24. October 2024

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung schützt Eigentümer und Nutzer eines Motorbootes sowie eines Segelbootes mit Hilfsmotor vor Forderungen, die im Rahmen eines Haftungsverfahrens gegen sie geltend gemacht werden können. Dabei muss man berücksichtigen, dass die Bootshaftpflichtversicherung in manchen Ländern Europas eine Pflichtversicherung ist, in anderen Ländern nicht mehr als eine freiwillige Zusatzversicherung.

Pflichtversicherung im europäischen Ausland

Die Bootshaftpflichtversicherung ist in Deutschland eine freiwillige Zusatzversicherung. Hier hat der Gesetzgeber keine Notwendigkeit gesehen, die Nutzung bzw. den Besitz eines Bootes mit der Verpflichtung eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zu belegen. In anderen Ländern Europas, wie zum Beispiel in Italien, ist die Bootshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die automatisch abgeschlossen werden muss, wenn man ein Motorboot oder ein Segelboot mit Hilfsmotor erwirbt. Allein der Besitz verpflichtet hier bereits zum Abschluss der Versicherung. Der Nutzer ist dann über die Versicherung des Eigners mitversichert. Gleiches gilt für die Crew des Schiffes und andere Mitreisende, wie zum Beispiel die Familie des Eigners oder Freunde, die auf eine Segel- oder eine Bootstour mitkommen.

Die Pflicht zum Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung besteht, unabhängig davon, wo man das Wasserfahrzeug verwendet. Auch auf den italienischen Seen, wie zum Beispiel dem Gardasee, oder aus italienischen Flüssen muss man bei der Nutzung eines versicherungspflichtigen Wasserfahrzeuges, den Nachweis über den Versicherungsschutz vorlegen können. Der entsprechende Versicherungsschein ist grundsätzlich an Bord des Bootes mitzuführen. Inzwischen liegt die festgeschriebene Mindestdeckungssume in Italien bei 6 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gleichermaßen. Wer also Bootstouren in Italien plant, sollte sicherstellen, dass seine Versicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen tatsächlich abdeckt.

Andere Länder in Europa, in denen eine entsprechende Bootshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für Bootseigentümer darstellt, sind zum Beispiel Belgien, Kroatien, Ungarn, die Niederlande oder die Schweiz. Auch hier müssen Sie als Bootseigentümer vor einem Bootsurlaub in diesen Ländern entsprechend sicherstellen, dass Ihre Versicherung umfangreich genug ist, um den gesetzlichen Anforderungen des Reiselandes zu entsprechen.

Nachweispflicht schon bei der Einreise

Der Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung vorliegt, muss bereits bei der Einreise in das Urlaubsland erbracht werden. Entweder, wenn man mit dem Boot auf einem entsprechenden Trailer über eine der Autogrenzen einreist oder aber, wenn man auf dem Schiff auf einem der Flüsse oder direkt von der See aus die Einreise vornimmt. Hier muss die internationale Versicherungskarte vorgelegt werden. Wer über eine solche nicht verfügt, erhält keine Einreisegenehmigung mit einem Boot. Das Fahren mit einem versicherungspflichtigen Wasserfahrzeug auf einem der Gewässer der genannten Länder kann zu empfindlichen Bußgeldstrafen führen.

Was schließt die Bootshaftpflichtversicherung ein?

Die Bootshaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn durch die Nutzung eines Motorbootes oder eines Segelbootes mit Hilfsmotor ein Schaden entsteht. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn ein Anlegemanöver zu einem Schaden an anderen Jachten oder an der Steganlage selbst führt. Dabei sollte man unbedingt auf die Höhe der Deckungssumme der Versicherung achten, denn nach geltendem europäischen Recht gibt es keine Haftungsobergrenzen. Gerade die Beschädigung mehrerer anderer Jachten in einem Hafen oder aber das Zuschadenkommen einer Person oder gar mehrerer Personen kann schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen. Nicht umsonst bieten viele Versicherungen hier bereits Deckungssummen von 15 Millionen Euro und mehr je Schadensfall an, was zwar mit entsprechenden Kosten in der Versicherungspolice verbunden ist, aber durchaus seine Berechtigung hat. Dabei sollte klar sein, dass eine etwas höhere Investition in der Versicherung selbst erheblichen finanziellen Verlusten im Schadensfall vorbeugen kann.

Was sind die Folgen von Unfällen ohne Unfallschutz?

Ist man auf einem der Kanäle oder Flüsse in Deutschland unterwegs, ist eine Bootshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das führt inzwischen in vielen Expertenkreisen bereits zu kontroversen Diskussionen, denn ein Unfall ohne einen entsprechenden Haftpflichtschutz kann unvorhersehbare Folgen haben. Kommt bei einem Unfall beispielsweise eine Person zu schaden, kann das nicht nur die Zahlung von Schmerzensgeld und Leistungen für erlittenen Einkommensausfall nach sich ziehen. Führt die Schädigung der Person dazu, dass eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt, und wird die Person hierdurch beispielsweise von Sozialleistungen abhängig, führt das in aller Regel dazu, dass der Sozialleistungsträger im Rahmen eines Kostenerstattungsvefahrens jeden geleisteten Euro von dem Schadensverursacher zurückfordert.

Auch Sachschäden können gerade im Wassersportbereich sehr teuer werden. Manche Boote und Jachten haben einen erheblichen Wert, der teilweise weit über dem durchschnittlichen Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers liegt. Wer sich nach langem Sparen den Traum eines eigenen Bootes erfüllt hat, kann durch einen einzigen Unfall, wenn hier mehrere andere Boote oder Jachten verwickelt sind, schnell vor dem finanziellen Ruin stehen. Nur eine Bootshaftpflichtversicherung kann hier für die notwendige Sicherheit sorgen. Damit die Angst vor Unfällen nicht ständiger Begleiter auf Ihren Bootstouren wird.

Passiver Rechtsschutz inklusive

Wie eigentlich jede Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die Bootshaftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutzbestandteil. Dieser kommt dann zum Tragen, wenn eine Forderung aufgrund eines Schadens an den Versicherten herangetragen wird. In diesem Fall wird die Versicherung prüfen, ob hier wirklich ein Haftungsfall vorliegt und notfalls mit eigenen Gutachtern und Versicherungsanwälten sicherstellen, dass nur Forderungen, die wirklich gerechtfertigt sind, auch beglichen werden. So wird der Versicherungsnehmer auch vor falschen Forderungen und fälschlichen Anschuldigungen geschützt.