4. December 2024

Mediations-Rechtsschutz

Die Mediations-Rechtsschutzversicherung ist eine Unterform der Rechtsschutzversicherung. Zuweilen kann sie auch als Bestandteil der Rechtsversicherung zugebucht werden. Der Mediations-Rechtsschutz übernimmt die Kosten einer Mediation im Streitfall. Um für sich selbst klären zu können, inwieweit der Mediations-Rechtsschutz Sinn macht, muss erst einmal klar sein, was mit Mediation im Fall eines Rechtsstreites genau gemeint ist.

Mediation im Rechtsstreit

Als Mediation bezeichnet man den Versuch zwei sich streitender Parteien unter Hinzuziehung einer dritten unparteiischen Person eine Lösung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird. Dabei versucht man im Rahmen der Mediation nicht nur den Umstand, um den sich der Streit dreht, aus dem Weg zu räumen, sondern tiefer gehend die Interessen und Beweggründe beider Parteien zu hinterfragen und einen Weg zu finden, beider Interessen miteinander in Einklang bringen zu können. Der große Vorteil einer Lösung im Mediationsverfahren im Vergleich zu einem Streitfall vor Gericht ist der Umstand, dass hier Lösungen gefunden werden sollen, mit denen beide Parteien gut leben können. Während vor Gericht ein Urteil gefällt, wird oder ein Vergleich nach Vorschlag des Richters angenommen werden kann, können hier beide Parteien aktiv an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten. Vor Gericht gibt es in der Regel immer einen Verlierer, selbst in einem Vergleichsfall sind in den seltensten Fällen beide Parteien mit der Lösung zufrieden.

Vorteile der Mediation im Rechtsstreit

Die Mediation ist ein schnelles und unbürokratisches Verfahren. Hier geht es schlichtweg darum, dass sich zwei Parteien zusammenfinden und mithilfe eines Unbeteiligten eine Lösung finden. Das bedarf keines Gerichtstermins, keiner anwaltlichen Vertretung, keiner Anträge und Gegenanträge und keiner umfangreichen Schriftsätze. Hier steht die Kommunikation und die Problemlösung im Vordergrund, nicht das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten. Deshalb sucht der Mediator im Rahmen eines Mediationsverfahrens auch immer nach einer einvernehmlichen Lösung, um eine sogenannte Win-Win-Situation herbeizuführen. Dabei wird Rücksicht auf die Bedürfnisse, Interessen und Gefühlslagen aller Beteiligten genommen. Hier wird der Mediator zwar natürlich auch geltendes Recht in seine Beratung mit einbeziehen, die Rechtslage ist aber letztlich nicht unbedingt das, was zur Entscheidung führt, sondern die Lösung, zu der beide Parteien übereinkommen. Und so liegt es auch auf der Hand, dass die Entscheidung, welche Lösung gewählt werden soll, ausschließlich von den Konfliktparteien getroffen wird und nicht von einem Dritten wie beispielsweise einem Richter.

Aufgabe des Mediators ist es dabei nicht, eine Rechtsberatung vorzunehmen oder eine der Parteien in eine Richtung zu beeinflussen. Vielmehr wird der Mediator den Parteien im Rahmen der Mediation den Spiegel vorhalten, wird mit ihnen gemeinsam herausfinden, welche Beweggründe, welche Interessen und welche Hintergründe tatsächlich dem Streit zugrunde liegen. Nachdem das festgestellt wurde, kann man besser eine einvernehmliche Lösung finden, als wenn es einfach nur um den Streitwert als solchen geht. Die Mediation ist dabei für alle Rechtsbereiche des Privatrechts bestens geeignet. Rechtsgebiete, auf denen sich ein Mediationsverfahren bereits mehrfach bewährt hat sind Arbeits-, Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten. Ebenfalls eine Möglichkeit der Nutzung kann ein Scheidungsverfahren sein. Hier muss zwar letztlich eine Scheidung vor Gericht erfolgen, doch die vorherige Einigung über die Aufteilung der gemeinsam erworbenen Güter und Vermögenswerte, über Sorgerechtsinteressen und anderes kann im Rahmen einer Mediation erfolgen. Das senkt die Kosten einer Scheidung in der Regel erheblich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Parteien zu einer Übereinkunft dem Grunde nach von vornherein bereit sind. Andernfalls macht eine Mediation wenig Sinn.

Was beinhaltet eine Mediation?

Die Mediation ist eine Form der Beratung, die bei leichten Streitfällen vielleicht im Verlauf einer oder zwei Sitzungen erledigt werden kann. Bei komplizierteren Fällen ist der Beratungs- und Aufklärungsbedarf durch den Mediator mit Sicherheit höher. Die Mediation beinhaltet in dem Zusammenhang die Beratung der einzelnen Parteien zur Interessenfindung und dann die Beratung beider Parteien zu den Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung. Das kann im Rahmen einer Sitzung mit beiden Streitparteien stattfinden. Die Vorberatungen können auch in Einzelsitzungen erfolgen. Die Mediation endet mit der Findung einer gemeinsamen Lösung oder aber mit der Entscheidung, in ein Gerichtsverfahren zu gehen, weil man sich auf keine gemeinsame Lösung einigen konnte.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Mediations-Rechtsschutz ist eine Leistung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung, die erst ab den Jahren 2005-2007 Einzug in die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen gehalten hat. Inzwischen gibt es immer mehr Versicherungen, die den Mediations-Rechtsschutz in ihrem Sortiment mit anbieten. Dabei sind die Leistungen, die hier gewährt werden, so unterschiedlich wie bei kaum einem anderen Zweig der privaten Rechtsschutzversicherung. Von einer Summe bis zu 300.000,00 Euro je Rechtsschutzfall, wie es vom ADAC im Rahmen der dort angebotenen Verkehrsrechtsschutzversicherung angeboten wird, bis hin zu lediglich 1.500,00 Euro je notwendiger Mediation mit einer Obergrenze von nur 3.000,00 Euro im Jahr sind auf diesem Markt nahezu alle Möglichkeiten vertreten. Oftmals wird die Leistung im Mediations-Rechtsschutz auch von den Kosten einer Gerichtsverhandlung abhängig gemacht. So übernimmt zum Beispiel die BBV – Die Bayrische Bruderhilfe im Tarif Kompakt/Secure Flex die Kosten einer Mediation bis zur zweifachen Höhe der zu erwartenden Kosten für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren.

Der Mediations-Rechtsschutz – Eine gute Ergänzung für jede Rechtsschutzversicherung

Der Mediations-Rechtsschutz macht grundsätzlich Sinn, denn in vielen Fällen könnte man Probleme außergerichtlich lösen, wenn man die Emotionen aus der Angelegenheit herausbekommt. Ein ausgebildeter Mediator kann dabei wahre Wunder wirken. Natürlich gibt es immer auch Streitfälle, in denen eine Mediation keinen Erfolg hat. Aber da eine Gerichtsverhandlung in den wenigsten Fällen angenehm ist, auch wenn man am Ende vielleicht als Sieger daraus hervorgeht, ist es auf jeden Fall einen Versuch wert.