheitsfonds und mit ihm einheitliche Krankenkassenbeiträge. Die Beitragssätze werden seitdem vom Gesetzgeber festgelegt. Die abzuführenden Krankenkassenbeiträge gehen in den Gesundheitsfonds und jede Versicherung wird, entsprechend ihren Versicherten, aus diesem Fonds finanziert.

Krankenkassenbeiträge 2015 – und wieder eine Änderung

Mit dem 01.01.2015 hat sich die Situation, die Krankenkassenbeiträge betreffend, wieder verändert. Im Prinzip unterscheidet man weltweit zwei Systeme von Krankenkassenbeiträgen.

das System Gesundheitsfonds

In einem auf einem Gesundheitsfonds basierenden Beitragssystem werden die Beiträge der Versicherten an eine zentrale Stelle geleistet und von dort aus auf die Krankenkassen verteilt. Der Verteilungsschlüssel richtet sich in der Regel nach der Zahl der Versicherten, der Zahl der chronischen Erkrankungen unter den Versicherten und noch nach einigen anderen Faktoren. Diese haben jeweils mit der Gesundheitsstruktur des Kundenstammes der Krankenkasse zu tun.

das System des eigenständigen Beitragszahlers

Dieses System fand in Deutschland bis zum 31.12.2008 Anwendung. Hier wurden die Krankenkassenbeiträge direkt vom Versicherten an die Krankenkasse gezahlt. Dadurch hatte jede Krankenkasse nur das an Mitteln zur Verfügung, was sie durch ihre Versicherten auch einnahm. Je besser die Versicherten verdienten und je weniger sie erkrankt waren, desto mehr Geld stand der Krankenkasse zur Verfügung. Bei Kassen mit einer wohlhabenden Versichertenstruktur war es deshalb in der Regel so, dass die Beiträge niedriger waren, als bei Krankenkassen, die eher Mitglieder mit einem niedrigen Einkommen hatten.

In Deutschland wurde vom zweiten System auf das erste umgestellt. Allerdings hat man nun zum 01.01.2015 die Tür wieder ein Stück weit aufgemacht, um beide Systeme miteinander zu vermischen. So wurde der Beitrag mit dem Jahreswechsel von 15,5 % auf 14,6 % reduziert. Gleichzeitig wurde den Krankenkassen gewährt, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn dies zur Finanzierung der Leistung der Krankenkasse notwendig sein sollte. So wird nun ein Teil der Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 % des Bruttoeinkommens direkt in den Gesundheitsfonds gezahlt. Der Zusatzbeitrag, der bei vielen Krankenkassen aktuell 0,9 % beträgt und damit die Senkung der Krankenkassenbeiträge vom 01.01.2015 komplett auffrisst, wird dann direkt an die Kasse gezahlt.

Eine Sache für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Krankenkassenbeiträge, als Bestandteil der Sozialversicherungsabgaben, werden nach dem Sozialversicherungsbruttoeinkommen berechnet. Die eine Hälfte der Krankenkassenbeiträge zahlt dann der Arbeitgeber, die andere Hälfte muss von Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt abgeführt werden. Auch das wird vom Arbeitgeber direkt überwiesen, sodass am Ende vom ausgezahlten Nettoeinkommen keine weiteren Zahlungen an die Krankenkasse vorgenommen werden müssen. Anders ist das bei freiwillig Versicherten. Handelt es sich hierbei um Mitglieder der Krankenkasse, die auch nachdem ihr Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, weiterhin ihrer Krankenkasse die Treue halten, zahlt der Arbeitgeber weiterhin einen Anteil der Krankenkassenbeiträge. Bei Beamten oder Selbstständigen oder anderweitig freiwillig Versicherten, zum Beispiel Menschen ohne jegliches Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der Grenze zur Sozialversicherungspflicht (sogenannter Minijob) erhält der Versicherte von niemandem einen Zuschuss. Hier müssen die Krankenkassenbeiträge komplett von dem freiwillig Versicherten entrichtet werden.

Krankenkassenbeiträge im Vergleich zu Kosten der privaten Krankenversicherung

Eines der Hauptargumente der privaten Krankenversicherung um die Personen, die das Wahlrecht haben, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und die entsprechenden Krankenkassenbeiträge entrichten möchten, oder ob sie privat versichern wollen, anzulocken, ist der Preis. Während die Krankenkassenbeiträge letztlich immer einkommensabhängig sind und somit bei steigenden Einkünften ebenfalls ansteigen, sind die Kosten in der privaten Krankenversicherung absolut einkommensunabhängig. Hier kommt es nur auf das Alter, die Krankheitsanfälligkeit und die Risikofaktoren an. Gerade in jungen Jahren ist die private Krankenversicherung so oft günstiger als die Krankenkassen. Das kann sich aber bei einem durchschnittlichen Einkommen und selbst bei einem Einkommen, das nur knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ändern, je älter man wird. Dazu kommt, dass auch im Rentenalter die Kosten für die private Krankenversicherung weiter steigen, während die Krankenkassenbeiträge auch hier wieder einkommensabhängig sind, sich also der tatsächlichen Rentenhöhe anpassen.

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