4. December 2024

Krankenversicherung

Weltweit gesehen verfügt Deutschland über die älteste Form der Krankenversicherung. Diese wurde nämlich im Rahmen der Sozialsysteme unter Otto von Bismarck in den 1880er Jahren gegründet, genauergesagt 1883. Noch heute agiert das System nach den drei Schlüsselprinzipien Solidarität (wobei die Regierung verantwortlich ist für diejenigen, die Hilfe brauchen), Subsidiarität (dem Minimum an administrativem Aufwand) und des Korporatismus. In Deutschland ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, die allerdings in zwei Bereiche geteilt ist, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Und dann gibt es noch die Zusatzkrankenversicherungen, die jeder abschließen kann, um die Lücken zu schließen, die sich mit jeder neuen Gesundheitsreform auftun bzw. aufgetan haben.

GKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die Nachfolgeorganisation der ursprünglich von Otto von Bismarck in den 1880er Jahren initiierten Regelungen für die Versorgung von Kranken und dem Solidaritätssystem – alle zahlen ein in einen Topf und erhalten dafür Leistungen. Abschließen kann man eine Krankenversicherung heute bei einer Vielzahl von Krankenversicherungen. Diese sind dafür da, dass jeder Erkrankte und jeder, der etwas für die Gesundheitsprävention tun möchte, auch entsprechende Leistungen erhält, bzw. die Ärzte entsprechend bezahlt werden. Seit dem 26. März 2007 herrscht in der GKV Versicherungspflicht für die Personen, die sonst keinen Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Krankenversicherung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern werden aus Steuermitteln bezahlt. Diese Personengruppen sind allerdings in der GKV pflichtversichert. Freiwillig versichern können sich in der GKV auch Selbstständige, die nicht den Weg in die PKV wagen möchten, weil dieser oftmals unumkehrbar ist und im Alter vor allem durch hohe Beiträge belastet wird. In der GKV kostenlos versichert sind auch Familienangehörige, insbesondere Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie die Ehefrau, die nicht erwerbstätig ist. Das bedeutet, dass die Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, kostenlos mitversichert sind. Auch dies ist als sehr solidarisch anzusehen, da es auf diese Weise in einem Vier-Personen-Haushalt praktisch bei zwei Kindern nur eine Person gibt, die in die Krankenkasse einzahlt. Für Arbeitnehmer, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, sind die Beiträge zur Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch als Sonderausgabe voll abzugsfähig. Zu berücksichtigen ist in der Einkommenssteuer natürlich auch das Krankengeld, das von den Pflichtversicherten in der GKV beantragt werden kann, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers durch eine längere Erkrankung nicht mehr greift nach sechs Wochen. Neugeborene sind, sofern ihre Eltern beide in der GKV pflichtversichert sind, in der GKV ebenfalls vom ersten Tag an versichert. Studenten bezahlen in der GKV einen Einheitsbeitrag, wobei sich die Leistungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche definieren können. Dies trifft natürlich auch für die Leistungen zu, die die Arbeitnehmer erhalten. Deren Beitrag wird direkt von den Arbeitgebern an die Krankenkasse bezahlt. Der allgemeine Leistungsumfang der GKV ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Dabei wird das medizinisch Notwendige – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von den Krankenkassen bezahlt. Hierzu gehört beim Zahnersatz zum Beispiel auch der seit 2005 geltende befundsorientierte Festzuschuss. Während sich die Honorare der Zahnärzte und die Höhe der Laborkosten allerdings erhöht haben in den letzten Jahren, ist dieser Zuschuss nahezu gleich geblieben. Und viele Leistungen, die als modern und fortschrittlich und vor allem für den Patienten schonend gelten, werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Um von der GKV einen Festzuschuss für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz zu erhalten, müssen im Übrigen alle Mitglieder einen Heil- und Kostenplan durch den behandelnden Arzt erstellen lassen. Freiberufler sind in der GKV nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert und müssen entsprechend ihres Einkommens (hier zählt das Haushaltseinkommen, also auch das Einkommen des Mannes) einen höheren Beitrag zahlen.

PKV

Selbstständig bzw. Freiberufler haben auch die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Diesen Zweig der Krankenversicherung gibt es sogar schon länger als die Gesetzliche Krankenversicherung, die durch Otto von Bismarck initiiert wurde. Die Mitglieder der PKV können den Basistarif wählen (der im wesentlichen den Leistungen der GKV entspricht) oder einen individuellen Tarif mit verschiedenen Leistungspaketen bzw. Leistungsbausteinen. Die Höhe des Beitrags hängt letztlich vom Alter ab, aber auch vom Gesundheitszustand bzw. von möglichen Vorerkrankungen. Ein Antragssteller, der vor ca. 10 Jahren an Morbus Chron erkrankt ist, hat zum Beispiel keine Möglichkeit in die PKV zu wechseln, weil den auf gewinnorientierten Unternehmen das Risiko einfach zu hoch ist. Aus diesem Grund ist es für bestimmte Menschen gar nicht so einfach in die PKV hineinzukommen. Versicherte indes, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden in den Basistarif eingestuft. Das heißt für diese verschlechtert sich automatisch mit dem höheren Alter die gesundheitliche Behandlung, weil es zu einer massiven Einschränkung der Vorteile kommt, die die PKV eigentlich vorsieht. Beiträge berechnen sich nach der aktuellen Rechtsgültigkeit nach Alter, dem Gesundheitszustand und nach den vereinbarten Leistungen im jeweiligen Tarif. Das Geschlecht spielt hier keine Rolle mehr nach der letzten Reform. Es dürfen in der PKV nur noch Unisex-Tarife angeboten werden.

Zusatzversicherung

Doch auch die Arbeitnehmer, die in der GKV pflichtversichert sind, haben natürlich die Möglichkeit sich in die PKV einzukaufen. Und zwar durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese bietet dem Versicherten für den Fall von Zahnersatz zum Beispiel an, dass er 70, 80, 90 oder sogar 100 Prozent der Eigenleistung, die er normalerweise zu erbringen hätte, nicht aufwenden muss, sondern diese Kosten von der Zusatzversicherung bezahlt werden. Dies geht aber natürlich nur, wenn es sich speziell um eine Zahnbehandlung oder einen Zahnersatz handelt, bei dem eine Eigenleistung nach dem Heil- undKostenplan geleistet werden muss. Eine Krankenzusatzversicherung gibt es zudem auch noch für die stationäre Behandlung im Krankenhaus. Über diese ist es möglich, dass der Versicherte einen Privatpatientenstatus erreicht, und zwar ausgeprägt nachdem wie es der jeweilige Tarif vorsieht, der mit der privaten Krankenversicherung vereinbart wurde. Im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung kann zudem auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld in beliebiger Höhe bzw. im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Krankenkasse vertraglich festgelegt werden. Und auch eine private Pflegevorsorge kann im Rahmen von einer derartigen Versicherung getroffen werden. Zuzahlungen für Medikamente können auf diese Weise ebenfalls entsprechend von der Krankenkasse zurückgefordert werden. Vom Prinzip her laufen die Erstattungen so, wie auch bei der Privaten Krankenversicherung. Hierbei zählt der Patient nämlich auch im Voraus die Kosten an den Arzt und erhält von der Krankenkasse entsprechend dem vereinbarten Tarif die Rückerstattung.

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