Für viele Betriebe aus dem produzierenden und fertigenden Gewerbe sind gerade die Maschinen, welche die Fertigung und Herstellung der Produkte übernehmen, Existenzgrundlage und Hauptkapital. Je kleiner ein Betrieb ist, desto mehr trifft dies in der Regel zu. Grund genug, die eigene Existenzgrundlage ausreichend zu versichern, um im Fall der Fälle ein böses Erwachen zu verhindern. Denn die Kosten für die Reparatur von entsprechenden Industriemaschinen können schnell in die Höhe schießen.
Was genau leistet die Maschinenbruchversicherung?
Wie der Name schon sagt, deckt diese Versicherung in der Regel erst einmal Schadensfälle an den eigenen Maschinen ab. Das heißt, dass wenn an den Maschinen in der Fertigungshalle ein Defekt aufgetreten ist, der eine Reparatur durch einen Fachmann nötig macht, die entsprechenden Kosten von der Versicherung übernommen werden. Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Unternehmen ein Stück weit unabhängig zu machen. Denn wenn gerade über Jungunternehmern täglich das Damoklesschwert eines möglichen technischen Defekts schweben würde, wäre zu aller erst die Bildung umfangreicher Rücklagen notwendig. Diese Versicherung nimmt diese Notwendigkeit zumindest ein Stück weit und erlaubt damit mehr Geld in Investitionen und Vergrößerungen des Betriebes zu stecken.
Die Maschinenbruchversicherung in der steuerlichen Würdigung
Da die Maschinenbruchversicherung eine Versicherung ist, die man abschließt, um Schäden an den Maschinen so schnell wie möglich wieder zu beheben und die volle Kapazität des Betriebes schnellstmöglich wieder herzustellen, kann man die hierfür anfallenden Kosten natürlich steuerlich geltend machen. Dazu kommt, dass eine solche Versicherung die Bildung umfassender Rücklagen für Reparaturen zur Nebensache macht. Natürlich sollten Rücklagen vorhanden sein, wenn mal wieder neue Maschinen gebraucht werden oder einfach eine Situation aufgetreten sein mag, in der die Versicherung nicht zahlt. Aber in aller Regelmäßigkeit fallen diese Rücklagen wesentlich niedriger aus, als in Betrieben ohne eine entsprechende Versicherung.
Was schließt die Maschinenbruchversicherung alles ein?
Prinzipiell umfasst die Maschinenbruchversicherung alle Maschinen an den im Versicherungsschein festgelegten Einsatzorten. Bei Maschinen wie Fertigungsstraßen oder fest in einer Fertigungshalle installierten Geräten sind zumeist auch das Fundament und die Verankerungen entsprechend mitversichert. Bei einer Versicherung für Maschinen, die an anderen Orten variabel eingesetzt werden, muss dies im Versicherungsschein entsprechend geregelt werden. Hier tritt die Versicherung in erster Linie für Schäden ein, die an den Maschinen entstehen, unabhängig woher diese Schäden erst einmal stammen.
Das können Schäden aus Wettereinflüssen sein, aus falscher Bedienung oder auch aus einem Unfall unter Beteiligung der Maschine. Dabei hat die Maschinenbruchversicherung in einem solchen Fall fast die Wirkung einer Kaskoversicherung. Allerdings nur auf die Maschine, die versichert ist, bezogen. Kosten für Schäden, die eine Maschine beispielsweise an einem Gebäude anrichtet, das einem Kunden gehört, kommt die Maschinenbruchversicherung nicht auf. Auch bei Mietmaschinen ist Vorsicht geboten. In aller Regel sind auch solche Maschinen nicht von der Maschinenbruchversicherung umfasst, es sei denn, eine solche Mitversicherung ist vorher ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein verankert worden.
Welche Schäden werden von der Maschinenbruchversicherung genau übernommen?
Die Maschinenbruchversicherung stellt Ersatz für beschädigte Maschinen und übernimmt die Kosten der Reparatur und der Ersatzteilbeschaffung. Zum Teil übernimmt sie sogar die Kosten, die durch den Stillstand einer Maschine entstehen können. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Gründen, aus denen eine Maschine zu Schaden kommen kann und die von den jeweiligen Versicherern als zahlungsbegründend anerkannt werden. Hier einmal einige dieser Gründe im Detail:
Fehlbedienung und Unachtsamkeit
Anders als bei vielen anderen Versicherungen wird bei der Maschinenbruchversicherung eher nicht die Schuldfrage gestellt. Selbst bei fehlerhafter Bedienung oder bei Unachtsamkeit übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten. Allein bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird die Versicherung keine Kosten mehr übernehmen.
Einwirkung von Wetter
Handelt es sich um eine Maschine, die im Freien bedient wird, können extreme Wetterbedingungen wie starker Hagel, heftige Regengüsse oder ein Sturm für erhebliche Schäden an der Maschine führen. In solchen Fällen werden die Kosten ebenfalls übernommen.
Brand, Feuer oder Explosion
Auch im Fall eines Feuers und einer damit einhergehenden Beschädigung der Maschinen wird die Versicherung tätig. Dies ist besonders wichtig, da ein solches Feuer zum Verlust der gesamten Existenz führen kann. Die Gewissheit, dass man in einem solchen Fall zumindest noch die Möglichkeit hat, die Maschinen ersetzt zu bekommen, sodass eine weitere Produktion erst einmal möglich ist, kann hier bereits sehr befreiend wirken.
Wartungs- und Bedienfehler
Auch hier stellt sich die Verschuldensfrage nicht vorrangig. Zwar wird die Versicherung bei offenkundigen Wartungsfehlern durch ein beauftragtes Unternehmen mit Sicherheit die Möglichkeit der Schadensersatzklage prüfen. Andererseits wird die Versicherung die Leistung nicht verweigern, wenn die Wartung durch eigene Mitarbeiter erfolgte oder es sich um einen Schaden handelt, der aus einem Bedienfehler resultiert, es sei denn, hier könnte wiederum Vorsatz nachgewiesen werden.
Darüber hinaus werden in der Regel auch Schäden die aus Rissen aus Fliehkraftwirkung, Fundament- und Aufbaufehlern, Konstruktionsfehlern und Einstellungsfehlern von Messeinrichtungen entstanden sind von der Versicherung übernommen. Weitere Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und müssen beim Abschluss der Versicherung entsprechend verhandelt werden.
Rechtsschutzversicherung als Teil der Maschinenbruchversicherung
In aller Regel umfasst die Maschinenbruchversicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass die enthaltene Rechtsschutzversicherung nur dann greift, wenn es darum geht, Schadensersatzforderungen Dritter, die aufgrund beschädigter Maschinen verletzt oder anderweitig geschädigt worden sein sollen, abzuwehren. Hier geht es in der Tat nur darum, Zweifel an einer möglichen Schadensersatzpflicht zu klären, indem die Ansprüche entweder abgewehrt werden oder eben letztlich festgestellt wird, dass die Ansprüche tatsächlich bestehen. Weitere Rechtsberatungen und Rechtsbeistände darüber hinaus werden von der Versicherung nicht übernommen.
Wer bietet die Maschinenbruchversicherung an?
Die GHV Darmstadt bietet eine umfangreiche Maschinenbruchversicherung an. Daneben ist die Maschinenbruchversicherung auch bei der AXA-Versicherung. Hier wird eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung direkt mit angeboten, um ein umfassendes Absicherungspaket sicherstellen zu können.
Die r+v Versicherung bietet zwei unterschiedliche Bereiche der Maschinenbruchversicherung, nämlich einmal eine gesonderte Versicherung für stationäre Maschinen und eine solche für fahrbare Maschinen. Auch die Allianz bietet verschiedene Pakete für stationäre und für fahrbare Maschinen an, wobei das Paket für fahrbare Maschinen eine Kaskoversicherung beinhaltet.
Eine absolute Muss-Versicherung für jeden Unternehmer in einer Branche mit Maschineneinsatz
Wer ein Unternehmen führt, in dem Maschinen vonnöten sind, um das Betriebsziel zu erreichen, riskiert ohne eine Maschinenbruchversicherung im Fall einer Beschädigung der eigenen Maschinen schnell die komplette Existenz seines Unternehmens. Vor allem Jungunternehmer, die noch nicht in der Lage gewesen sein können, umfangreiche Rücklagen für Reparaturen oder Neuanschaffung anzusparen, sind hier besonders gefährdet. Daher sollte die Maschinenbruchversicherung für jeden Unternehmer fester Bestandteil der Betriebskosten sein.