Als Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren die Gesetzliche Krankenversicherung ins Leben rief und umsetzte in den Folgejahren, versprachen sich die Menschen von einem funktionierenden Gesundheitssystem mit Ärzten und mit Krankenhäusern sehr viel. Insbesondere in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Versorgung der Menschen nachhaltig ausgebaut. Die Konzepte wie Hausarzt Überweisung oder auch Facharztbesuch wechselten allerdings zwischendurch immer mal wieder. Heute herrscht in vielen Bereichen ein Ärztemangel vor. Während in den Städten die Versorgung mit Hausärzten sehr gut ist, mangelt es auf dem Land fast schon an allen Ecken, insbesondere im Bereich der Fachärzte. In den Krankenhäusern herrscht allerdings auch eine Situation, die mehr oder weniger schlecht ist. Durch die Schichtarbeit und den Bereitschaftsdienst, den die Ärzte hier leisten müssen, sind viele gestresst und übermüdet. Zudem herrscht insbesondere an den Wochenenden und in der Zeit von Feiertagen eine oftmals gravierende personelle Unterbesetzung. Fehler bei Behandlungen sind dabei nicht selten und fast schon an der Tagesordnung. Das Fatale daran ist, dass die Patienten oftmals erst spät merken, dass ihnen eine falsche Behandlung zugetan wurde bzw. sie offenbar nicht rechtzeitig behandelt wurden gegen eine bestimmte Erkrankung und die Heilungschancen daher geringer sind bzw. zum Teil dann sogar gegen Null gehen. Dabei ist das schlimmste, dass die Ärzte selbst aus Angst vor Ansehensverlust schweigen, ebenso wie die Verantwortlichen in den Krankenhäusern. In Deutschland sind allerdings die Patientenrechte in den letzten Jahren immer wieder gestärkt worden. Das bedeutet auch, dass ein Arzt, der einen Behandlungsfehler oder Kunstfehler begannen hat, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Versicherung zum Erhalt des Ansehens
Jährlich werden 40.000 bis 170.000 Behandlungsfälle bekannt. Für die betroffenen Ärzte bedeutet dies aber meist nicht das Aus ihrer Karriere bzw. beruflichen Laufbahn, vielmehr setzen sie sich häufig sehr erfolgreich gegen die Patienten zur Wehr, um ihren Job und ihr Ansehen zu behalten. Während die Patienten über ihre Krankenkasse einen passiven Rechtsschutz genießen und sich natürlich auch über eine eigene Rechtsschutzversicherung ihr Recht holen können, ohne dafür zahlen zu müssen, haben die Ärzte wiederum die Möglichkeit sich mit einer Arztrechtsschutz ebenfalls finanziell im Fall von derartigen Streitigkeiten abzusichern. Mit einer derartigen Versicherung können sich sowohl die angestellten Ärzte und Chefärzte in den Krankenhäusern und auch die niedergelassenen Ärzte (Hausarzt und Facharzt) schützen, gleiches gilt für Honorarärzte. Hier ist aber zum Teil nicht nur das Ansehen in Gefahr, sondern möglicherweise auch die eigene Freiheit. Denn es gibt auch Fälle, bei denen dem Arzt nicht nur sein Approbation entzogen wird, sondern der Arzt auch wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Gefängnis muss.
Dabei ist das Ansehen von einem Arzt auch in Gefahr, wenn es in dessen Praxis zu irgendwelchen Streitigkeiten kommen sollte. So kann es sein, dass wenn die Praxis nicht gut läuft und die Patienten wegbleiben die Entlassung von einem Mitarbeiter droht. Erhebt dieser eine Kündigungsschutzklage, kann es sein, dass auch sehr schnell der Arztrechtsschutz sehr hilfreich sein kann. Doch auch wenn die Kassenärztliche Vereinigung nach Überprüfung der Abrechnungen Rechnungspositionen streicht oder ein Patient nach der erfolgten Behandlung das zustehende Honorar nicht zahlt, hilft die Arztrechtsschutz das Recht möglicherweise auch vor Gericht geltend zu machen.
Die Arztrechtsschutz kann je nach Wunsch die Bausteine Arbeitgeber-Rechtsschutz, Gewerberaum-Rechtsschutz sowie einen Spezial-Straf-Rechtsschutz umfassen. Versichert ist ebenfalls der Sozial-Rechtsschutz und der Honorar-Rechtsschutz. Ein Schadenersatz-Rechtsschutz kann ebenfalls als Baustein in die Arztrechtsschutz integriert werden. Genau wie ein Steuer-Rechtsschutz und ein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Zudem kann sich der Arzt über diese Rechtsschutzversicherung auch mit einer Verkehrsrechtsschutz ausstatten lassen.
Wer und was ist versichert?
Versicherungsnehmer ist der Arzt bzw. dessen Partner in der Praxis und auch die Mitarbeiter der Praxis. Denn auch für Fehler, die die Praxisgemeinschaft gemacht hat, muss der Arzt geradestehen. Hierzu gehört zum Beispiel das Vernichten von Patienten-Akten oder anderen Dokumenten aus Versehen. Zu den Leistungen, die die Arztrechtsschutz erbringt, gehören die Kosten – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige, Reisekosten und Dolmetscherkosten im Ausland. Auch die Kosten der Gegenseite werden übernommen, wenn der Arzt vor Gericht eine Niederlage erleiden sollte. Versichert ist von den Kosten her zudem auch die Inanspruchnahme einer Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Hierbei werden Streitigkeiten, bevor sie vor Gericht ausgetragen werden, unter der Aufsicht eines neutralen Dritten verhandelt und die Position beider Parteien offengelegt. Am Ende steht, dass der neutrale Dritte einen Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreitet. Gerade im Bereich der Kunstfehler und Behandlungsfehler ist diese Methode sinnvoll, da sie insbesondere den Geschädigten den Gang vor Gericht erspart, was unter Umständen zu psychischen Problemen führen kann, weil dann in aller Öffentlichkeit noch einmal alles aufgewühlt wird. Zudem sind auch die Ärzte und Krankenhäuser an einer derartigen nicht öffentlichen Verhandlung interessiert, weil auf diese Weise das Ansehen von Arzt und / oder Krankenhaus geschont bzw. erhalten bleiben kann. Eingeschlossen ist die Leistung der Arzt-Rechtsschutz in der Regel auch – wenn gewünscht – die Bereitstellung von einer Strafkaution, deren Höhe allerdings ebenfalls begrenzt ist.