Die Gruppenunfallversicherung ist eine Untergruppe der Unfallversicherungen, die sich in der Regel auf das Berufsleben bezieht. Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, für seine Mitarbeiter als Gruppe eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen. Als Gruppe gelten die Versicherten dann, wenn es mindestens drei Mitglieder sind, für die diese Versicherung abgeschlossen wird. Die Gruppenunfallversicherung ist in den Leistungen den normalen Unfallversicherungen sehr ähnlich. Allein in der Gesamtgestaltung, was die Frage nach dem Versicherungsnehmer und dem Begünstigten angeht, variiert sie stark im Vergleich zu der klassischen Unfallversicherung.
Was bringt die Gruppenunfallversicherung für einen Arbeitgeber?
Es gibt verschiedene Vorteile, die ein Arbeitgeber aus dem Abschluss einer Gruppenunfallversicherung ziehen kann. Neben steuerlichen Vorteilen, die nicht zu unterschätzen sind, gibt es hier auch existenzielle Vorteile, wenn es darum geht, den Verlust oder das längerzeitige Fehlen eines Mitarbeiters finanziell abzusichern. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter, für die eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, auch immer erst einmal Stück weit an das Unternehmen gebunden. Der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft oder für einzelne Arbeitnehmer kann man durchaus als Beweis von Wertschätzung durch den Arbeitgeber werten. Und so steigt das Image des Unternehmens, sowohl in der eigenen Belegschaft als auch unter denen, die sich von außen mit den Gegebenheiten im Unternehmen beschäftigen.
Durch genau diesen Beweis der Wertschätzung wird aber nicht nur das Image des Unternehmens als Arbeitgeber allgemein aufgebessert. Vielmehr sorgt eine Maßnahme, wie der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung oftmals auch zu einer besseren Stimmung unter den Beschäftigten. Die Motivation jedes einzelnen Mitarbeiters, der im Rahmen dieser Gruppenversicherung mitversichert wurde, wird erheblich ansteigen.
Dazukommt, dass die Gruppenunfallversicherung auch Personen absichert, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgesichert werden. Der Unternehmer bzw. Selbstständige selbst beispielsweise, der nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert ist, kann über die Gruppenunfallversicherung ebenso abgesichert werden, wie das mitarbeitende Familienmitglied. Letztlich kann jede Person, die in irgendeiner Form in dem Unternehmen, für das diese Gruppenunfallversicherung gilt, arbeitet, über die Gruppenunfallversicherung mitversichert werden.
In einer Gruppenunfallversicherung können einzelne Mitarbeiter aus einem Unternehmen oder alle Mitarbeiter der Firma versichert werden. Wenn man beispielsweise eine Gruppe von Mitarbeitern hat, die Aufgaben mit einem hohen Unfallrisiko innehaben, macht es Sinn, eine solche Versicherung vorrangig für diese Gruppe von Mitarbeitern abzuschließen.
Ein weiterer großer Vorteil ist, dass die Gruppenunfallversicherung nicht ausschließlich auf die Zeit am Arbeitsplatz beschränkt ist. Auch Unfälle im Privatleben werden hier erfasst und sind entsprechend versichert.
Die Gruppenunfallversicherung – zwei Möglichkeiten der Ausgestaltung für den Versicherungsnehmer
Klassisch hat die Gruppenunfallversicherung zwei Ausgestaltungsvarianten, aus denen der Versicherungsnehmer, in der Regel der Arbeitgeber, wählen kann. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeitnehmer, die über die Gruppenunfallversicherung geschützt sind, selbst als Begünstigte zu wählen. Oder die Versicherungsleistungen fließen dem Unternehmen zu, um Kosten wie Lohnfortzahlung, die Neugestaltung eines Arbeitsplatzes, zum Beispiel nach dem Verlust eines Körpergliedes, oder Ähnliches zu finanzieren. Die mitarbeiterfreundlichere Variante ist natürlich die, den Mitarbeiter selbst als Begünstigten einzutragen. Hier einmal die Auswirkungen für den Arbeitnehmer:
Begünstigter ist der Arbeitgeber
In diesem Fall spürt der Arbeitnehmer erst einmal nichts von der Versicherung. Die Beiträge, die vom Arbeitgeber entrichtet werden, bringen dem Arbeitnehmer keinen Vorteil und werden deshalb auch nicht als Einkommen bei ihm angerechnet. Erst wenn tatsächlich ein Versicherungsfall eintritt, wird ein Teil der zuletzt gezahlten Beiträge als Einkommen des Arbeitnehmers, der den Unfall hatte, angerechnet. Die Leistung der Versicherung bekommt allerdings der Arbeitgeber ausgezahlt. Lediglich Sachleistungen, soweit solche vereinbart wurden, kommen dem Arbeitnehmer direkt zugute.
Begünstigter ist der Arbeitnehmer
In diesem Fall wird der monatlich oder jährlich zu entrichtende Versicherungsbeitrag des Arbeitgebers direkt als Erwerbseinkommen angerechnet. Dadurch erhöhen sich auch das Steuer- und das Sozialversicherungsbrutto. Letztlich ist diese Art der Anrechnung auch nur nachvollziehbar, da der Arbeitnehmer durch die für ihn abgeschlossene Versicherung ja im Endeffekt einen geldwerten Vorteil vom Arbeitgeber erhält, und zwar in genau der Höhe, in welcher der Arbeitgeber die monatlichen oder jährlichen Beiträge abführt.
Leistungen der Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung leistet in der Regel im Fall eines Unfalls mit Invaliditätsfolge. Verschiedene Versicherungen leisten hier schon ab einer Invalidität von nur 1%. Darüber hinaus gibt es auch hier die sogenannte Gliedertaxe, die ausweist, welche Zahlungen es gibt, wenn im Rahmen eines Unfalls ein Körperglied verloren geht oder derart beschädigt wird, dass eine weitere Nutzung im Rahmen der Arbeit unmöglich wird. Eine Invaliditätsrente ab 50% Invalidität gehört auch zum Standard, ebenso wie eine Leistung bei Unfalltod. Alles, was an Leistungen darüber hinausgeht, muss mit der Versicherung im Rahmen des Vertragsabschlusses ausverhandelt und je nach Bedarf, Versicherungswunsch und gewollten Beiträgen dann letztlich festgelegt werden. Die meisten Versicherungen, die eine Gruppenunfallversicherung anbieten, sind in der Gestaltung ihrer Tarife sehr variabel und durchaus bereit, den einen oder anderen Zusatzpunkt, natürlich nur gegen entsprechende Beiträge, aufzulegen.
Letztlich ist die Gruppenunfallversicherung eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Je nachdem, ob die Versicherungsleistung dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber zugutekommt, kann der Abschluss einer solchen Versicherung darüber hinaus zu einer Verbesserung des Arbeitsklimas und der Motivation unter den Mitarbeitern führen.